11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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KI, Giesswein, WU Academy, Selbstversuch
(c) WU Executive Academy/Canva - Martin Giesswein, Digitalisierungsexperte und Vortragender der WU Executive Academy.

Mitarbeitergespräche mit KI-Coaching

Gespräche sind wichtig und nehmen viel Zeit in Anspruch. Da möchte ich alles richtig machen. Vor schwierigen Gesprächen habe ich mich von Sprach-KIs coachen lassen, meist während meiner Zug- und Autofahrten. Die KI simulierte anhand meiner Beschreibungen das Gesprächsverhalten des jeweiligen Kollegen und gab mir Anregungen für eine motivierende Gesprächsführung und effektive Fragetechniken. Auch ich selbst stehe mit dem Wissen aus meinen Büchern als Chat-KI für meine Kollegen und Klienten zur Verfügung. Verwendete Tools: character.ai, pi.ai, HalloSpohia.com

Meetings ohne mich

Einen großen Teil meiner Zeit beanspruchten Online-Meetings, bei denen ich aber keine fachliche Hauptrolle hatte. Ich schickte im Vorfeld einer Videokonferenz nur mehr meine Agenda-Punkte und einen KI-Klon, der mich während den Meetings ersetzte – ich selbst blieb aber immer öfter fern. Hierbei, zur Erklärung, hackt sich eine AI in den eigenen Kalender hinein und ein Klon bzw. ein Bot wählt sich folglich ins Meeting und tritt wie ein User auf.

Meine menschlichen Kollegen diskutierten, erarbeiteten Lösungen und verteilten Aufgaben – ohne mein physisches Zutun. Wenige Minuten nach den Meetings hatte ich eine KI-Zusammenfassung des Gesagten und die zugewiesenen Tasks in meinem Posteingang. Um eine korrekte To-Do-Liste zu erhalten, muss das Gespräch im Meeting aber strukturiert ablaufen. Mit klaren Ansagen, wie Martin bitte erstelle mir den Bericht bis Freitag. Verwendete Tools: Fireflies, Sembly, MS Teams mit Co-Pilot, apollo.ai.

Schneller Vorträge, Konzepte und Präsentationen erstellen

Wann immer ich einen guten Business-Gedanken hatte, sprach ich die frischen Ideen in mein Smartphone und ließ die Texte von der KI transkribieren (verwendetes Tool: sonix). Die spätere detaillierte Recherche zum Thema wurde mir durch perplexity.ai erleichtert. Diese KI gibt zu jedem ihrer Vorschläge einen Weblink an. So konnte ich schnell die Quelle und die Richtigkeit überprüfen. Die von mir definierten Inhalte lud ich in KI-Tools wie Gamma.ai oder PowerPoint mit Co-Pilot und sparte so in der Regel 1-2 Stunden pro Präsentation oder Vortragstext.

Abbau von Datensilos: Ein ERP an einem Sonntag

Zusammen mit einem Logistikunternehmen stellte sich mein Team der Herausforderung, die Funktionen ihres Bestell- und Liefersystems mit Hilfe von KI nachzubilden. An einem einzigen Sonntag konfigurierten wir ein rudimentäres ERP-System mit ChatGPT von openai. Dieses war in der Lage, Kunden über Lieferzeiten und Produktverfügbarkeit zu informieren und sogar Ersatzprodukte je nach Lagerbestand vorzuschlagen. Um die Aufgabe bewusst komplexer zu gestalten, verteilten wir die Daten auf drei verschiedene Datenbanken. Trotz dieser Hürde hat die generative KI alle Kundenanfragen korrekt beantwortet. Diese “synthetische KI” birgt enormes Potenzial, um die leidigen Datensilos in unseren Unternehmen zu überwinden.

Team-Building mit KI

Statt Flöße zu bauen und über Teiche zu paddeln, haben wir uns für ein KI-gestütztes Teambuilding entschieden. Mit Hilfe von Midjourney, RunwayML und Suno verwandelten wir uns in kurzen Videos im Marvel-Stil in Superhelden, inklusive passendem KI-Soundtrack. Neben dem Teamgeist wurde so auch jede Menge KI-Know-how geschaffen – und: der Spaß kam nicht zu kurz.

Geschäftsführer-Betrug (CEO-Fraud) 2.0

Um das Thema Betrugsversuche mit Hilfe von KI zu beleuchten, habe ich in Trainings an der WU Executive Academy meinen täuschend echt wirkenden KI-Avatar mit geklonter Stimme eingesetzt (verwendetes Tool: heygen). Gemischt mit echten Videos von mir mussten die Teilnehmenden ihre detektivischen Fähigkeiten unter Beweis stellen und die gefälschten Versionen entlarven. Auch wenn Videokonferenzsysteme immer mehr Sicherheit bei der Identifizierung bieten: Letztendlich müssen wir Menschen entscheiden, ob unser Gegenüber ein Mensch oder ein Betrüger mit KI-Unterstützung ist.

Ich habe es den Studierenden nicht allzu schwer gemacht und bewusst einmal meine Hand vor dem Mund gehalten. Die KI-generierte Mundpartie wurde dann vor der Hand angezeigt, was ein Zeichen für einen Deepfake ist. Ich empfehle hier genau auf die Stimme zu hören, wobei es Programme gibt, die die österreichische Aussprache sehr gut umsetzen. Künftig wird man die Identifizierung über die IP-Adresse oder Biometrie angehen müssen, um zu sehen, ob das Video echt ist.

Fazit: Bin ich nun als Manager ersetzbar?

Die KI hat mich nicht ersetzt, aber meine Produktivität wurde massiv gesteigert. Obwohl die eingesetzten Systeme (noch) nicht perfekt sind, habe ich im letzten Jahr durchschnittlich 5 Stunden pro Woche eingespart. Zeit, die ich für mein Unternehmen oder meine Familie nutzen konnte. Bis die KI einen Manager oder eine Führungskraft gänzlich ersetzen kann, wird es noch lange dauern. Aber einzelne Managementaufgaben übernimmt Künstliche Intelligenz schon heute – und das in einer erstaunlichen Qualität.

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