11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

„Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant“, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

„Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann“, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

„Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

„Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend“, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Öklo-Geschäftsführer und Gründer Niko Bogianzidis mit
Öklo-Geschäftsführer und Gründer Niko Bogianzidis mit "Golden Shower" | (c) Öklo

Die britische Times, die deutsche Bild-Zeitung und die französische Nachrichtenagentur AFP griffen die Story im Frühling 2025 auf: Das Wolkersdorfer (NÖ) Startup Öklo, nach eigenen Angaben Europa-Marktführer bei Komposttoiletten, kündigte ein Bier aus recyceltem Urin an. Eineinhalb Jahre später setzte das Unternehmen rund um Gründer Niko Bogianzidis das Vorhaben nun in die Tat um.

„Aufs Patriarchat pinkeln“

Gerade einmal 2.500 Flaschen zu je 0,33 Liter umfasst die erste und möglicherweise einzige Charge des Biers mit dem Namen „Golden Shower“. Diese sollen nur im Rahmen spezieller Aktionen verkauft werden und sonst von Öklo selbst in seinem Netzwerk genutzt werden. Mit der stilisierten Abbildung einer Transgender-Person und dem Slogan „aufs Patriarchat pinkeln“ auf dem Etikett sorgt das Bier gewiss für zusätzliche Aufmerksamkeit.

Auch das Etikett von „Golden Shower“ sorgt für Aufmerksamkeit | (c) Öklo

Bewusstsein für Wasserverschwendung als Hauptziel

Wer hinter all dem eine Marketing-Aktion vermutet, hat freilich Recht. Noch mehr als die erwähnte politische Message auf dem Etikett betont Gründer Bogianzidis ein anderes Ziel: „Mein Ziel mit Öklo und eben auch unserem nun produzierten Urin-Bier ‚Golden Shower‘ war und ist es, Bewusstsein für Wasserverschwendung zu schaffen und dieser im Sinne der Kreislaufwirtschaft entgegenzuwirken. Wasserknappheit ist auch bereits vor unserer Haustür und in ganz Europa ein Riesenthema, wie dieser Sommer zeigt, und wird noch an Bedeutung gewinnen“, sagt er.

Zudem sei es ein Anliegen des Projekts, Urin als Wertstoff anzuerkennen, etwa wiederverwertet als Brauchwasser oder als hochwertige Phosphorquelle. „Anstatt ihn in Phosphorminen in Afrika & Co. teuer als Langzeitdünger auszugraben, wäre es auch möglich, einen Gutteil des Bedarfs über diesen Weg direkt vor Ort zu decken. Es war und ist viel möglich, wenn Entscheidungsträger nur wollen“, so Bogianzidis.

Nur destilliertes Wasser aus Urin im „Urin-Bier“

Auch für „Golden Shower“ wird nur ein einzelner Bestandteil des aufbereiteten Urins genutzt, nämlich destilliertes Wasser. „Wir haben zuerst den Nährstoff Struvit, der als hochwertiger Langzeitdünger verwendet wird und dann Stickstoff aus dem Urin gefiltert. Anschließend wurde das Wasser mittels des Prozesses der Umkehrosmose und anschließender Destillation final bearbeitet und nutzbar gemacht“, erklärt der Gründer. Das gereinigte Wasser sei dann von einem offiziellen Ziviltechnikerbüro in Prüftests als gesundheitlich unbedenklich und für den Brauvorgang geeignet abgesegnet worden.

Diesen übernahm dann die Mostviertler Bio-Brauerei Erzbräu mit Braumeister Benjamin Bruckner. Den Kontakt habe Öklo-Kooperationspartner Muschikraft, eine feministische Craftbier-Marke, hergestellt. „Wir haben uns für die Produktion eines hochwertigen, nicht gefilterten Märzen, zu Englisch Lager, entschieden. Da destilliertes Wasser nicht wirklich lebt, haben wir die 1.000 Liter Wasser von Öklo sicherheitshalber mit zehn Prozent frischem Quellwasser im Tank angereichert, damit die Hefe als lebender Zellorganismus jedenfalls gut reagieren und arbeiten kann“, erklärt Bruckner.

Erzbräu-Braumeister Benjamin Bruckner | (c) oliacreations

Auch er betont die Zielsetzung der Aktion: „Wir leben in einer sehr ressourcenraubenden, verschwenderischen Gesellschaft. Gerade auch beim knappen Gut Wasser, wie wir selbst in Europa diesen Rekordsommer gesehen haben. Es gibt aber effiziente Wege, dem zu begegnen und gegenzuwirken und darauf wollen wir mit diesem Projekt hinweisen.“

Weitere Chargen laut Öklo „nicht ausgeschlossen“

Ob es bei den 2.500 Flaschen bleibt, ist aktuell noch unklar. Weitere Chargen seien „nicht ausgeschlossen“, heißt es von Öklo dazu lediglich. Indessen treibe man weiterhin das Leuchtturm-Projekt „Öklo-Land“ voran – Gründer Bogianzidis sprach dazu bereits vor einem Jahr im brutkasten-Talk. Auf 13.000 Quadratmetern nahe Wolkersdorf soll dabei ein modulares Biomasse-Recycling-Center und Kompetenzzentrum entstehen, das menschliche Fäkalien und biologische Abfälle in Rohstoffe wie Wasser, Dünger und Pellets sowie in Energie, konkret Biogas, umwandelt.

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