06.02.2019

Grazer MedTech Carbomed doppelt 2M2M-Investment auf Millionenbetrag auf

Bei der TV-Show 2 Minuten 2 Millionen wurden dem Grazer MedTech-Startup Carbomed 500.000 Euro von Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger und Martin Rohla zugesagt. Wie das Startup nun bekanntgab, erhöhten die Bestandsinvestoren das Investment auf eine Million Euro.
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breath ilo - Carbomed: ILO in Aktion
(c) Carbomed: Der Zyklustracker breath ilo

Der wichtigste Zielmarkt des Grazer MedTech-Startups Carbomed mit seinem Fruchtbarkeitstest Breathe ILO sind die USA, wie CMO Lisa Krapinger uns bereits vor einigen Monaten verriet. Entsprechende Aufmerksamkeit dort erhoffte man sich durch eine Indiegogo-Kampagne, die im Oktober gestartet wurde. Deren Erfolg hielt sich jedoch in Grenzen: Zwar wurde das selbstgesteckte Mininimum-Ziel von 30.000 US-Dollar erreicht, aber nur um rund 9000 Dollar übertroffen. Die Kampagne wurde bei 194 KäuferInnen beendet.

+++ ILO: Grazer MedTech mit Fruchtbarkeitstest über Atemluft auf Indiegogo +++

2M2M-Investment von Bestandsinvestoren verdoppelt

An weiteres Kapital kam Carbomed trotzdem. In der gestern ausgestrahlten ersten Folge der aktuellen Staffel 2 Minuten 2 Millionen sagten Hans Peter Haselsteiner, Leo Hillinger und Martin Rohla ein gemeinsames Investment über 500.000 Euro für 25,1 Prozent der Firmenanteile zu. Dieser Betrag sei im Nachgang noch von den Bestandsinvestoren auf eine Million Euro verdoppelt worden, gab Carbomed nun bekannt. „Wir können nun mit unseren serienreifen Produkt Breathe ILO auf den Markt gehen“, sagt Co-Managing Director Bastian Rüther. Das Millioneninvestment soll direkt für den Marktlaunch und die Produktion verwendet werden. „Da unser Produkt ganz neuartig ist, müssen wir viel Budget in das Marketing und die Erklärung des Fruchtbarkeitstrackers investieren“.

Breathe ILO: Fruchtbarkeitstest über die Atemluft

Was ist also die USP des Breathe ILO-Fruchtbarkeitstests von Carbomed? „Jene Produkte am Markt, die mit Messung der Temperatur funktionieren sind ungenau. Und jene, die mit Urin funktionieren, sind umständlich“, sagt CMO Lisa Krapinger. Mit ILO – kurz für „I love“ bringe man eine komplett neue Lösung: Einen Fruchtbarkeitstest über die Atemluft. „Frauen sind üblicherweise sechs Tage lang empfängnisbereit. Unser Gerät kann gemeinsam mit unserer App fünf davon identifizieren“, sagt Krapinger.

60 Sekunden atmen

Die Technologie basiert dabei auf einer Messung des CO2-Gehalts der Atemluft. 60 Sekunden lang muss die Nutzerin dazu in das ILO-Gerät atmen. Über die dazugehörige App werden zusätzliche Informationen aufgenommen. „So lernt die App pro Zyklus immer mehr dazu“, sagt Krapinger. ILO sei daher auch interessant für Menschen, die mehr über ihren eigenen Körper lernen wollen. Zur Empfängnisverhütung könne man das Produkt hingegen derzeit noch nicht anbieten. „Die Frage nach der Verhütung bekommen wir sehr oft. Die liegt natürlich auf der Hand. Damit ILO aber tatsächlich als nicht-hormonelles Verhütungsmittel zugelassen werden kann, bedarf es noch weiterer Schritte. Wir forschen in die Richtung“, erklärt die Marketing-Chefin.

Carbomed: Entwicklung seit 1997

Hinter Breathe ILO steht eine lange Entwicklungsphase. Die Idee dazu hatte der Gynäkologe Ludwig Wildt, Professor an der MedUni Innsbruck, bereits 1997. Später lernte er seinen Co-Founder, den heutigen Carbomed CTO Horst Rüther kennen. Die beiden forschten weiter an der praktischen Umsetzung. 2016 gab es den ersten Prototypen. „Dann haben wir mehrere Studien durchgeführt, die letzte mit 60 Frauen. Wir konnten beweisen, dass ILO auch bei irregulären Zyklen funktioniert“, sagt Lisa Krapinger. Ab 2017 und einem weiteren Prototypen sei klar gewesen, dass man bereit für den Markt sei. Insgesamt rund drei Millionen Euro an InvestorInnen-Kapital und Förderungen (ua. aws und FFG) flossen bereits vor dem aktuellen Investment in das Unternehmen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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