01.07.2016

BTP Nährboden: DOs and DON’Ts bei der Startup-Gründung

Powered by Brandl & Talos Die Idee ist vielversprechend, das Team motiviert und der Prototyp funktioniert. Einer Startup-Gründung steht also nichts im Wege. Wäre da nicht die Krux mit den juristischen Rahmenbedingungen. Hier die DOs and DONT's für eine erfolgreiche Gründung.
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Die Wirtschaftsanwälte von Brandl & Talos weisen auf die DOs and DON'Ts bei der Startup-Gründung hin. fotomek - fotolia.com
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Wenn ein vielversprechender Business Plan vorliegt, der erste Prototyp entwickelt wurde und die ersten Kunden- und Lieferantenkontakte anstehen, stellt sich für Startups die „Gründungsfrage“: Welche Rechtsform passt für das Unternehmen am besten? Wie wird die Rechtsbeziehung zwischen den Gründern geregelt? Eine rechtlich solide Basis ist vor allem für spätere Konfliktsituationen viel wert.

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Zusammenarbeit der Gründer

Gründen bedeutet Zusammenarbeit. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus oder fehlt Know-How in bestimmten Bereichen, ist die Aufnahme von Mitgesellschaftern notwendig. Aller Enthusiasmus in Ehren, bei der Startup-Gründung ist Weitblick gefragt. Eine genaue vertragliche Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gründern kann bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten für klare Verhältnisse sorgen. Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags spielt hier eine zentrale Rolle.


DOs

  • Auseinandersetzen mit den vertraglichen Gestaltungsspielräumen um passende Lösungen für das Startup und seine Gründer zu finden
  • Aufnahme von Konkurrenz- und Wettbewerbsverboten
  • Vereinbaren einer Vinkulierung (Beschränkung der Übertragbarkeit) der Geschäftsanteile und von Vorkaufsrechten zwischen den Gesellschaftern, um die Kontrolle über die Zusammensetzung des Gesellschaftskreises nicht zu verlieren

DON’Ts

  • Begnügen mit im Internet verfügbaren „Vertragsmustern“, die nicht auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten sind
  • Nichtregelung wichtiger Punkte im Vertrauen auf Handschlagsqualitäten

Leistungsbeziehung zwischen Gründer und Startup

Markus Arzt von Brandl & Talos.
Markus Arzt von Brandl & Talos.

Ist das Startup gegründet, sollten auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Startup und den Gründern formalisiert werden. In aller Regel agieren Gründer als Geschäftsführer des Startups. Häufig vermieten sie erforderliche Geschäftsräumlichkeiten an die Gesellschaft oder bringen Wirtschaftsgüter ein. Beim Abschluss dieser Vertragsbeziehungen ist darauf zu achten, dass die Konditionen zwischen den Gründern und dem Startup fremd- bzw marktüblich sind. Genießen Gründer einen unzulässigen Vorteil von der Gesellschaft, kann dies gegen das Kapitalerhaltungsrecht verstoßen. Dieser Verstoß hat die persönliche Haftung der Gründer zur Folge.


DOs

  • Genaue und fremd- bzw. marktübliche Regelung der Leistungsbeziehungen zwischen den Gründern und dem Startup (etwa Arbeits- bzw. Geschäftsführerverträge, Mietverträge oder Kaufverträge)

DON’Ts

  • Keine formalisierte vertragliche Regelung
  • Vereinbaren günstiger Konditionen für die Gründer bei Abschluss von Verträgen mit dem Startup

Übertragen von IP/IT-Rechten

Immaterialgüterreche (IP/IT-Rechte) sind oft die wertvollsten Assets eines Startups. Sämtliche Erfindungen, Designs, Marken und sonstige Immaterialgüterrechte des Startups sollten deswegen entsprechend geschützt werden. Alle für das Startup entwickelten IP/IT-Rechte sollten auf das Unternehmen übertragen werden. Egal ob sie von Gründern oder Mitarbeitern erfunden wurden. So kann für die Mitgesellschafter und potentielle Investoren sichergestellt werden, dass die Gesellschaft auch tatsächlich über die wesentlichen Rechte für den Geschäftsbetrieb verfügt.


DOs

  • Anmeldung und Registrierung sämtlicher relevanter IP/IT-Rechte auf das Startup
  • Übertragen aller für das Startup relevanten (gegenwärtigen und künftigen) IP/IT-Rechte von den Gründern und Mitarbeitern auf das Startup (etwa durch Vereinbaren entsprechender Klauseln in den Dienstverträgen)

DON’Ts

  • Persönliche Anmeldung und Registrierung von IP/IT-Rechten auf die Gründer bzw. Mitarbeiter des Startups
  • Verzicht auf die Registrierung von für das Startup wesentlichen Immaterialgüterrechten, um Kosten zu sparen 

Gewerberecht

Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.
Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.

Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine bestimmte Geschäftstätigkeit begonnen und ausgeübt werden darf. Verstöße können empfindliche Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen (etwa die behördliche Schließung des Betriebs) nach sich ziehen. Bei der Gründung eines Unternehmens – insbesondere bei reglementierten Gewerben – ist es empfehlenswert frühzeitig mit der Gewerbebehörde in Kontakt zu treten. Auf diese Weise kann rechtzeitig abgeklärt werden, welche Dokumente (Befähigungsnachweise etc) erforderlich sind, ohne dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit verzögert wird. In der Regel besichtigt die Gewerbebehörde die Betriebsanlage, bevor sie die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung ausstellt.


DOs

  • Frühzeitiges Abklären, welche Gewerbeberechtigungen bzw. Betriebsanlagengenehmigungen für die Geschäftstätigkeit des Startups nötig sind
  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gewerbebehörde, um Verzögerungen bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu vermeiden

DON’Ts

  • Keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem regulatorischen Umfeld, in dem das Startup tätig werden soll

Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

Das Knüpfen von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ist für Startups wesentlich, um erfolgreich wachsen zu können. Um diese Beziehungen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollte auf eine entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.


DOs

  • Detaillierte Regeln für die Abwicklung der Leistungsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten
  • Aufnahme von Verschwiegenheitspflichten zum Schutz Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Startups
  • AGB sollten im Hinblick auf die konkrete Geschäftstätigkeit des Startups ausgearbeitet und laufend auf ihre Gesetzeskonformität (insbesondere im Hinblick auf den Konsumentenschutz) geprüft werden

DON’Ts

  • Verwenden von Standard-AGB aus dem Internet, ohne sie an die eigenen Bedürfnisse anzupassen

BTP Nährboden ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch und Markus Arzt sind Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos.


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30.10.2026

Playmobil baut Rechenzentrum: Anthropic muss weichen

Die Horst Brandstätter Group baut ihr ehemaliges Playmobil-Werk in Dietenhofen zu einem Rechenzentrum um. Anthropic wollte ein solches nur wenige Kilometer entfernt zusammen mit der Gemeinde Neuhof an der Zenn errichten. Das gemeinsame Projekt wurde nun gestoppt, denn eine Zusage für den Netzanschluss blieb aus.
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Das Playmobil-Werk in Dietenhofen © Horst Brandstätter Group

Dass sich europäische Firmen gegen Anthropic im IT-Sektor behaupten können, hätte wohl niemand gedacht. In Bayern zieht der KI-Gigant gegen Playmobil nun den Kürzeren. Die Horst Brandstätter Group, zu der Playmobil gehört, baut nämlich ihre einstige Produktionsstätte in Dietenhofen zu einem Rechenzentrum um. Im wenige Kilometer entfernten Hirschneuses wird dafür das geplante Rechenzentrum der Gemeinde Neuhof an der Zenn und Anthropic auf Eis gelegt.

Keine Zusage für Netzanschluss

Das Problem: Man wird nicht an das Stromnetz angeschlossen. „Die N-ergie hat die derzeit verfügbaren Netzkapazitäten zunächst für ein weiteres geplantes Rechenzentrumsprojekt der Firma geobra Brandstätter im Raum Dietenhofen reserviert. Damit fehlt dem Projekt in Hirschneuses gegenwärtig die notwendige Planungssicherheit“, erklärt Claudia Wust, Bürgermeisterin von Neuhof an der Zenn, gegenüber dem BR. Sie wünsche sich eine Aufteilung der vorhandenen Netzkapazitäten auf beide Rechenzentren. Brutkasten fragte bei Wust zur aktuellen Situation nach, eine Antwort steht noch aus.

Warum fiel die Wahl auf die Horst Brandstätter Group?

Gegenüber brutkasten antwortet N-ergie, dass man sich zu konkreten Bauprojekten und dem aktuellen Stand von Netzanschlussfragen nicht äußere. Der Energieversorger betont aber, dass diese Anfragen nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.

N-ergie erklärt: „In unserem Netzgebiet liegen aktuell mehrere Anschlussanfragen für Rechenzentren vor – zusammengenommen beanspruchen diese Projekte eine Leistung, die in etwa zweimal dem gewöhnlichen Leistungsbedarf der Stadt Nürnberg entspricht.“

Im Fokus sei immer die allgemeine Versorgungssicherheit. Durch derart große Projekte müsse das Stromnetz häufig ausgebaut werden, etwa in Form von neuen oder verstärkten Leitungen.

