29.03.2023

Verbot von ChatGPT und KI in Schulen – geht’s noch?

Laut einer Studie sind 64 Prozent der Befragten für ein ChatGPT-Verbot in Österreichs Schulen. Wir sind scheinbar noch nicht im Jahr 2023 angekommen.
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(c) brutkasten & Miljko via Pexels. Montage: brutkasten
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Vor wenigen Tagen veröffentlichte PwC eine Studie zum Thema ChatGPT und künstliche Intelligenz. Das Ergebnis: Zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Österreicher:innen sind für ein Verbot von ChatGPT und KI im Bildungsbereich. Es wird aber noch besser. Nur 18 Prozent der Befragten geben an, OpenAIs Chatbot bereits genutzt zu haben. Wie viel Sinn ein Verbot auf Basis des Urteils von Menschen ohne Ahnung macht, ist hierbei fraglich.

Wir stehen unmittelbar vor einer KI-Revolution. Dies kann nicht verleugnet werden, egal ob man diese Technologien nutzen möchte oder nicht. Die Aufgabe von Schulen ist es, Kinder auf die Zukunft vorzubereiten. Ein Verbot von Zukunftstechnologien im Bildungsbereich tut genau das Gegenteil und lässt Kinder somit im Stich.

Umgang mit neuen Technologien muss gelernt sein

Mit einem Verbot glaubt man also, alle Probleme lösen zu können. So machen wir das gerne in Österreich. Wir ignorieren Probleme und schauen einfach weg, statt zu handeln. Bis der Hut brennt und wir keinen Feuerlöscher zur Hand haben (siehe Fachkräftemangel). Dabei gibt es viel Nachholbedarf in Schulen, was das Thema Digitalisierung angeht.

Spätestens nach der Pandemie können einige Volksschüler:innen digitale Lerntools geschickter einsetzen, als ihre Lehrer:innen. Da stellt sich die Frage, wofür der Bildungsminister seine wertvolle Zeit für ein Verbot von ChatGPT an Schulen aufbringen sollte, wenn es Handlungsbedarf an wichtigeren Stellen gibt, wie beispielsweise das Schulsystem entsprechend anzupassen, Pädagog:innen Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Technologien beizubringen?

ChatGPT beißt nicht, keine Sorge

Was wir tatsächlich brauchen, sind Initiativen und Programme, welche die junge Generation auf eine KI-gesteuerte Zukunft vorbereiten. Primär müssen Herausforderungen wie mangelnde Kenntnisse, Fähigkeiten und Selbstvertrauen der Lehrkräfte im Bereich der künstlichen Intelligenz, die unzureichende Lehrplangestaltung sowie die fehlenden Unterrichtslinien angegangen werden. Nur so können wir Data-Literacy zur Kernkompetenz der Zukunft machen und diese in Schulen lehren. Aber wie soll Datenkompetenz geschult und angewendet werden, wenn KI-Literacy von Schulen beschränkt wird?

Leistung ≠ Leistung

Als wichtigstes Argument für ein Verbot wird immer wieder genannt, dass durch den Einsatz von ChatGPT in Schulen die Leistung von Schüler:innen nicht gemessen werden kann. Zum einen können Schulen trotz eines ChatGPT-Verbotes nicht nachweisen, ob der Chatbot eingesetzt wurde. Zum anderen ist die Leistung, die durch Hausaufgaben, Texte und Präsentationen erbracht wird, nicht immer repräsentativ für das Wissen der Schüler:innen. Denn in vielen Familien helfen Eltern oder Geschwister bei den Hausaufgaben mit. Umso wichtiger ist es, neue pädagogische Ansätze zur Leistungsüberprüfung zu finden, statt ChatGPT und KI vom Unterricht zu eliminieren.

Angst vor Verblödung durch KI? Selbst schuld

Zudem kommt immer wieder das Thema der Verblödung durch künstliche Intelligenz auf. Nun, neue Technologien verblöden nur jene, die eine Verblödung zulassen. Andere Nutzer:innen wiederum finden einen Weg, diese Tools sinnvoll einzusetzen. Wie die PwC-Studie bestätigt, geben 57 Prozent der aktuellen oder potenziellen User:innen bekannt, dass sie ChatGPT als eine Art virtuelle:n Lehrer:in für die Erklärung von komplexen Sachverhalten nutzen möchten. Ein kostenloser Nachhilfeassistent also, der keinen Nachteil im Bildungsweg von Schüler:innen hat, sondern sie beim Lernen unterstützt.

Wagen wir mal einen Blick hin zu einer viel größeren Gefahr, von der Kinder (und die eingangs genannten 64 Prozent der Befragten, die ChatGPT in Schulen verbieten möchten) täglich bedroht werden: TikTok. Es ist Zeit für eine Veränderung und für einen Schritt nach vorne, statt nach hinten. Liebe TikTok-Scroller:innen und lieber Bildungsminister, hebt endlich euren Kopf vom Smartphone und unterbindet zuerst die Nutzung der chinesischen Spy-App in Schulen, bevor ihr das Zukunftspotential von Schüler:innen durch unnötige Verbote einschränkt.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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