16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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Ein Mann in Accra sitzt in einer Garage und repariert einen alten Computer (c) refurbed
Schrotthändler Fuseini Yakubu arbeitet im informellen Sektor von Accra. (c) refurbed

Ein Blick auf Ghanas Hauptstadt Accra. Im sogenannten „informellen Sektor“ der E-Waste-Verarbeitung liegt Agbogbloshie, eine der größten Elektromüllhalden der Welt. Hier werden Berge an Elektroteilen gesammelt, sortiert, repariert und weiterverarbeitet. Das ist die Einstiegszene der neuen refurbed-Doku „fixed“.

Brennende Müllberge im globalen Süden sind Bilder, die uns in Europa bekannt sind und unser Narrativ über Elektroschrott prägen. Während kaputte Geräte in Europa sehr schnell als Müll betrachtet werden, was die Wegwerfgesellschaft ankurbelt, hat sich in Ghana durch den E-Müll eine formelle wie auch informelle Reparatur- und Recyclingwirtschaft entwickelt.

Um die unterschiedliche Wahrnehmung von E-Waste aufzuzeigen, hat ein Team rund um refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski im April die erste eigene Doku „fixed – Accras Antwort auf Europas Elektroschrott“ vor Ort in Ghana gedreht.

Elektroschrott als Krise, aber auch als Ressource

„In den letzten Jahren drehten sich Gespräche rund um Nachhaltigkeit oft um CO2-Emissionen, und das ist auch wichtig. Aber im Hintergrund brodelt eine weitere Krise, die ständig wächst: der Elektroschrott. Dazu gehören Berge von ausrangiertem Elektroschrott, giftige Umgebungen und Gemeinschaften, die für Konsumgewohnheiten bezahlen müssen, die sie selbst gar nicht verursacht haben“, hält Kaminski in seinen Begrüßungsworten bei der Präsentation der Dokumentation fest.

Gleichzeitig hat der E-Schrott eine innovative Reparaturkultur in Ghana entwickelt. Dr. Michael Osei Asibey, Experte für Umweltpolitik an der ghanaischen KNUST-Universität, forscht seit Jahren intensiv zum Recyclingsektor und plädiert im Film für ein radikales Umdenken. Seine prägnante Formel „Waste is a resource in the wrong place“ (Abfall ist eine Ressource am falschen Ort) bringt das Kernanliegen der Dokumentation auf den Punkt: Elektronik darf kein kurzlebiges Wegwerfprodukt sein. Vielmehr müssen wir ausgediente Geräte als wertvolle Materiallager begreifen, die dauerhaft in einem Kreislaufsystem gehalten werden.

Co-Founder von refurbed Kilian Kaminski (r.) bei den Dreharbeiten in Ghana. (c) refurbed

Vielschichtige Blockaden der Kreislaufwirtschaft

Politische, wirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Blockaden verhindern in Europa die Umsetzung von flächendeckenden Kreislaufwirtschaften. Kaminski sieht Blockaden in der Politik vor allem darin, dass der Fokus meist auf kurzfristigen Themen liegt. „Man konnte das gut im März 2020 beobachten, als Covid kam. Plötzlich waren Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft nicht mehr die wichtigen Themen. Das Thema Nachhaltigkeit wird immer als ein Zukunftsproblem behandelt, obwohl es eigentlich ein aktuelles Problem ist, weil wir jetzt dagegen vorgehen müssen“, so der Co-Founder von refurbed.

Unternehmen seien gefragt, auf langlebige Produkte zu setzen. Die Praxis der künstlichen Obsoleszenz – also das bewusste Kaputtgehen von Geräten für schnellere Upgrades – sollte nicht weiter gefördert werden.

„Und als Privatpersonen sollten wir wirklich überdenken: Was und wie konsumieren wir? Behalten wir vielleicht ein Produkt länger? Geben wir alte Produkte weiter? Also einfach ein Verständnis zu entwickeln, dass der Wert des Gerätes viel höher ist, als wir eigentlich denken. Es geht nicht nur um den finanziellen Wert. Die Rohstoffe, die in den Produkten sind, haben einen sehr langen Lebenszyklus und kommen oftmals aus der gesamten Welt zurück zu einem Ort.“

Durch die Dokumentation soll ein differenzierteres Bild von E-Waste geschaffen werden. (c) refurbed

Kreislaufwirtschaft als Thema für Startups

Im Thema Kreislaufwirtschaft stecke für Startups und Jungunternehmen laut Kaminski gerade sehr viel Potenzial. Es sei nur eine Frage der Zeit, wann die Wirtschaft den Fokus auf diese Themen lege. „Wir stehen mit der Kreislaufwirtschaft ganz am Anfang. Und ich glaube, jetzt kann man vor allem die großen Unternehmen speziell mit Geschäftsmodellen, die die Kreislaufwirtschaft im Herzen haben, viel mehr challengen, als mit Geschäftsmodellen, die einfach dasselbe machen, wie es seit 100 Jahren gemacht wurde. Und das beinhaltet ja am Ende des Tages ganz viele Nachhaltigkeitsthemen, egal ob es Energie oder Rohstoffe sind.“

Auf die Frage, welches Problem Kaminski heute als Startup lösen würde, antwortet er: „Ich würde nach wie vor den E-Waste bekämpfen.“

Über refurbed

Ziel des 2017 von Peter Windischhofer, Kilian Kaminski und Jürgen Riedl in Wien gegründeten Unternehmens refurbed ist es, den Konsum in ganz Europa dauerhaft zu verändern. Mittlerweile ist das Scaleup in 24 europäischen Ländern aktiv und zählt zu den führenden Online-Marktplätzen für generalüberholte Produkte.

Die ganze Dokumentation von refurbed wurde gestern auf YouTube veröffentlicht und vorab präsentiert.

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