Playmobil „versperrt niemandem den Weg“

Auf ihrer Webseite reagiert die Horst Brandstätter Group: „Gelegentlich ist zu lesen, ein Rechenzentrum in Dietenhofen stehe anderen Vorhaben im Weg. Diese Lesart nehmen wir mit einem Schmunzeln zur Kenntnis. Ein Campus, der von Anfang an auf viele Partner ausgelegt ist, versperrt niemandem den Weg, er öffnet ihn.“ Playmobil habe sich nie gegen ein anderes Vorhaben ausgesprochen und begrüße jede Investition, die Mittelfranken als Standort für digitale Infrastruktur stärke.

Horst Brandstätter Group: Ein Unternehmen am Rande der Existenzkrise

Der Bau des Rechenzentrums ist für die Horst Brandstätter Group wohl ein weiterer Schritt, um sich aus der wirtschaftlichen Krise zu befreien. Im Geschäftsjahr 2024/25 ging ihr Umsatz laut Konzernabschluss um fast neun Prozent auf 409 Millionen Euro zurück. Der Konzernverlust betrug 115 Millionen Euro. Die Horst Brandstätter Group betreibt die Zweige Lechuza, die Playmobil-FunParks und eben Playmobil. Seit diesem Jahr gibt es in Deutschland keine Produktionsstätte der kleinen Plastikmännchen mehr. Dietenhofen wurde im Juni geschlossen. Die Produktion finde laut FAZ somit nur mehr in Tschechien und Malta statt.

Playmobil digital

Der neueste Zweig des Unternehmens ist Playmobil digital. Das Rechenzentrum richtet sich an Unternehmen aus der Region, klassische Rechenzentrumsbetreiber und internationale Hyperscaler. Playmobil digital sei für alle offen, die Rechenkapazität suchen, „ob im großen Maßstab oder für den eigenen Betrieb“. Gespräche mit internationalen Interessenten würden bereits laufen. Auch Startups erwähnt das Unternehmen als mögliche Kunden.

Man möchte mit Playmobil digital auf die wachsenden Anforderungen durch künstliche Intelligenz und High-Density-Computing reagieren. Die Horst Brandstätter Group werde in den kommenden Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag in den Aufbau des Campus investieren. Auf dem Areal besteht bereits eine 110-kV-Netzanbindung. Ein 100-Megawatt-Strompfad sei vorgesehen und der Standort sei für Ausbaustufen darüber hinaus ausgelegt.

„Eine der wichtigsten Infrastrukturen der digitalen Zukunft“

„Wo über Jahrzehnte Playmobil produziert wurde, wollen wir künftig eine der wichtigsten Infrastrukturen der digitalen Zukunft ermöglichen. Wir transformieren ein bestehendes Industrieareal, statt neue Flächen auf der grünen Wiese zu erschließen. Dietenhofen kann damit zu einem bedeutenden Standort für KI, Digitalisierung und digitale Souveränität in Deutschland werden“, sagt Matthias Fauser, Vorstand der Horst Brandstätter Group.

René Feser, ebenfalls Vorstandsmitglied, ergänzt: „Mit dem Aufbau des Campus setzt die Stiftung ein klares Bekenntnis zu Dietenhofen und Bayern als Innovationsstandort.“

Die Nutzungsmodelle

Der Campus setzt auf vier unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Unter dem Modell „Land & Power“ kann ein Betreiber ein erschlossenes Baufeld mit Stromanschluss pachten und dort ein Rechenzentrum selbst errichten. „Powered Shell und Private Suite“ nennt sich jenes Modell, bei dem Playmobil das Gebäude zur Verfügung stellt und der Partner nur mehr die Rechentechnik einbringen muss. Energie, Kühlung und Sicherheit würden bereitgestellt werden. Unter dem Begriff „Colocation“ bietet Playmobil betriebsfertige Rechenzentrumsflächen an. Als „Sorglospaket“ kann wohl jenes Modell bezeichnet werden, bei dem Kunden fertige Rechenleistung erhalten, ohne eigene Hardware anschaffen zu müssen.  

Eigentümer und Betreiber ist die Horst Brandstätter Group. „Wer seine Daten in Deutschland und außerhalb der Reichweite außereuropäischer Zugriffsrechte wissen will, findet in Dietenhofen einen souveränen Standort“, heißt es von der Gruppe.

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