04.09.2024
ERBEN 2.0

Charonium: Innsbrucker Startup verwaltet digitale Assets auch nach dem Tod

Für Nachlassverwalter waren digitale Vermögenswerte bisher eine Blackbox. Das Innsbrucker Startup Charonium will das ändern. Künftig sollen NFTs, Depots bei Neobrokern oder Konten bei Neobanken nach dem Tod von Notar:innen und Anwält:innen verwaltet werden.
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Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier Charonium Krypto vererben Erben
Charonium-Founder Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier (v.l.) (c) Charonium

Wenn ein Angehöriger stirbt, steht für die Familie auch die Nachlassverwaltung an. Geht es um die Verteilung des Erbes, prüften Notar:innen in der Vergangenheit vor allem klassische Konten bei Banken und Versicherungen. Immer mehr Menschen besitzen heute aber auch digitale Vermögenswerte, die in traditionellen Verzeichnissen nicht auftauchen.

Hier kommt Charonium von den beiden Foundern Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier ins Spiel: Das Innsbrucker Startup mit einem Faible für griechische Mythologie – Charon ist dort der Fährmann, der die Toten für einen Obolus in das Reich des Hades befördert – bietet dafür eine Lösung. Digitale Vermögenswerte in Onlinekonten bei Neobanken (z.B. N26), Depots bei Neobrokern (z.B. Trade Republic) oder Kryptowährungen, NFTs und Tokens können überprüft werden. Dadurch könne auch „digitales Erbe“ gerecht verteilt werden, wie das Startup verspricht.

Alle digitalen Assets an einem Ort

Gedacht ist Charonium sowohl für Privatkund:innen, als auch für Anwält:innen und Notar:innen. Sie verwalten die Charonium Fragmente, hochsichere Aufbewahrungslösungen für private Schlüssel. Diese werden zusammen mit einem digitalen Collectible in Form eines NFTs geliefert und gewährleisten die sichere Verwaltung digitaler Werte. Anwält:innen und Notar:innen können diese Fragmente im Todesfall dazu verwenden, digitale Assets zu rekonstruieren und eine Übersicht der digitalen Vermögenswerte des Verstorbenen oder der Verstorbenen zu erstellen – auch ohne Krypto-Kenntnisse.

Zusätzlich werden auch „Obolusse“ angeboten, die als physische Stücke in Kupfer, Silber oder Gold und als NFTs erhältlich sind. Sie bieten zusätzliche Dienstleistungen und Angebote. Wer seine digitalen Assets an einem Ort verwalten will, kann dafür die Charonium Legacy-Software nutzen. Diese All-in-One-Lösung dient der Verwaltung digitaler Assets über verschiedene Blockchains und integriert Finanzdienstleister wie Neo-Banken und Kryptobroker. Die Software ist derzeit noch in der Beta-Phase.

Abonnements und Token-Verkäufe

Das Finanzierungsmodell von Charonium beruht einerseits auf der Erhebung von Abonnementgebühren bei Notar:innen und Anwält:innen, die das Charonium Legacy-System benutzen. Anderseits werden die Charonium Fragmente, Obolusse und ein Styx Token zum Verkauf angeboten. Mit letzerem haben Käufer:innen auch ein Mitspracherecht über Entwicklungen im Netzwerk von Charonium und „Zugang zu virtuellen Erlebnissen im Underverse“, wie das Startup in einer Aussendung schreibt.

Der Token wird derzeit im Pre-Sale verkauft und soll innerhalb des Charonium-Ökosystems als Währung gelten. Das Unternehmen plant derzeit auch ein NFT-Spiel namens „Hades Key“ und will sein Angebot um umweltfreundliche Bestattungsoptionen erweitern.

Erfahrung in Software und Blockchain

Gegründet wurde das Startup 2022 von Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier. Im selben Jahr wurden sie auch mit dem Austrian Blockchain Award ausgezeichnet. Stickler arbeitet seit über 25 Jahren in der Softwareentwicklung und beschäftigt sich mittlerweile vor allem mit innovativen Technologien wie Blockchain, künstlicher Intelligenz und Automatisierung. Gosterxeier ist seit Jahren im Web3-Sektor aktiv und hat sich auf sogenannte digitale Identitäten spezialisiert. Er forscht auch am Austrian Blockchain Center an innovativen Geschäftsmodellen.

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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