04.09.2024
ERBEN 2.0

Charonium: Innsbrucker Startup verwaltet digitale Assets auch nach dem Tod

Für Nachlassverwalter waren digitale Vermögenswerte bisher eine Blackbox. Das Innsbrucker Startup Charonium will das ändern. Künftig sollen NFTs, Depots bei Neobrokern oder Konten bei Neobanken nach dem Tod von Notar:innen und Anwält:innen verwaltet werden.
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Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier Charonium Krypto vererben Erben
Charonium-Founder Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier (v.l.) (c) Charonium

Wenn ein Angehöriger stirbt, steht für die Familie auch die Nachlassverwaltung an. Geht es um die Verteilung des Erbes, prüften Notar:innen in der Vergangenheit vor allem klassische Konten bei Banken und Versicherungen. Immer mehr Menschen besitzen heute aber auch digitale Vermögenswerte, die in traditionellen Verzeichnissen nicht auftauchen.

Hier kommt Charonium von den beiden Foundern Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier ins Spiel: Das Innsbrucker Startup mit einem Faible für griechische Mythologie – Charon ist dort der Fährmann, der die Toten für einen Obolus in das Reich des Hades befördert – bietet dafür eine Lösung. Digitale Vermögenswerte in Onlinekonten bei Neobanken (z.B. N26), Depots bei Neobrokern (z.B. Trade Republic) oder Kryptowährungen, NFTs und Tokens können überprüft werden. Dadurch könne auch „digitales Erbe“ gerecht verteilt werden, wie das Startup verspricht.

Alle digitalen Assets an einem Ort

Gedacht ist Charonium sowohl für Privatkund:innen, als auch für Anwält:innen und Notar:innen. Sie verwalten die Charonium Fragmente, hochsichere Aufbewahrungslösungen für private Schlüssel. Diese werden zusammen mit einem digitalen Collectible in Form eines NFTs geliefert und gewährleisten die sichere Verwaltung digitaler Werte. Anwält:innen und Notar:innen können diese Fragmente im Todesfall dazu verwenden, digitale Assets zu rekonstruieren und eine Übersicht der digitalen Vermögenswerte des Verstorbenen oder der Verstorbenen zu erstellen – auch ohne Krypto-Kenntnisse.

Zusätzlich werden auch „Obolusse“ angeboten, die als physische Stücke in Kupfer, Silber oder Gold und als NFTs erhältlich sind. Sie bieten zusätzliche Dienstleistungen und Angebote. Wer seine digitalen Assets an einem Ort verwalten will, kann dafür die Charonium Legacy-Software nutzen. Diese All-in-One-Lösung dient der Verwaltung digitaler Assets über verschiedene Blockchains und integriert Finanzdienstleister wie Neo-Banken und Kryptobroker. Die Software ist derzeit noch in der Beta-Phase.

Abonnements und Token-Verkäufe

Das Finanzierungsmodell von Charonium beruht einerseits auf der Erhebung von Abonnementgebühren bei Notar:innen und Anwält:innen, die das Charonium Legacy-System benutzen. Anderseits werden die Charonium Fragmente, Obolusse und ein Styx Token zum Verkauf angeboten. Mit letzerem haben Käufer:innen auch ein Mitspracherecht über Entwicklungen im Netzwerk von Charonium und „Zugang zu virtuellen Erlebnissen im Underverse“, wie das Startup in einer Aussendung schreibt.

Der Token wird derzeit im Pre-Sale verkauft und soll innerhalb des Charonium-Ökosystems als Währung gelten. Das Unternehmen plant derzeit auch ein NFT-Spiel namens „Hades Key“ und will sein Angebot um umweltfreundliche Bestattungsoptionen erweitern.

Erfahrung in Software und Blockchain

Gegründet wurde das Startup 2022 von Nikolaus Stickler und Daniel Gosterxeier. Im selben Jahr wurden sie auch mit dem Austrian Blockchain Award ausgezeichnet. Stickler arbeitet seit über 25 Jahren in der Softwareentwicklung und beschäftigt sich mittlerweile vor allem mit innovativen Technologien wie Blockchain, künstlicher Intelligenz und Automatisierung. Gosterxeier ist seit Jahren im Web3-Sektor aktiv und hat sich auf sogenannte digitale Identitäten spezialisiert. Er forscht auch am Austrian Blockchain Center an innovativen Geschäftsmodellen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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