11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Ron Melz (Co-Founder & Managing Director), Thomas Müller (Co-Founder & Chief Technology Officer), Martin Stötzel (Co-Founder & Co-Founder & Executive Lead of Product and Marketing)
Ron Melz (Co-Founder & Managing Director), Thomas Müller (Co-Founder & Chief Technology Officer), Martin Stötzel (Co-Founder & Executive Lead of Product and Marketing) | Foto: © SPiNE

Die Corporate-Venture-Capital-Einheit des Energieanbieters VERBUND – VERBUND X Ventures – führt die Finanzierungsrunde des Münchner Startups SPiNE an. Insgesamt wurde in dieser Runde Kapital in Höhe von 1,5 Millionen Euro aufgestellt. Ein weiterer Co-Lead-Investor ist Bayern Kapital.

Das Startup SPiNE wurde 2024 in München gegründet und will die Infrastruktur von Smart-Metern für netzdienliche und marktdienliche Energieanwendungen nutzen. Damit soll “sichere, saubere und kostengünstige Energieversorgung für Endkunden” ermöglicht werden, wie VERBUND in einer Aussendung schreibt. Auf ihrer Website bezeichnet sich SPiNE selbst als “App-Store für Ihre Energie-Anwendungen”.

SPiNE als Schnittstelle für Energiemanagement

Konkret ist das Kernstück von SPiNE eine Middleware-Plattform, die als zentrale Schnittstelle die Kommunikation und Steuerung von Energiemanagement-Systemen effizient ermöglicht. Die Plattform funktioniert unabhängig von der Hardware und ist daher mit den Geräten und Systemen von unterschiedlichen Herstellern kompatibel. Dadurch ist sie leicht in bestehende Infrastrukturen integrierbar und kann dort Verbrauchseinrichtungen steuern, Flexibilitätspotenziale durch dynamische Stromtarife nutzen, sowie Messdaten auslesen und verarbeiten. Mit seinem Device Control Center kann SPiNE außerdem ein Monitoring- und Managementsystem für Smart Meter Gateways bieten.

Co-Founder Ron Melz sagt dazu: “Wir stehen an der Schwelle einer umfassenden Digitalisierung der Energiewirtschaft. Unsere cybersicheren Lösungen helfen dabei, Smart Meter nicht nur als Messgerät zu nutzen sondern als zentrale Komponente für ein flexibles und zukunftssicheres Energiesystem. Wir freuen uns mit der Unterstützung unserer Investoren diesen Wandel aktiv mitgestalten zu können.” Mit der neuen Finanzierungsrunde plant SPiNE, sein Wachstum zu beschleunigen, das Team zu vergrößern und seine Position am Markt weiter auszubauen.

Gründerteam zentral für Investment-Entscheidung

die Weboberfläche der SPiNE-Plattform

Für VERBUND-X-Ventures-Geschäftsführer Franz Zöchbauer war auch das Gründerteam um Martin Stötzel, Ron Melz und Thomas Müller entscheidend: “Ein starkes Gründerteam ist der Schlüssel für den Erfolg eines Startups, und bei SPiNE haben wir genau das gefunden. Die Gründer verfügen über langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung für Smart Grids und Energiemanagement und sind hervorragend in der Energiebranche vernetzt. Diese Expertise und ihr tiefes Verständnis der Energiewirtschaft machen SPiNE zu einem zukunftsweisenden Akteur in der digitalen Transformation der Branche. Wir freuen uns, sie auf diesem Weg zu begleiten.”

VERBUND-CEO Michael Strugl sieht das Investment als Weiterführung der Unternehmensstrategie: “Mit unserem Investment in SPiNE unterstützen wir eine zukunftsweisende Technologie, die nicht nur die Effizienz des Energieverbrauchs verbessert, sondern auch zur Netzstabilität beiträgt. SPiNE optimiert die vorhandene Smart-Meter-Infrastruktur und legt damit die Grundlage für ein effizienteres und sichereres Energiesystem.”

Stark wachsender Markt

Der Markt für Energiemanagement-Systeme wächst in Europa derzeit stark. Bis 2030 wird seine Größe auf knapp 30 Milliarden Euro geschätzt. In Deutschland wird etwa auch die Ausstattung mit Smart Metern gesetzlich vorangetrieben. VERBUND zufolge sind die Lösungen von SPiNE dabei besonders skalierbar, da sie mit bestehender Infrastruktur kompatibel sind.

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