27.05.2021

Blümel will steuerliche Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen

Ziel der geplanten Maßnahme sei die steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital, um Eigenkapital zu stärken, sagt der Finanzminister.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Die Krise habe zu deutlichen Rückgängen des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen geführt. Die Eigenkapitaldecke sei relativ dünn. Dort müsse man ansetzen, meint Finanzminister Gernot Blümel. Heute stellte er eine neue geplante Maßnahme vor, die man „zeitnahe“ umsetzen wolle: Die sogenannte „fiktive Eigenkapitalverzinsung“. So, wie man auch Zinsen auf Fremdkapital steuerlich absetzen kann, könnte man mit dieser auch fiktive Eigenkapitalzinsen bei den Unternehmenssteuern zum Abzug bringen. Erreichen will der Minister mit dem Kunstgriff eine „steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital“.

„Wir müssen Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden. Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Hebel und gibt uns die notwendigen Mittel in die Hand“, meint Blümel. In seiner Argumentation für die neue Maßnahme stützt er sich auf eine vom Finanzministerium bei Eco Austria in Auftrag gegebene Studie. In dieser wurde die Eigenkapitalsituation in Österreich näher analysiert und volkswirtschaftliche Lösungsvorschläge dazu bewertet. „Im internationalen Vergleich ist der Fremdkapitalanteil österreichischer Unternehmen hoch und liegt im oberen Drittel. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital ist in Österreich rund doppelt so hoch wie etwa in Schweden oder der Schweiz“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin von Eco Austria.

Eco Austria-Studie: Großes Potenzial in Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen

In der Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen sieht sie großes Potenzial: „Das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen würde um bis zu 25 Milliarden Euro steigen“. Kosten würde diese Maßnahme je nach Modell zwischen einer halben und einer Milliarde Euro. Allerdings würde durch diesen positiven Anreiz auch das BIP um bis zu 0,4 Prozent steigen, schätzt Eco Austria. So entstünden langfristig bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem finanziere sich die Maßnahme durch das zusätzliche Wachstum und höhere Steuereinnahmen zur Hälfte selbst. Das hieße, die tatsächlichen budgetären Kosten wären dadurch stark gedämpft.

Eine erste Reaktion auf den Vorstoß kam von der Wirtschaftskammer, die diesen als „langjährige Forderung“ begrüßt. In ihrer Aussendung dazu fordert die Kammer unter anderem auch die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages von mindestens 100.000 Euro, die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 21 Prozent, Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag und die „Etablierung von Wagniskapitalfonds nach internationalem Vorbild“. Zudem wünscht sich die WKÖ eine KESt-Freistellung – abhängig von der Behaltefrist – bei langfristigen Investitionen in Unternehmen.

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Die Hawk-Gründer Wolfgang Berner und Tobias Schweiger | (c) Hawk
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Geldwäschebekämpfung, Risikoprüfung und Betrugsprävention sind für Banken und Finanzunternehmen eine tägliche Herausforderung. Die Gesetze und Auflagen sind bekanntlich streng. Die Prüfung ist entsprechend mühselig: Die von den gängigen Systemen ermittelte Verdachtsfälle müssen von Compliance-Teams händisch überprüft werden. Sehr viele davon stellen sich letztlich als „false positive“ heraus. Auf der anderen Seite werden eigentlich positive Fälle nicht erkannt. Hier setzt das Münchner KI-Startup Hawk an, das von den beiden Österreichern Tobias Schweiger und Wolfgang Berner gegründet wurde.

Weniger falsche und mehr richtige Verdachtsfälle

Dabei will das Scaleup mit seinem KI-basierten System über den traditionellen, regelbasierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug hinausgehen, der zu den besagten großen Mengen an falsch-positiven Warnmeldungen führt. Gleichzeitig fänden Kriminelle immer neue Wege, die Regeln zu umgehen, und illegale Aktivitäten zu verschleiern, heißt es vom Unternehmen. „Hawk erhöht drastisch die Genauigkeit bei der Aufdeckung von Straftaten, während die KI-gestützte Technologie auch die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse reduziert“, so das Versprechen.

Hawk-CEO: „Konnten die Vorhersagegenauigkeit in einigen Fällen auf fast 90 Prozent erhöhen“

„Finanzinstitute, die Risiken frühzeitig erkennen wollen, kommen an KI nicht vorbei – sie reduziert die manuelle Prüfung und erhöht die Genauigkeit“, meint Co-Founder und CEO Schweiger. „Dabei sind die Ergebnisse sehr überzeugend: Wir konnten die Vorhersagegenauigkeit in einigen Fällen auf fast 90 Prozent erhöhen und gleichzeitig die Anzahl der Fehlalarme halbieren. Außerdem decken wir doppelt so viele bisher unentdeckte Fälle von neuartigen kriminellen Aktivitäten gegenüber traditionellen Systemen auf.“

52 Millionen Euro in Series-B-Kapitalrunde

Damit konnte Hawk nicht nur rund 80 Kunden, darunter Vodafone oder die VakifBank, überzeugen. Bereits 2023 sammelte das Scaleup in seiner Series-B-Finanzierungsrunde 17 Millionen US-Dollar ein, wie brutkasten berichtete. In seiner nun kommunizierten Series-C-Runde kam es auf nicht weniger als 52 Millionen Euro. Angeführt wird diese von der britischen One Peak. Auch die Bestandsinvestoren Rabobank, Macquarie, BlackFin Capital Partners, Sands Capital, DN, Picus und Coalition beteiligen sich.

Hawk will US-Expansion vorantreiben

Das frische Kapital soll die Weiterentwicklung der Plattform sowie in die globale Expansion – „insbesondere in den USA“ – fließen, heißt es vom Scaleup. „Der Wert, den Hawk für Compliance-Teams auf der ganzen Welt schafft, ist wirklich bemerkenswert. Finanzinstitute jeder Größe bestätigen, dass Hawk beeindruckende Ergebnisse, außergewöhnliche Zuverlässigkeit und partnerschaftlichen Support bietet“, kommentiert David Klein, Managing Partner bei One Peak, der von einem „Weltklasseteam“ spricht.

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