11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Coral CO2 Emissionen Jürgen Höbarth
Ein Teil des Coral-Teams bei der Dubai Fintech Week: Tyler Scharf, Filippo Buzzi, Jürgen Höbarth, Eftal Efecinar (v.li.) (c) Coral

Das Climate-Tech-Startup Coral hat sich auf Lösungen für das Management von Kohlenstoffemissionen und deren Kompensation spezialisiert. Nun konnte das in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Startup den Abschluss seiner Seed-Runde in Höhe von drei Millionen Dollar bekannt geben.

Einer der drei Co-Founder ist in der heimischen Startup-Szene kein Unbekannter: Jürgen Höbarth, der 2007 AustrianStartups gegründet hat und sich bereits seit 2014 mit Blockchain beschäftigt. Bei Coral ist er Director of Operations and Research. Die weiteren Co-Founder sind Daniele Sileri, der über 15 Jahre in der Software-Industrie mitbringt, sowie Blockchain-Experte Markus Zimmerman.

Die aktuelle Seed-Finanzierungsrunde wurde von “einer Gruppe erfahrener Tech-Investoren” mit “zusammen über 40 Jahre[n] Erfahrung in diesem Sektor” angeführt, wie Coral in seinem Blog schreibt. Genaueres über die Investor:innen war auf brutkasten-Anfrage nicht zu erfahren.

Coral misst Kohlenstoff-Daten und sorgt für CO2-Ausgleich

Kernstück des Startups ist eine KI-gesteuerte Carbon Accounting Software, die Kohlenstoff-Daten erfasst, den ökologischen Fußabdruck bewertet sowie die Berichterstattung und den CO2-Ausgleich in einem einzigen System ermöglicht und automatisiert. Angaben von Coral zufolge kann Unternehmen so eine optimierte Lösung für das Management ihrer CO2-Emissionen angeboten werden. Außerdem können E-Commerce-Unternehmen auf ihrer Checkout-Seite eine Ein-Klick-Kompensation integrieren, um so ein “nachhaltiges Einkaufserlebnis” zu bieten. Ein Blockchain-Backend ermöglicht die Rückverfolgung von Emissionsgutschriften über den gesamten Lebenszyklus. So sind die CO2-Kompensationen auch in Echtzeit überprüfbar.

Diese “benutzerfreundliche All-in-One-Lösung” ist es auch, die Coral als seine Besonderheit bezeichnet. Die Plattform sei modular, Firmen können daher genau die Funktionen auswählen, die sie benötigen.

Wachstum mit Seed-Investment

Mit dem Seed-Investment ist eine Skalierung von Coral geplant, sagt Daniele Sileri, Director of Product and Strategy: “Diese Finanzierung wird es uns ermöglichen, unsere Plattform zu skalieren, unser Team zu erweitern und unsere Mission zu beschleunigen, Kohlenstoffneutralität für Unternehmen weltweit zugänglich und transparent zu machen.”

Bereits jetzt hat Coral eine Partnerschaft mit dem Autohersteller Nissan und berechnet für dessen Formel-E-Team den CO2-Fußabdruck und bietet Kompensationslösungen an. Angaben von Coral zufolge nutzen auch internationale Klimaorganisationen das Emissionsmanagementsystem (EMS) des Startups.

Büros in Dubai und Abu Dhabi

Jürgen Höbarth, Director of Operations and Research, betont die Verwendung von KI und Blockchain als Kernkomponenten der EMS-Plattform: “Wir sind stolz darauf, zu zeigen, wie diese fortschrittlichen Technologien nahtlos integriert werden können, um die Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung zu vereinfachen und unseren Nutzern einen echten Mehrwert zu bieten.” Da erwartet wird, dass der Kohlenstoffmarkt bis 2030 exponentiell wachsen werde, sei Coral “in einer erstklassigen Position, um einen bedeutenden Einfluss auszuüben und Organisationen dabei zu helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen”.

Neben dem Büro in Dubai wurde auch in Abu Dhabi ein Standort eröffnet: “Nach unserer jüngsten Finanzierung plant Coral, seine Aktivitäten durch die Eröffnung eines neuen Büros in Abu Dhabi und den weiteren Ausbau unseres Expertenteams zu erweitern, um eine breitere Kundenbasis zu erreichen und den Betrieb auszuweiten”, sagt Höbarth.

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