13.08.2025
ONLINE-HANDEL

Bookbot: Startup macht mit Second-Hand-Büchern achtstellige Umsätze

Seit zwei Jahren ist das Prager Startup Bookbot auch in Österreich aktiv - und kann dabei starke Zahlen vorlegen.
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Das Bookbot-Management | (c) Bookbot
Das Bookbot-Management | (c) Bookbot

Dass der Buchhandel zum Sprungbrett zu großem wirtschaftlichen Erfolg werden kann, hat spätestens Jeff Bezos mit Amazon bewiesen – bekanntlich zum Leidwesen etablierter Händler:innen. Und auch wenn Buchhandel längst nur mehr eines von vielen Geschäftsfeldern ist: der US-Riese ist im Jahr 2025 der nach Umsatz größte Buchhändler der Welt. Doch es gibt ein Startup mit dem durchaus unbescheidenen Ziel, Amazon von der Spitze zu verdrängen: Bookbot. Und dabei setzt das Unternehmen zur Gänze auf Second-Hand-Bücher.

Seit zwei Jahren in Österreich

In seinem Gründungsland Tschechien firmiert das Startup unter dem Namen Knihobot.cz. 2019 gegründet ist es seit zwei Jahren auch am österreichischen Markt aktiv – brutkasten berichtete damals. „Österreich bedeutet nicht nur geografische und kulturelle Nähe, sondern ist vor allem für eine starke Lesekultur, das wachsende Umweltbewusstsein und einen ausgeprägten Sinn für Qualität und Service bekannt. Das passte von Anfang an hervorragend zu unserem Konzept“, sagt Gründer und CEO Dominik Gazdoš heute.

400 Prozent Absatzsteigerung in zwölf Monaten

Und Bookbot konnte seine These seitdem nicht nur hierzulande, sondern auch international weiter bestätigen. Viele Millionen Bücher wechselten seit dem Start 2019 insgesamt mit dem Service des Startups den Besitzer, 500.000 davon in Österreich in den vergangenen zwei Jahren. Das entspreche einer CO2-Einsparung von rund 500 Tonnen im Vergleich zum Verkauf neuer Bücher allein in der Alpenrepublik.

Gründer und CEO Dominik Gazdoš | (c) Bookbot
Gründer und CEO Dominik Gazdoš | (c) Bookbot

In den letzten zwölf Monaten erzielte das Unternehmen hierzulande ein Kund:innenwachstum von 178 Prozent und eine Absatz-Steigerung von ganzen 400 Prozent. „Dieses Wachstum zeigt uns ganz klar, dass die Menschen nicht nur nachhaltig konsumieren wollen, sondern es auch tun, wenn das Angebot stimmt“, sagt Gazdoš.

Jedes Buch wird händisch bewertet und gereinigt

Und dieses Angebot geht weit über das eines Marktplatzes hinaus. Denn das Startup übernimmt für registrierte Kund:innen den gesamten Verkaufsprozess. Diese können ihre Bücher entweder einschicken oder von Bot:innen abholen lassen. In der Zentrale in Prag bewerten dann 80 festangestellte und mehr als 800 teilzeitangestellte Mitarbeiter:innen den Zustand jedes einzelnen Buches, reinigen die Werke manuell und sollen so sicherstellen, dass jedes in seinem bestmöglichen Zustand angeboten wird.

Das Bookbot-Lager in Prag | (c) Bookbot
Das Bookbot-Lager in Prag | (c) Bookbot

Bei Verkauf erhalten Verkäufer:innen dann 60 Prozent des Wiederverkaufspreises abzüglich 1,19 Euro. Im Schnitt werden die Bücher für rund fünf Euro verkauft. Auf der Seite sind aber auch seltene antiquarische Stücke für einen Verkaufspreis von bis zu mehr als 1.000 Euro zu finden.

22,5 Millionen Euro Umsatz 2024 – Verdopplung 2025 angestrebt

Damit generiert Bookbot mittlerweile international Umsätze, die sich sehen lassen. Von 2023 mit rund zwölf Millionen Euro auf 2024 mit 22,5 Millionen Euro gelang fast eine Verdoppelung. Selbiges will das Startup dieses Geschäftsjahr schaffen. Zu den Märkten im Heimatland Tschechien, der Slowakei, Österreich und Deutschland kamen jüngst Belgien, die Niederlande, Frankreich, Italien und Spanien als weitere Expansionsmärkte hinzu.

Das Ziel ist dabei klar: Gebrauchte Bücher sollen nicht als Kompromiss, sondern als bevorzugte Wahl wahrgenommen werden. „Der Fokus liegt auf konsequenter Nutzerorientierung, technologischer Effizienz und nachhaltigem Wachstum. Wir wollen zeigen, dass bewusster Konsum nicht Verzicht bedeutet, sondern neue Möglichkeiten schafft, von denen alle profitieren“, so Dominik Gazdoš.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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