08.05.2024
EXPANSION

Chatlyn: Neues Startup von Nic Vorsteher expandiert nach Dubai und stellt neuen KI-Chatbot vor

Chatlyn, das neue Wiener Startup vom Prescreen-Founder Nic Vorsteher, eröffnet ein Büro in Dubai. Damit möchte man die Präsenz im Nahen Osten stärken. Zudem präsentierte man einen neuen KI-Chatbot und nennt ihn den "fortschrittlichsten" bisher.
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(c) Chatlyn - (v.l.) Matthias Haubner, Nic Vorsteher und Michael Urbanek von Chatlyn.

Nicolas Vorsteher hat 2017 Prescreen.io an Xing verkauft und Anfang diesen Jahres mit chatlyn ein neues Startup gegründet, das sich auf Kommunikationslösungen konzentriert – der brutkasten berichtete. Dabei handelt es sich um eine SaaS-Kommunikationslösung, die verschiedene Messaging-Dienste wie WhatsApp und Instagram für Unternehmen bündelt. Nun gab man die Eröffnung eines neuen Büros in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, bekannt.

Chatlyn: Präsenz im Nahen Osten stärken

Diese strategische Expansion soll die Präsenz von chatlyn im Nahen Osten stärken und die wachsende Nachfrage nach fortschrittlichen KI-gestützten Kommunikationslösungen im Gastgewerbe bedienen, heißt es per Aussendung.

Chatlyn wurde konkret Ende 2022 von Vorsteher, Matthias Haubner und Michael Urbanek gegründet und verfügt über ein Team von 30 Mitarbeiter:innen, verteilt auf drei Büros in Österreich, Spanien und Deutschland. Das Unternehmen unterstützt aktuell mehr als 1.000 Immobilien weltweit mit seiner Software, einschließlich des KI-Chatbots.

„Dubai als Drehscheibe für Innovationen“

„Unsere Expansion nach Dubai ist ein bedeutender Schritt in unserem Engagement im Nahen Osten, wo wir bereits beachtliche Erfolge mit prominenten Marken verzeichnen konnten“, erklärt Vorsteher. „Dubai, als Drehscheibe für Innovationen im Gastgewerbe, bietet chatlyn eine einmalige Gelegenheit, unsere spezialisierten Tools und Lösungen unseren Kunden näherzubringen.“

Das neue Büro in Dubai soll als zentraler Punkt für Vertrieb, Support und Betrieb in der Region dienen und chatlyns Fähigkeit, „maßgeschneiderte Echtzeit-Kundenservice-Lösungen“ anzubieten, weiter stärken.

Neuer KI-Chatbot

Im Zuge der Expansion stellte das Startup auf dem Arabian Travel Market (ATM) 2024 seinen fortschrittlichsten KI-Chatbot vor. Jener zeichne sich durch die Verarbeitung natürlicher Sprache und grammatikalischer Nuancen aus und unterstütze nahezu jede Sprache, einschließlich Arabisch. Diese Fähigkeit gewährleiste präzise Antworten in Echtzeit, verbessere die Kommunikation für Hotels mit einer vielfältigen internationalen Kundschaft und beschleunige die Antwortzeiten erheblich.

Durch die Verarbeitung von bis zu 4.000 Token kann die KI längere Interaktionen in einer einzigen Anfrage bewältigen, so dass sie umfangreiche Kundenanfragen oder -nachrichten in einem einzigen Durchgang verstehen und beantworten kann, was letztlich zu effektiveren und effizienteren Interaktionen führt, heißt es.

Der KI-Chatbot von chatlyn ermöglicht es zudem Nutzer:innen, beliebige Geschäfts-PDFs hochzuladen und sofort präzise Antworten zu erhalten.

„Während der BETA-Phase konnten wir beobachten, dass Kunden ihre Erfolgsrate bei der Lösung von Anfragen um das Fünfzehnfache steigern konnten, indem sie einfach ein PDF mit ihren Informationen hochgeladen und den Chatbot in ihre Hauptkommunikationskanäle integriert haben“, wird CTO Urbanek auf der Plattform Menafn zitiert.

Chatlyn mit dem Fokus auf Hotels

Das Wiener Startup hat bereits einen großen Kundenstamm im Nahen Osten aufgebaut und arbeitet mit einer Vielzahl von Unternehmen aus dem Gastgewerbe zusammen, darunter gomosafer.com, La Quinta by Wyndham, luxurybookings.ae und Amsaan Tours.

„Unser Ziel ist es, Hotelmarken mit einer Technologie auszustatten, die die Erwartungen des modernen Reisenden nicht nur erfüllt, sondern übertrifft“, sagt Co-Founder Haubner abschließend. „Unsere Präsenz in Dubai wird uns dabei helfen, dies zu erreichen, indem wir unseren Kunden vor Ort Einblicke und Unterstützung bieten.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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