08.09.2021

Checkliste: 7 Punkte mit denen Startups für Wachstum und Krisen gerüstet sind

Wie können Startups für die Wachstumsphase und mögliche Krisen am Weg vorsorgen? Notarsubstitutin Maria Thierrichter fasst die entscheidenden Punkte zusammen.
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Notarsubstitutin Maria Thierrichter: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen
(c) ÖNK: Notarsubstitutin Maria Thierrichter
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Das im Frühjahr vorgestellte kostenlose Gründerpaket der österreichischen Notare umfasst drei Schritte, mit denen Startups sich schon ganz am Anfang auf rechtlich solide Beine stellen können, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Nach dem ersten Schritt – den zehn Geboten für die Gründung – fasst Notarsubstitutin Maria Thierrichter für den brutkasten nun den zweiten Schritt zusammen. Wie kann man ein Startup optimal für spätere Unternehmensphasen rüsten – sowohl für Wachstum als auch für mögliche Krisen? Diese sieben Punkte werden von Gründerinnen und Gründern gemeinsam mit ihrem Notar bei der Beratung im Rahmen des Gründerpakets erarbeitet:


1. Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen einer GmbH beschränkt deren Übertragbarkeit. Zum Beispiel kann im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag vorgesehen werden, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nur mit Zustimmung (i) der Gesellschaft (zB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit) oder (ii) aller Gesellschafter oder (iii) eines Gesellschaftsorgans übertragen werden darf.

2. Absicherung bei Abtretungen

Als Gründer kann ich mich beispielsweise durch die Vinkulierung der Geschäftsanteile, durch die Vereinbarung eines Drag-Along Rechtes oder durch die Gestaltung der erforderlichen Stimmen-Mehrheiten absichern.

3. Unternehmensverkauf/Geschäftsanteilsverkauf

Eine gute rechtliche Beratung ist beim Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen sehr wichtig. Dies beginnt bei Bestimmungen im Anteilskaufvertrag wie Kaufpreisberechnung, eventuelle Earn-Out-Klauseln (wenn gewisse wirtschaftliche Parameter erreicht werden, kann es z.B. noch Kaufpreisnachzahlungen geben), Kaufpreis-Anpassungsklausel, Gewährleistungsbestimmungen, Haftungshöhe (Cap, de minimis, Basket), Dauer der Gewährleistungsfristen und Themen wie Due Diligence im Verkaufsprozess.

4. Optionen

Eine Put-Option gibt dem Anteilsinhaber das Recht, den von ihm gehaltenen Anteil zu gewissen in der Option vereinbarten Bedingungen wie Ausübungszeitraum zu einem definierten Preis dem Optionsverpflichteten anzubieten. Im Falle des Anbotes hat der Put-Optionsverpflichtete diesen Anteil zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

Eine Call-Option berechtigt den Call-Optionsnehmer, einen gewissen Geschäftsanteil vom Eigentümer zu erwerben. Wenn der Call-Optionsberechtigte die Call-Option ausübt, hat der Anteilsinhaber den Anteil zu den definierten Bedingungen an den Optionsberechtigten abzutreten.

5. Investor

Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. So sind gewisse Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen gewisser Milestones üblich. Natürlich hat der Investor auch die gesellschaftsrechtlichen Rechte wie z.B. ein Informations- und Auskunftsrecht, das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und Stimmrechte. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann sich der Investor zusätzlich durch Optionsrechte oder Tag-Along oder Drag Along Rechte absichern, sich Geschäftsführer-Nominierungsrechte oder sonstige Sonderrechte ausbedingen.

6. Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen können z.B. als Substanzgenussrechte ausgestaltet werden oder auch als echte Beteiligung an der Gesellschaft durch die Gewährung von Anteilen, z.B. nach Erreichen gewisser Erfolgsziele. 

7. Insolvenzrecht

Es empfiehlt sich, für den Fall der Insolvenz Aufgriffsrechte zu vereinbaren. Ebenfalls gilt es während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst werden würde.

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Martin Simmerstatter, Business Leader bei FlexPowerHub. (c) cognify GmbH

FlexPowerHub ist als Plattform Teil des Salzburger Data-Science-Startups cognify und wurde in Zusammenarbeit mit der Salzburg AG im Jahr 2021 entwickelt, wie brutkasten berichtete. In einer Aussendung von Volue wurde nun die Übernahme bekanntgegeben. Zahlen zum Kaufpreis oder der Bewertung von FlexPowerHub wurden nicht genannt. Mit der Übernahme verfolgt Volue seine strategische Position als zentraler Partner für den automatisierten Energiehandel in ganz Europa.

Die Übernahme eines österreichischen Unternehmens ist für Volue nichts Neues, Ende 2024 wurde bereits das Wiener Startup PowerBot übernommen.

Autopilot für Stromhandel

FlexPowerHub funktioniert im Grunde wie ein Autopilot für den europäischen Stromhandel. Das System analysiert Marktdaten, prognostiziert den Bedarf im Stromnetz und ermöglicht den Energiemarktteilnehmern, datengestützte Entscheidungen in hochvolatilen Umgebungen zu treffen. Das System soll damit eine verbesserte Vorhersagbarkeit und Planungsfähigkeit für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) und andere Speicheranlagen bieten. Aktuell arbeitet FlexPowerHub an der Erweiterung des Prognoseportfolios um drei zusätzliche Märkte: Frankreich, Belgien und die Niederlande.

„Wir haben FlexPowerHub gegründet, weil wir gesehen haben, wie viel Wertschöpfung auf den DACH-Systemdienstleistungsmärkten ungenutzt blieb. Der Zusammenschluss mit Volue bedeutet, dass wir unsere Technologie und Expertise einer viel breiteren Kundengruppe zugänglich machen können – mit der Größe und Reichweite, um für Erzeuger und Händler in der gesamten Region und darüber hinaus einen echten Unterschied zu machen“, so Martin Simmerstatter, Business Leader bei FlexPowerHub.

„Die Energiewende schreibt die Regeln für das Funktionieren der Strommärkte neu“

Für das norwegische Technologieunternehmen Volue, das Energieversorger weltweit mit einer Software für genaue Marktprognosen, Anlagensteuerung und den Stromhandel ausstattet, ist die Übernahme ein strategischer Schritt. Da das europäische Stromnetz durch den Ausbau erneuerbarer Energien immer volatiler wird, soll der schnelle, automatisierte Handel mit Regelleistung zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden.

Das betont auch Volue-CEO Stephan Sieber zu dem Exit: „Die Energiewende schreibt die Regeln für das Funktionieren der Strommärkte neu, und auf den Systemdienstleistungsmärkten geschieht dies am schnellsten. Wir sind davon überzeugt, dass jene Erzeuger und Händler in dieser neuen Ära erfolgreich sein werden, die weiter in die Zukunft blicken und schneller als je zuvor agieren können – und zwar über alle Märkte hinweg, nicht nur auf einem. FlexPowerHub bietet uns heute eine bewährte Bietintelligenz für Systemdienstleistungen und einen klaren Weg, um Kunden in ganz Europa denselben marktübergreifenden Vorteil zu verschaffen.“

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