27.05.2021

Blümel will steuerliche Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen

Ziel der geplanten Maßnahme sei die steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital, um Eigenkapital zu stärken, sagt der Finanzminister.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Die Krise habe zu deutlichen Rückgängen des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen geführt. Die Eigenkapitaldecke sei relativ dünn. Dort müsse man ansetzen, meint Finanzminister Gernot Blümel. Heute stellte er eine neue geplante Maßnahme vor, die man „zeitnahe“ umsetzen wolle: Die sogenannte „fiktive Eigenkapitalverzinsung“. So, wie man auch Zinsen auf Fremdkapital steuerlich absetzen kann, könnte man mit dieser auch fiktive Eigenkapitalzinsen bei den Unternehmenssteuern zum Abzug bringen. Erreichen will der Minister mit dem Kunstgriff eine „steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital“.

„Wir müssen Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden. Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Hebel und gibt uns die notwendigen Mittel in die Hand“, meint Blümel. In seiner Argumentation für die neue Maßnahme stützt er sich auf eine vom Finanzministerium bei Eco Austria in Auftrag gegebene Studie. In dieser wurde die Eigenkapitalsituation in Österreich näher analysiert und volkswirtschaftliche Lösungsvorschläge dazu bewertet. „Im internationalen Vergleich ist der Fremdkapitalanteil österreichischer Unternehmen hoch und liegt im oberen Drittel. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital ist in Österreich rund doppelt so hoch wie etwa in Schweden oder der Schweiz“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin von Eco Austria.

Eco Austria-Studie: Großes Potenzial in Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen

In der Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen sieht sie großes Potenzial: „Das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen würde um bis zu 25 Milliarden Euro steigen“. Kosten würde diese Maßnahme je nach Modell zwischen einer halben und einer Milliarde Euro. Allerdings würde durch diesen positiven Anreiz auch das BIP um bis zu 0,4 Prozent steigen, schätzt Eco Austria. So entstünden langfristig bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem finanziere sich die Maßnahme durch das zusätzliche Wachstum und höhere Steuereinnahmen zur Hälfte selbst. Das hieße, die tatsächlichen budgetären Kosten wären dadurch stark gedämpft.

Eine erste Reaktion auf den Vorstoß kam von der Wirtschaftskammer, die diesen als „langjährige Forderung“ begrüßt. In ihrer Aussendung dazu fordert die Kammer unter anderem auch die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages von mindestens 100.000 Euro, die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 21 Prozent, Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag und die „Etablierung von Wagniskapitalfonds nach internationalem Vorbild“. Zudem wünscht sich die WKÖ eine KESt-Freistellung – abhängig von der Behaltefrist – bei langfristigen Investitionen in Unternehmen.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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