03.02.2020

Nach dem Brexit: Startup-Verbände fordern „United Tech of Europe“

Im Rahmen des Brexit fordern die Startup-Verbände der EU-Staaten, auch weiterhin ein gutes Verhältnis zwischen Großbritannien un der EU zu halten. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Daten und Mitarbeitern, sowie um Investitionen in junge Unternehmen.
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Am Tag des Brexit haben Vertreter verschiedener nationaler Startup-Verbände auf der Medienplattform Stifted einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie argumentieren, dass die Entscheidungsträger der EU den Austritt Großbritanniens als Ansporn für eine neue, gründerfreundliche Politik sehen sollten. Zu den Unterzeichnern des offenen Briefs gehören unter anderem Markus Raunig von Austrian Startups und Christian Miele, German Startups Association.

Startups fordern „United Tech of Europe“

„Würde London auch nach dem 31. Januar die wichtigste Drehscheibe für europäische Startups bleiben? Im Moment scheint Deutschland als nächstes für den europäischen Startup-Thron in Frage zu kommen, nachdem es Frankreich bei den Investitionen in Startups überholt hat“, heißt es in dem offenen Brief: „Aber anstatt in einem Rennen zwischen London, Paris, Amsterdam und Berlin zu spielen, glauben wir an eine positivere Vision für unseren Kontinent nach Brexit: Es ist an der Zeit, das europäische Startup-Powerhouse zu stärken und die „United Tech of Europe“ zu werden.“

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Die Vertreter der Startup-Szene fordern daher Regierungen in ganz Europa – einschließlich Großbritanniens – auf, bei der Schaffung dieser Vision zu helfen. Der Start soll dabei mit den folgenden drei Bereichen gemacht werden.

1. Freier Fluss der Daten zwischen EU und Großbritannien

Die Startup-Vertreter weigern sich, die neue Beziehung zu Großbritannien nach dem Brexit als Konkurrenz zu sehen. „Wir glauben, dass unser Ökosystem einen großen, einheitlichen digitalen Binnenmarkt braucht, um Technikgiganten hervorzubringen. Britische Startups würden viel verlieren, wenn ihre politischen Führer London in einen Deregulierungshimmel verwandeln würden“, heißt es in dem offenen Brief: „Europäische Vorschriften wie die DSGVO mögen zwar schwer umzusetzen sein, aber wir hoffen, dass Großbritannien die Bedeutung des freien Datenflusses zwischen unseren Scale-ups auf kontinentaler Ebene erkennt.“

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Wenn der Datentransfer über die Grenzen hinweg nach dem Weggang Großbritanniens problematischer wird, wird dies die Chancengleichheit, die wir für die Skalierung der Unternehmen, insbesondere von KI-Startups und -Plattformen, benötigen, ernsthaft beeinträchtigen, heißt es weiter: „Startups benötigen angemessene und zuverlässige Vereinbarungen über die Handhabung von Daten zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.“

2. Die Türen auch nach dem Brexit für Mitarbeiter öffnen

„Internationale Talente sind eine der treibenden Kräfte hinter der Erfolgsgeschichte des Vereinigten Königreichs. Mit dem Verlassen der EU wird die Sorge um Freizügigkeit, Visums- und Einwanderungsbestimmungen es für Großbritannien schwierig machen, ausländische Arbeitskräfte einzustellen“, heißt es zum Thema Fachkräfte. Frankreich und die Niederlande kündigten kürzlich wichtige Maßnahmen an, um zu einem Hotspot für internationale Talente zu werden. Dazu gehörten „Tech-Visa“, die es jedem Tech-Talent auf der ganzen Welt vereinfachen, sich mit ihren Familien in weniger als zwei Wochen in die jeweiligen Startup-Ökosysteme einzufügen. Frankreich kündigte kürzlich an, dass nun jedes Technologieunternehmen für diese attraktiven Visumregelungen in Frage kommt.

