16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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Celum
© Christian Huber Fotografie - (l.) Michael Kräftner, Celum-Gründer, Chairman und Chief Vision Officer, Mark Kaslatter ist neuer Chief Executive Officer bei Celum.

Im Februar des Vorjahres übernahm Christian Jüngling die Position des Chief Financial Officer (CFO) bei Celum, um neue Impulse für die Weiterentwicklung des Unternehmens zu setzen – brutkasten berichtete. Zudem bestellte das Management mit Bojan Bozic die neu geschaffene Position des Chief Services Officer (CSO). Nun gibt es auf höchster Ebene eine weitere Änderung.

Celum: Fokus auf Stärkung des Vertriebs

Mark Kaslatter übernimmt die Position des CEO und damit die Führung des Unternehmens. Sein Fokus soll auf der Stärkung des Vertriebs, des Partnerchannels und der weiteren nationalen und internationalen Expansion liegen. Celum-Gründer Michael J. Kräftner bleibt dem Unternehmen als „Chief Vision Officer“ erhalten und konzentriert sich künftig verstärkt auf die langfristige strategische Produktentwicklung.

Der gebürtige Tiroler Kaslatter verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Unternehmer und Führungskraft in der Technologiebranche. 2004 gründete er etwa das auf CRM-Lösungen spezialisierte Unternehmen k.section, baute es ohne externe Investoren auf und verkaufte es später an die an der Euronext notierten Emakina Group.

Von 2019 bis 2022 war Kaslatter Managing Director von Emakina Central & Eastern Europe und wechselte danach ins Advisory Board der Belgier. Anschließend war er gemeinsam mit Benjamin Ruschin Mitgründer und Managing Partner von Big Cheese Ventures, einem Beratungs- und M&A-Unternehmen für Tech-Startups. Er studierte Software-Engineering am Campus Hagenberg der Fachhochschule Oberösterreich und absolvierte einen MBA in General Management an der Universität für Weiterbildung Krems.

„Celum verfügt über eine starke technologische Basis, langjährige Kundenbeziehungen und großes Potenzial im internationalen Markt. Jetzt geht es darum, diese Stärken noch konsequenter in nachhaltiges und skalierbares Wachstum zu übersetzen“, sagt Kaslatter. „Der Wechsel zu Celum ist für mich mehr als eine neue Aufgabe – er ist zugleich die Rückkehr ans Steuer eines Softwareunternehmens. Die Beratung von Startups war eine spannende und bereichernde Zeit. Gleichzeitig habe ich gemerkt, wie sehr mir das unmittelbare Gestalten, das operative Doing und die umfassende unternehmerische Verantwortung gefehlt haben.“

Und weiter: „Besonders vermisst habe ich das hohe Innovationstempo und den intensiven Austausch mit Entwickler:innen. Sie schaffen mit ihren Ideen nicht nur neue Produkte, Unternehmen und Geschäftsmodelle, sondern gestalten zunehmend auch unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Genau dieses Umfeld, diese Denkweise und die Möglichkeit, gemeinsam etwas zu bewegen, begeistern mich an meiner neuen Aufgabe bei Celum.“

„Everybody is in Sales“

Kaslatters Leitgedanke lautet: „Everybody is in Sales.“ Damit sei jedoch nicht gemeint, dass jede und jeder im klassischen Sinne im Vertrieb tätig sein muss. Vielmehr trage jede Funktion im Unternehmen dazu bei, Mehrwert für die Kundinnen und Kunden zu schaffen. Diese gemeinsame Verantwortung für den Kundenerfolg und eine konsequente Marktorientierung möchte er bei Celum weiter stärken. Deshalb sollen die Bereiche Vertrieb, Marketing, Customer Success, Produktentwicklung und Organisation künftig noch enger auf die gemeinsamen Wachstumsziele ausgerichtet werden.

„Mark Kaslatter verbindet tiefes Technologieverständnis mit ausgeprägter Vertriebskompetenz und echter unternehmerischer Erfahrung“, kommentiert Michael J. Kräftner, Gründer von Celum, die neue Personalie. „Mit Mark gewinnt Celum einen CEO, der die Verantwortung mit einem klaren Fokus auf Kunden und Markt übernimmt. Die neue Rollenverteilung ermöglicht es mir gleichzeitig, noch stärker in den Bereichen Produktstrategie und technologische Innovation aktiv zu werden. Es war für mich immer klar, dass Celum ab einer bestimmten Größe jemanden als CEO haben wird, der viel mehr auf Wachstum und Organisation wirken kann als ich. So holen wir also zusätzliche unternehmerische und vertriebliche Expertise in die Führung und verbinden Kontinuität mit frischem unternehmerischem Drive.“

Knapp 20 Mio.-Euro Umsatz

Als Chief Vision Officer soll Kräftner die langfristige Produktvision weiter vorantreiben. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Weiterentwicklung des Produktportfolios vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen durch Künstliche Intelligenz, neue Formen der Content-Nutzung und zunehmend automatisierte Content-Prozesse.

Das seit seiner Gründung eigenfinanzierte und unabhängige Softwareunternehmen steigerte seinen Umsatz von 12,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 19,8 Millionen Euro im Jahr 2025. Heute beschäftigt Celum rund 130 Mitarbeitende aus 23 Nationen an den Standorten Linz, Wien und München.

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