25.05.2020

CamTag: Wiener Kickstarter-Erfolg mit Kamera-Privacy-Pickerl

Unter der Marke TabTag versorgt der Wiener Designer Volker Lobmayr seit 2014 Macbook-User mit Stickern für das leuchtende Apple-Logo am Notebook. Mit CamTag nahm er sich nun des Themas Privacy an.
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CamTag - Kamera-Privacy-Sticker
(c) CamTag

Mit Aufklebern, die auf das leuchtende Apple-Logo am MacBook geklebt werden und dann selbst leuchten, hat der Wiener Designer Volker Lobmayr in den vergangenen Jahren eine gewisse Markenbekanntschaft erlangt. Zu diesem ersten Produkt – TabTag – kam nun ein zweites dazu. Und es sind wieder Pickerl. Unter der Marke CamTag bietet Lobmayr nun Privacy-Sticker-Sets zum Überkleben von Laptop- Tablet- und Smartphone-Kameras an.

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CamTag: Auch individuell für Branding

Die Sticker hinterlassen keine Klebstoff-Spuren und können wiederverwendet werden. Geliefert werden sie in einem Briefchen, das ins Kreditkartenfach passt, mit insgesamt 25 Stück in fünf verschiedenen Größen. Neben einer großen Auswahl sind auch individuelle Designs möglich – etwa für Branding-Zwecke.

Nach TabTag 2014 zum zweiten Mal auf Kickstarter

Nach einer erfolgreichen Kampagne mit TabTag im Jahr 2014 geht Lobmayr für den Release auch mit CamTag den Weg über die Crowdfunding-Plattform Kickstarter. Eines der besagten Privacy-Sticker-Sets ist dort für acht Euro zu haben und soll im Oktober ausgeliefert werden. Später soll es zehn Euro kosten. Zudem werden im Rahmen der Kickstarter-Kampagne zahlreiche Packages mit Mengenrabatten bis hin zu 20 Sets für 89 Euro angeboten. Nach kurzer Zeit hat die aktuelle Kampagne bereits mehr als das dreifache Kickstarter-Ziel erreicht, das allerdings auch nur bei 3000 Euro liegt.

Viele Kamera-Privacy-Sticker am Markt

Lobmayr ist freilich nicht der einzige, der auf Kamera-Sticker setzt. Für Aufregung sorgte vor einigen Jahren ein Foto vom Arbeitsplatz des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg, der selbst seine Kamera abgeklebt hatte. Nicht nur das brachte viele auf die Idee, wodurch es zahlreiche Produkte am Markt gibt. Einen anderen Weg geht etwa das Grazer Startup Horus, das Handyhüllen entwickelt hat, bei denen die Kamera mit einem Schieber verdeckt werden kann.

⇒ Zur Page von TabTag

⇒ Zur aktuellen Kickstarter-Kampagne

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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CamTag: Wiener Kickstarter-Erfolg mit Kamera-Privacy-Pickerl

  • Mit Aufklebern, die auf das leuchtende Apple-Logo am MacBook geklebt werden und dann selbst leuchten, hat der Wiener Designer Volker Lobmayr in den vergangenen Jahren eine gewisse Markenbekanntschaft erlangt.
  • Unter der Marke CamTag bietet Lobmayr nun Privacy-Sticker-Sets zum Überkleben von Laptop- Tablet- und Smartphone-Kameras an.
  • Nach einer erfolgreichen Kampagne mit TabTag im Jahr 2014 geht Lobmayr für den Release auch mit CamTag den Weg über die Crowdfunding-Plattform Kickstarter.
  • Auf Kickstarter kostet ein Set acht Euro, später soll es zehn Euro kosten.
  • Zudem werden im Rahmen der Kickstarter-Kampagne zahlreiche Packages mit Mengenrabatten bis hin zu 20 Sets für 89 Euro angeboten.
  • Nach kurzer Zeit hat die aktuelle Kampagne bereits mehr als das dreifache Kickstarter-Ziel erreicht, das allerdings auch nur bei 3000 Euro liegt.

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