Die neue Situation nach dem Brexit wird entsprechende Reformen erfordern. „Die Staats- und Regierungschefs der EU müssen ähnliche Maßnahmen für ein United Tech Europe ergreifen“, heißt es als Forderung im offenen Brief: „Die komplexen Einstellungsverfahren und die begrenzten Arbeitserlaubnisse, die von Land zu Land unterschiedlich sind, sollten mit der Schaffung eines europäischen Startup-Visums vereinfacht werden. Ein einheitliches Aktienoptionsprogramm für Startups sollte eingeführt werden, um den Wettbewerb mit größeren Unternehmen und anderen globalen Startup-Ökosystemen zu erleichtern. Dieses System würde Startups und Großunternehmen die Möglichkeit geben, standardisierte Aktienoptionen in den 27 Ländern der EU auszugeben.“

3. Barrieren für Investitionen in Europa abbauen

Großbritannien ist Europas Hotspot de rStartup-Investitionen: 11,43 Milliarden Euro, die 2019 aufgebracht wurden, machen ein Drittel des europäischen Gesamtvolumens aus. Frankreich (5,03 Mrd. €) und Deutschland (6,09 Mrd. €) liegen zurück. Der Brexit ist daher laut den Unterzeichnern ein lauter Weckruf für die europäische Technologie-Investitionsszene, die immer noch zersplittert ist und unter mangelnder Integration leidet: Ein Hauptgrund für den Mangel an transnationalen Investitionen in Startups, wie es in dem offenen Brief heißt.

Die starke Abhängigkeit der französischen und deutschen Ökosysteme von inländischen Investoren beweise, dass Europa noch weit davon entfernt sei, ein „digitaler Binnenmarkt“ zu sein. In Frankreich sind 73% der Investoren in AI-Startups Franzosen. In Deutschland sind 64% Deutsche. Parallel dazu machen europäische Investoren 16,5% der ausländischen Investoren in KI in Frankreich und 17% in Deutschland aus. „Die Finanzinstitutionen der EU haben die historische Chance, eine „Kapitalunion“ zu ermöglichen, indem sie geeignete Maßnahmen zur Entwicklung paneuropäischer Fonds ergreifen und grenzüberschreitende Investitionen fördern“, heißt es dazu von den Startup-Verbänden.

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Die Top 100 US-Unternehmen investieren sechsmal mehr in ihr lokales Startup-Ökosystem als ihre europäischen Kollegen, heißt es weiter: „Die jüngste Übernahme des europäischen Carsharing-Führers Drivy durch ein amerikanisches Unternehmen zeigte den mangelnden Ehrgeiz großer EU-Unternehmen im Mobilitätssektor. Um europäische Technologie-Giganten aufzubauen, muss der Weg zum Exit durch Übernahmen oder Börsengänge geebnet werden.“ In der EU gibt es etwa zwanzig verschiedene Aktienmärkte, und eine Reihe europäischer unternehmerischer Erfolgsgeschichten haben sich für eine Notierung an der NASDAQ entschieden, anstatt in der EU zu bleiben, schreiben die Unterzeichner: „Angesichts der Bedeutung der Londoner Börse (LSE) auf der europäischen und weltweiten Bühne war die Übernahme der irischen Börse durch Euronext im Jahr 2018 Teil eines umfassenderen Plans, um Unternehmen anzuziehen, die ihre Londoner Notierungen im Zuge des Brexit überdenken könnten. Durch die Vereinheitlichung der europäischen Kapitalmärkte könnten unsere Führungskräfte den Weg zu einer Börse ebnen, die sich speziell der Bewertung von Technologieakteuren widmet – eine europäische NASDAQ.“

Der Brexit hat eine einzigartige Dynamik für einen politischen Wandel geschaffen, heißt es abschließend: „Unser Ziel ist es, den Flickenteppich nationaler Vorschriften zu überwinden und den Weg für die in Europa gegründeten Techologieriesen zu ebnen. Daher bündeln wir unsere Kräfte und rufen zur „United Tech of Europe“ auf – sei es mit oder ohne Großbritannien.“ Geeint seie man stark, getrennt falle man.

Die Unterzeichner des offenen Briefs zum Brexit

  • Nicolas Brien, France Digitale
  • Christian Miele, German Startups Association
  • Simon Schaefer, Startup Portugal, chief executive of Factory.com
  • Martin Uhnak, The Slovak Alliance for Innovation Economy (SAPIE)
  • Markus Raunig, AustrianStartups
  • Ricardo Marvão, Beta-i
  • Jan Bormans, European Startup Network
  • Ivan Vasilev, The Bulgarian Startup Association (BESCO)
  • Bas Beekman, StartupAmsterdam
  • Benedikt Blomeyer, Allied for Startups
  • Peter Kofler, Danish Entrepreneurship Association
  • Augustin Jarak, Startup Croatia
  • Liz McCarthy, Scale Ireland
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In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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