08.09.2021

Checkliste: 7 Punkte mit denen Startups für Wachstum und Krisen gerüstet sind

Wie können Startups für die Wachstumsphase und mögliche Krisen am Weg vorsorgen? Notarsubstitutin Maria Thierrichter fasst die entscheidenden Punkte zusammen.
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Notarsubstitutin Maria Thierrichter: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen
(c) ÖNK: Notarsubstitutin Maria Thierrichter
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Das im Frühjahr vorgestellte kostenlose Gründerpaket der österreichischen Notare umfasst drei Schritte, mit denen Startups sich schon ganz am Anfang auf rechtlich solide Beine stellen können, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Nach dem ersten Schritt – den zehn Geboten für die Gründung – fasst Notarsubstitutin Maria Thierrichter für den brutkasten nun den zweiten Schritt zusammen. Wie kann man ein Startup optimal für spätere Unternehmensphasen rüsten – sowohl für Wachstum als auch für mögliche Krisen? Diese sieben Punkte werden von Gründerinnen und Gründern gemeinsam mit ihrem Notar bei der Beratung im Rahmen des Gründerpakets erarbeitet:


1. Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen einer GmbH beschränkt deren Übertragbarkeit. Zum Beispiel kann im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag vorgesehen werden, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nur mit Zustimmung (i) der Gesellschaft (zB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit) oder (ii) aller Gesellschafter oder (iii) eines Gesellschaftsorgans übertragen werden darf.

2. Absicherung bei Abtretungen

Als Gründer kann ich mich beispielsweise durch die Vinkulierung der Geschäftsanteile, durch die Vereinbarung eines Drag-Along Rechtes oder durch die Gestaltung der erforderlichen Stimmen-Mehrheiten absichern.

3. Unternehmensverkauf/Geschäftsanteilsverkauf

Eine gute rechtliche Beratung ist beim Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen sehr wichtig. Dies beginnt bei Bestimmungen im Anteilskaufvertrag wie Kaufpreisberechnung, eventuelle Earn-Out-Klauseln (wenn gewisse wirtschaftliche Parameter erreicht werden, kann es z.B. noch Kaufpreisnachzahlungen geben), Kaufpreis-Anpassungsklausel, Gewährleistungsbestimmungen, Haftungshöhe (Cap, de minimis, Basket), Dauer der Gewährleistungsfristen und Themen wie Due Diligence im Verkaufsprozess.

4. Optionen

Eine Put-Option gibt dem Anteilsinhaber das Recht, den von ihm gehaltenen Anteil zu gewissen in der Option vereinbarten Bedingungen wie Ausübungszeitraum zu einem definierten Preis dem Optionsverpflichteten anzubieten. Im Falle des Anbotes hat der Put-Optionsverpflichtete diesen Anteil zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

Eine Call-Option berechtigt den Call-Optionsnehmer, einen gewissen Geschäftsanteil vom Eigentümer zu erwerben. Wenn der Call-Optionsberechtigte die Call-Option ausübt, hat der Anteilsinhaber den Anteil zu den definierten Bedingungen an den Optionsberechtigten abzutreten.

5. Investor

Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. So sind gewisse Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen gewisser Milestones üblich. Natürlich hat der Investor auch die gesellschaftsrechtlichen Rechte wie z.B. ein Informations- und Auskunftsrecht, das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und Stimmrechte. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann sich der Investor zusätzlich durch Optionsrechte oder Tag-Along oder Drag Along Rechte absichern, sich Geschäftsführer-Nominierungsrechte oder sonstige Sonderrechte ausbedingen.

6. Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen können z.B. als Substanzgenussrechte ausgestaltet werden oder auch als echte Beteiligung an der Gesellschaft durch die Gewährung von Anteilen, z.B. nach Erreichen gewisser Erfolgsziele. 

7. Insolvenzrecht

Es empfiehlt sich, für den Fall der Insolvenz Aufgriffsrechte zu vereinbaren. Ebenfalls gilt es während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst werden würde.

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Podero-Gründerduo Moritz Schrader (l.) und Chris Bernkopf (r.) © Podero

Anfang 2025 schloss das Wiener Startup Podero eine überzeichnete Seed-Runde über 5,5 Millionen Euro ab (brutkasten berichtete). Heuer folgte Ex-N26-Manager Christian Strobl als CCO, um das Wachstum voranzutreiben. Nun vermeldet man eine Kooperation mit dem Kärntner Energieversorger Kelag.

Podero entwickelt eine B2B-Software, die Energieversorgern helfen soll, die Kosten für flexible Verbrauchsgeräte zu senken – mit dem Ziel einer Win-Win-Situation für Anbieter und Verbraucher:innen zugleich. CEO Chris Bernkopf, der das Startup gemeinsam mit Moritz Schrader gegründet hat, beschrieb im April das Prinzip im brutkasten-Talk so: „Wir verbinden uns mit Wärmepumpen, Elektro-Autos, Batterien, also allen großen Geräten im Haushalt und wir steuern diese dann nach dem Strommarkt.“ Dadurch könne Podero Prognosen und Handlungsempfehlungen liefern, die es Energieversorgern ermöglichen, „ihre gebündelte Leistung auf den Energiemärkten zu handeln.“

Podero mit neuem Energieprodukt

Wie es heute mitteilt, brachte das Startup bereits Ende Mai das Energieprodukt „Kelag Smart Charging“ für Endkundinnen und Endkunden (allerdings nur im Energietarif „Kelag Strom Pro“) auf den Markt. Der Service steuert das Laden von Elektrofahrzeugen automatisch in jene Stunden, in denen die Day-Ahead-Preise an der Strombörse EPEX besonders niedrig sind, heißt es per Aussendung. Dabei werden sowohl die gewünschte Abfahrtszeit als auch der angestrebte Ladezustand berücksichtigt. Zusätzliche Hardware sei dafür nicht notwendig.

„Mit Kelag haben wir einen Partner gefunden, der die Anforderungen an ein modernes Energieprodukt sehr genau versteht – und der Beweis dafür steht: ein fertiges Produkt, weniger als einen Monat nach Projektstart. Gemeinsam ermöglichen wir es österreichischen Endkunden schon heute, die Energieprodukte der Zukunft zu erleben“, sagt Bernkopf.

Österreichweiter Rollout bis Ende Juni

Während die technische Plattform vom Wiener Software-Unternehmen bereitgestellt wird, erfolgt die Anmeldung über das Kundenportal der Kelag und führt direkt in eine App, in der Nutzerinnen und Nutzer ihr Elektroauto sowie weitere Geräte wie etwa Wechselrichter innerhalb weniger Minuten verbinden können sollen.

Für Haushalte mit Photovoltaikanlage und Smart Meter ist ein Home Energy Management integriert: Das Elektroauto wird bevorzugt mit selbst erzeugtem PV-Überschuss geladen, bevor Strom aus dem Netz bezogen wird. Das Angebot ist derzeit im Netzgebiet der KNG-Kärnten Netz GmbH verfügbar. Eine Ausweitung auf ganz Österreich ist bis Ende Juni 2026 geplant.

„Intelligentes Smart Charging in Kooperation mit Podero unterstützt unsere Kundinnen und Kunden im dynamischen Tarif ‚Kelag Strom Pro‘ dabei, ihr Elektrofahrzeug gezielt dann zu laden, wenn Strom an den Börsen besonders günstig ist“, sagt Alexander Jordan, Vertriebsleiter, Kelag. „Das spart bares Geld und zeigt die Möglichkeiten, die E‐Mobilität als integrierter Baustein des Energiesystems bereits heute bietet.“

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