20.05.2022

CBDCs: Zahlungssystem Swift experimentiert im Krypto-Bereich

Das internationale Zahlungssystem Swift testet grenzüberschreitende Transaktionen zwischen unterschiedlichen digitalen Zentralbank-Währungen.
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© NASA

Das internationale Zahlungssystem Swift ist durch die Sanktionen gegen Russland ins Rampenlicht gerückt. Das System ist für internationale Zahlungstransfers zwischen teilnehmenden Institutionen zuständig. Die Organisation dahinter bereitet das System nun auf Transaktionen mit unterschiedlichen digitalen Zentralbankwährungen vor. Central Bank Digital Currencies (CBDC) ist Kryptogeld, das von einer Zentralbank begeben wird und die gleichen Eigenschaften aufweist wie die Landeswährung, also keinen Wechselkurs zu dieser Währung aufweist. Dadurch sollen die technischen Vorteile in Bereichen wie Transparenz, Smart Contracts oder Kostenvorteile genutzt werden können – ohne der starken Volatilität von Kryptowährungen.

Fragmentierung bei CBDCs beheben

„Die Verbesserung der Interoperabilität und Vernetzung zwischen verschiedenen CBDCs, die weltweit entwickelt werden, wird entscheidend sein, wenn wir ihr Potenzial voll ausschöpfen wollen“, sagt Thomas Zschach, Chief Innovation Officer bei Swift. „Heute besteht die Gefahr, dass das globale CBDC-Ökosystem fragmentiert wird, da zahlreiche Zentralbanken ihre eigenen digitalen Währungen entwickeln, die auf unterschiedlichen Technologien, Standards und Protokollen basieren“.

„Wenn diese Fragmentierung nicht behoben wird, könnte sie dazu führen, dass überall auf der Welt ‚digitale Inseln‘ entstehen“, sagt Nick Kerigan, Head of Innovation bei Swift. „Unterschiedliche Systeme und verschiedene CBDCs müssen effizient zusammenarbeiten können, sonst werden Unternehmen und Verbraucher daran gehindert, reibungslose grenzüberschreitende Zahlungen mit CBDCs zu tätigen.“

Zentralbanken arbeiten an digitalen Währungen

Die Organisation mit Sitz in der Schweiz hat bereits 2021 mit ersten Experimenten begonnen und stellt diese nun in Zusammenarbeit mit Capgemini auf breitere Beine. Konkret wird in den Tests ein Gateway in einem inländischen CBDC-Netz eingesetzt. Das Gateway fängt grenzüberschreitende Transaktionen im Netz ab, übersetzt sie und sendet sie an die Swift-Plattform zur Weiterleitung an ein anderes CBDC-Netz oder ein etabliertes Zahlungssystem. An dem Swift-Netzwerk nehmen derzeit 11.000 Institute in mehr als 200 Ländern teil.

Neun Länder haben bereits eigene CBDCs im Einsatz – etwa Nigeria oder die Bahamas. Es könnten nun aber rasch wesentlich mehr werden. Laut einer aktuellen Studie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich arbeiten derzeit neun von zehn Zentralbanken am Thema CBDC. Ein Viertel aller Zentralbanken sei bereits in der Entwicklung und Pilotierungsphase.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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