11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Tricentis
Tricentis (c) Timon - stock.adobe.com

Vor sieben Jahren erhielt die Wiener Software Firma Tricentis 165 Millionen US-Dollar Investment. Damals wurde die Mehrheit vom Private-Equity- und Venture-Capital-Unternehmen Insight Venture Partners übernommen. Mittlerweile befindet sich der Hauptsitz des 2007 in Wien gegründeten Software-Test-Automation-Experten in Austin im US-Bundesstaat Texas. Eine heimische Tochter gibt es immer noch – mit Sitz im 22. Wiener Gemeindebezirk.

Tricentis: GTCR investiert

Im Juli des heurigen Jahres erwarb man ein texanisches Unternehmen und vermeldet nun, dass die renommierte Private-Equity-Gesellschaft GTCR eine endgültige Vereinbarung über eine Investition in Höhe von 1,33 Milliarden US-Dollar in das Unternehmen unterzeichnet hat.

Durch diese Transaktion wird Tricentis nun mit einem Unternehmenswert von 4,5 Milliarden US-Dollar bewertet. Das Ziel der Investition sei es, das weitere Wachstum und die Innovationskraft nachhaltig zu fördern, heißt es vom Unternehmen. Die Übereinkunft wurde von dem globalen Software-Investor Insight Partners und Tricentis nach einer umfassenden Prüfung strategischer Alternativen beschlossen.

“Diese Investition ist eine Anerkennung für dieses unglaubliche Unternehmen, das starke Produktportfolio und die großen Marktchancen, die wir hier bei Tricentis geschaffen haben”, erklärt Kevin Thompson, CEO von Tricentis. “Wir blicken auf eine lange und erfolgreiche Partnerschaft mit Insight Partners zurück, und ich freue mich, mit ihnen zusammen GTCR willkommen zu heißen. Gemeinsam werden wir unser Engagement weiter verstärken, Unternehmen mit großen und komplexen IT-Umgebungen dabei zu unterstützen, mit dem schnellen Wandel ihrer Softwareanwendungslandschaften Schritt zu halten.”

2007 in Wien gegründet

Tricentis wurde 2007 in Wien von Wolfgang Platz und Franz Fuchsberger gegründet und wurde nach der Übernahme eine Dekade danach mitunter als erstes österreichisches Unicorn bezeichnet- darüber lässt sich abhängig von der herangezogenen Definition streiten. Heute verfügt es als US-amerikanisches Unternehmen über insgesamt 26 Niederlassungen weltweit. Tricentis prognostiziert für das Jahr 2024 einen jährlich wiederkehrenden Umsatz (ARR) von über 425 Millionen US-Dollar und ein Wachstum von zirka 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

“Tricentis hat sich durch seine außergewöhnliche Produktpalette und den einzigartigen Mehrwert, den es Kunden und Partnern bietet, als klarer Marktführer im Bereich Software-Qualitätstests etabliert”, erklärt Mark Anderson, Managing Director und Head of Technology, Media and Telecommunications bei GTCR. “GTCR blickt auf eine lange Geschichte zurück, in der wir erfolgreiche Technologie- und Softwareunternehmen bei ihrer weiteren Expansion unterstützen. Wir freuen uns, mit dem Team von Tricentis und Kevin Thompson, einem führenden Kopf der Branche, mit dem GTCR eine lange Geschäftsbeziehung verbindet, sowie mit unseren Partnern bei Insight zusammenzuarbeiten, um in das weitere Wachstum des Unternehmens zu investieren.”

“Unternehmen weltweit auf Software angewiesen”

Auch Thomas Krane, Managing Director bei Insight Partners ist stolz darauf, Tricentis dabei unterstützt zu haben, sich als globaler Marktführer im Bereich Continuous Testing und Quality Engineering zu etablieren: “Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt sind auf Software angewiesen, um ihren Erfolg voranzutreiben. Tricentis bietet eine KI-gestützte, umfassende Plattform, die sicherstellt, dass Software zuverlässig und effizient funktioniert”, sagt er. “Tricentis steht vor der großen Chance noch mehr Unternehmen dabei zu unterstützen, Qualität in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.”

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