17.01.2018

Butleroy: Sechsstelliges Investment und Rebranding für myAlfred

Das Linzer Startup Butleroy (bislang myAlfred) bekommt über den European Super Angels Club (ESAC) ein mittleres sechsstelliges Investment. Wir sprachen dazu mit Butleroy-CEO Philipp Baldauf.
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Butleroy: Die Co-Founder (vlnr.) Simon Kapl, Gregor Pichler, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda. Ehemals MyAlfred
(c) Butleroy: Die Co-Founder (vlnr.) Simon Kapl, Gregor Pichler, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda.

Drei der Investoren, die nun über das paneuropäische Business Angel-Netzwerk European Super Angels Club (ESAC) in sein Startup eingestiegen sind, dürfe er nennen, sagt Philipp Baldauf: Die niederländische NEXT Amsterdam, die deutsche e&co AG und die Wiener March 15. Bei ersterer ist Butleroy (bislang myAlfred) aus Linz seit einigen Monaten im Accelerator. Investiert wurde ein nicht näher präzisierter mittlerer sechsstelliger Betrag. “Es ist eine ganz ordentliche Summe für so ein junges Startup. Und es kann sein, dass es in absehbarer Zeit einen Folgedeal gibt”, sagt dazu ESAC-Vorstand Berthold Baurek-Karlic im Gespräch mit dem Brutkasten.

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“Bislang Growth- und nicht Umsatz-fokussiert”

Ob es zu so einem Folgedeal kommt, ist natürlich, wie immer, von der Unternehmensentwicklung abhängig. Und da ist Butleroy gerade noch in einer sehr frühen Phase. Bislang sei man mit der kostenlosen App Growth- und nicht Umsatz-fokussiert, erklärt Baldauf. Die App unterstützt über einen AI-Algorithmus ihre User bei der Terminfindung. “Tools organisieren Termine üblicherweise nach der Verfügbarkeit, aber wir Menschen entscheiden flexibel aufgrund vieler Faktoren, wie Wetter, Gewohnheiten, Präferenzen, Fahrzeiten und ähnlichem. Genau diese Entscheidungsfindung haben wir mit Butleroy automatisiert. Unsere Anwendung lernt aus dem Nutzerverhalten, plant externe Faktoren mit ein und optimiert so laufend die Terminplanung”, erklärt Baldauf.

Affiliate-Systeme sollen Cashflow bringen

Umsätze kommen dabei über Affiliate-Systeme herein. Nutzer bekommen von Butleroy Dienstleistungen angeboten. Integriert sind etwa Uber, der Restaurant-Dienst Book a Table und Amazon. “Bald wird die Sparte Tourismus dazukommen. Dann wird man Hotel-Buchungen und dergleichen direkt über unsere App machen können”, verspricht Baldauf. Im B2B-Bereich sei man währenddessen weiterhin auf Partnersuche. Mögliche große Corporate-Partner könnten etwa aus der Automotive-Industrie kommen, sagt Baldauf.

“Butleroy” funktioniert auch ohne Batman-Kenntnis

Mit dem Investment geht, wie bereits angedeutet auch ein Rebranding einher. Butleroy hieß bislang MyAlfred. “Es geht darum, dass die Marke noch seriöser wirken soll und international besser verstanden werden soll”, erklärt Baldauf. Auch mit dem Namen “MyAlfred” sei die Butler-Metapher schon bei den meisten angekommen. “Allerdings muss man dazu Batman kennen”, räumt Baldauf ein. Nun sollte sie noch klarer sein. Sorgen, dass das Rebranding auch negative Folgen bei den Bestandskunden haben könnte, hat Baldauf nicht. Diese könne man ganz einfach darüber informieren. Logo und Maskottchen würden ohnehin gleich beleiben und hätten einen Wiedererkennungswert.

Bereits 50 Prozent der User aus den USA

Mit dem Investment wolle man einerseits das Produkt weiter verbessern, andererseits Marketing-Aktivitäten finanzieren. Damit geht im ersten Schritt eine Erweiterung des Teams einher. “Wir suchen ganz stark nach jemandem im Bereich Marketing, PR und Komunikation”, sagt der Co-Founder. Vielleicht überraschend: Mit Developern sei man momentan noch gut versorgt. Die Expansion des Unternehmens soll vorerst innerhalb Europas mit Fokus auf den DACH-Raum und die Niederlanden forciert werden. Schließlich ist Butleroy ja auch in Amsterdam im NEXT Accelerator. “Es ist ein sehr exklusives Programm, in dem immer nur sechs bis sieben Startups gleichzeitig auf ganze zwei Jahre sind. Dadurch können immer die Themen behandelt werden, die gerade im Business aktuell sind”, erzählt er dazu. Langfristig seien aber die USA ein wichtiger Markt. Schon jetzt kämen 50 Prozent der User von dort.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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