11.12.2023

Checkliste: Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Das Ende des Jahres naht. Wilfried Krammer von Deloitte Österreich hat daher die wichtigsten Steuertipps für Unternehmen zusammengefasst, die man noch vor Silvester mitnehmen kann.
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(c) Deloitte/feelimage /Stock.Adobe/v.poth - Wilfried Krammer von Deloitte.

Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der demographischen Entwicklung angespannt. Was es für Betriebe diesbezüglich jetzt zu beachten gilt und welche steuerlichen Entlastungen man noch vor Jahresende mitnehmen sollten, hat das Beratungsunternehmen Deloitte als Steuertipps zusammengefasst.

“Heuer wurden mit dem Investitionsfreibetrag zusätzlich zum bestehenden Gewinnfreibetrag neue Impulse für mehr Investitionen gesetzt. Weiters sind Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant”, erläutert Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.

Steuertipps: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent des Gewinns – maximal jedoch 41.450 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls das voraussichtliche Ergebnis 2023 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2023 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2023 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

Investitionsfreibetrag

Nach über 20-jähriger Pause wurde 2023 der Investitionsfreibetrag wieder eingeführt. Er stellt steuerlich eine Zusatzabschreibung dar. Konkret bedeutet das, dass mehr als die Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bei klimafreundlichen Investitionen beträgt die Zusatzabschreibung 15 Prozent, bei anderen Investitionen zehn.

Vorteilhaft gegenüber dem Gewinnfreibetrag ist, dass Anschaffungen bis zu einer Million Euro begünstigt sind und somit der maximale Investitionsfreibetrag mit 150.000 Euro deutlich höher ausfällt als der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit 41.450 Euro. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen der Gewinnfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt. Da sich die beiden Investitionsbegünstigungen ausschließen, sollte ein Vorteilhaftigkeitsvergleich angestellt werden.

“Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann”, warnt Krammer.

Steuertipps: Möglichkeit der Mitarbeitergewinnbeteiligung

Auch 2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiterinnen und Arbeiter, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorteile der Teuerungsprämie

Bis zu 3.000 Euro können für 2023 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen.

“Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an”, erklärt Krammer weiter.

Spenden für Bildung, Kunst und Sport

Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

Ab 2024 können alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen stellen. Daher können ab dem nächsten Jahr auch Spenden für Bildung, Kunst und Sport als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Netzkarte für Selbständige

Seit 2023 können Selbständige auch ohne Aufzeichnung über betriebliche und private Fahrten 50 Prozent der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte als Betriebsausgaben absetzen. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder Kleinunternehmerpauschalierung zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2024 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden.

“Die massiven Zinserhöhungen der EZB in sehr kurzer Zeit konnten seitens der Unternehmen nicht antizipiert werden. Die Liquiditätsplanung ist daher entscheidend”, so Krammer. Seit 1. Oktober 2023 verrechnet das Finanzamt für noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen aus 2022 Anspruchszinsen von mittlerweile 5,88 Prozent.

Erstmals werden diese Zinsen auch für Umsatzsteuernachzahlungen festgesetzt. Zu beachten ist, dass diese Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind, sofern sie Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuernachzahlungen betreffen. Beachtlich sind auch die Verzugszinsen ab 2024 der Österreichischen Gesundheitskasse von 7,88 Prozent (2023: 4,63 Prozent), welche für Beitragsrückstände festgesetzt werden.

Steuertipps: Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2023 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2023 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2013 ein.
  • Bis 31.12.2023 kann die Energieabgabenvergütung 2018 noch beantragt werden.
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Grazer Startup Barometer 2020 2021
(c) AdobeStock

Wie steht es um die Startup-Community in Österreichs zweitgrößter Stadt Graz? Dieser Frage geht die Umfrage zum Grazer Startup Barometer bereits seit 2014 jährlich auf den Grund. Entsprechend viel Aussagekraft hat der Langzeit-Vergleich mittlerweile. Und der sieht im Jahr 2024 besser aus, als man angesichts der konjunkturellen Lage und der aktuell schwierigen Finanzierungssituation für Startups erwarten könnte. Hinter der Studie stehen mit Ideentriebwerk, Zentrum für Entrepreneurship der Universität Graz, Unicorn Startup & Innovation Hub und Gründungsgarage zentrale Einrichtungen der Grazer Startup-Szene.

Bewertung des Gründungsstandorts Graz auf Höchstwert seit 2014

Mit einem Wert von durchschnittlich 5,43 von 7 Punkten erreicht die Bewertung des Gründungsstandorts Graz dieses Jahr den Höchstwert seit 2014. Bei mehreren abgefragten Standortfaktoren gibt es zudem eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr: Vernetzungsmöglichkeiten (5,31), Beratungsangebot (5,25), Förderungsangebot (4,92), Büroinfrastruktur (5,08) und Startup-Events (5,21). Die Bewertung des Potenzials an qualifizierten Fachkräften sank dagegen im Vergleich zu 2023 leicht auf 4,95 von sieben Punkten.

Kinderbetreuungsangebot überzeugt nicht

Zwei 2024 erstmals im Grazer Startup Barometer abgefragte Aspekte können an diese Werte nicht herankommen: Das bestehende Kinderbetreuungsangebot, um Gründung und Familie in Einklang zu bringen, wird durchschnittlich mit nur 3,78 Punkten bewertet; der Einfluss des kulturellen Angebots in Graz auf innovative Ideen und kreative Ansätze kommt auf 4,34 Punkte.

Grazer Startup Barometer 2024 - Hauptergebnisse

Finanzierungssituation mäßig

Ausbaufähig ist – angesichts der allgemeinen Lage für Startups wenig überraschend – auch die Bewertung der Finanzierungslage durch die Befragten. 4,07 Punkte wurden hier im Durchschnitt vergeben – eine minimale Verschlechterung zum Vorjahr (4,1). Gleichzeitig wird Fundraising aber nur von 22 Prozent der Umfrage-Teilnehmer:innen als eine der größten Herausforderungen genannt. Deutlich öfter werden hier Vertrieb / Kundenakquise (66 Prozent) und Cashflow / Liquidität (32 Prozent) angeführt.

Strategische Anpassung Richtung Profitabilität

Im Hintergrund steht eine – ebenfalls generell beobachtbare – strategische Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Die Finanzierung aus dem eigenen Cash-Flow wird von 59 Prozent der Befragten als zentrale Finanzierungsform genannt – ein Plus von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig werden Umsatzwachstum (62 Prozent) und Profitabilität (44 Prozent) am häufigsten als wichtigste Unternehmensziele genannt, deutlich vor Internationalisierung (28 Prozent) und Mitarbeiter:innen-Wachstum (22 Prozent), die jedoch jeweils ein deutliches Plus zum Vorjahr aufweisen (plus 15 bzw plus 13 Prozent).

Gestiegener Optimismus

Letzteres wiederum kann als wieder gestiegener Optimismus gewertet werden. Tatsächlich trauen sich 40 Prozent der für das Grazer Startup Barometer befragten Gründer:innen in den kommenden drei Jahren mehr als 100 Prozent Wachstum zu. Und 76 Prozent der Startups planen Neueinstellungen im kommenden Jahr – ebenfalls eine Steigerung zu 2023 (65 Prozent). Im Durchschnitt haben die Startups der Umfrage-Teilnehmer:innen übrigens 3,5 Mitarbeiter:innen.

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