27.05.2021

Blümel will steuerliche Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen

Ziel der geplanten Maßnahme sei die steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital, um Eigenkapital zu stärken, sagt der Finanzminister.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Die Krise habe zu deutlichen Rückgängen des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen geführt. Die Eigenkapitaldecke sei relativ dünn. Dort müsse man ansetzen, meint Finanzminister Gernot Blümel. Heute stellte er eine neue geplante Maßnahme vor, die man „zeitnahe“ umsetzen wolle: Die sogenannte „fiktive Eigenkapitalverzinsung“. So, wie man auch Zinsen auf Fremdkapital steuerlich absetzen kann, könnte man mit dieser auch fiktive Eigenkapitalzinsen bei den Unternehmenssteuern zum Abzug bringen. Erreichen will der Minister mit dem Kunstgriff eine „steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital“.

„Wir müssen Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden. Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Hebel und gibt uns die notwendigen Mittel in die Hand“, meint Blümel. In seiner Argumentation für die neue Maßnahme stützt er sich auf eine vom Finanzministerium bei Eco Austria in Auftrag gegebene Studie. In dieser wurde die Eigenkapitalsituation in Österreich näher analysiert und volkswirtschaftliche Lösungsvorschläge dazu bewertet. „Im internationalen Vergleich ist der Fremdkapitalanteil österreichischer Unternehmen hoch und liegt im oberen Drittel. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital ist in Österreich rund doppelt so hoch wie etwa in Schweden oder der Schweiz“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin von Eco Austria.

Eco Austria-Studie: Großes Potenzial in Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen

In der Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen sieht sie großes Potenzial: „Das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen würde um bis zu 25 Milliarden Euro steigen“. Kosten würde diese Maßnahme je nach Modell zwischen einer halben und einer Milliarde Euro. Allerdings würde durch diesen positiven Anreiz auch das BIP um bis zu 0,4 Prozent steigen, schätzt Eco Austria. So entstünden langfristig bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem finanziere sich die Maßnahme durch das zusätzliche Wachstum und höhere Steuereinnahmen zur Hälfte selbst. Das hieße, die tatsächlichen budgetären Kosten wären dadurch stark gedämpft.

Eine erste Reaktion auf den Vorstoß kam von der Wirtschaftskammer, die diesen als „langjährige Forderung“ begrüßt. In ihrer Aussendung dazu fordert die Kammer unter anderem auch die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages von mindestens 100.000 Euro, die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 21 Prozent, Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag und die „Etablierung von Wagniskapitalfonds nach internationalem Vorbild“. Zudem wünscht sich die WKÖ eine KESt-Freistellung – abhängig von der Behaltefrist – bei langfristigen Investitionen in Unternehmen.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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