27.05.2021

Blümel will steuerliche Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen

Ziel der geplanten Maßnahme sei die steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital, um Eigenkapital zu stärken, sagt der Finanzminister.
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Finanzminister Gernot Blümel zur steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Die Krise habe zu deutlichen Rückgängen des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen geführt. Die Eigenkapitaldecke sei relativ dünn. Dort müsse man ansetzen, meint Finanzminister Gernot Blümel. Heute stellte er eine neue geplante Maßnahme vor, die man „zeitnahe“ umsetzen wolle: Die sogenannte „fiktive Eigenkapitalverzinsung“. So, wie man auch Zinsen auf Fremdkapital steuerlich absetzen kann, könnte man mit dieser auch fiktive Eigenkapitalzinsen bei den Unternehmenssteuern zum Abzug bringen. Erreichen will der Minister mit dem Kunstgriff eine „steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital“.

„Wir müssen Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden. Das Steuerrecht ist dabei ein wichtiger Hebel und gibt uns die notwendigen Mittel in die Hand“, meint Blümel. In seiner Argumentation für die neue Maßnahme stützt er sich auf eine vom Finanzministerium bei Eco Austria in Auftrag gegebene Studie. In dieser wurde die Eigenkapitalsituation in Österreich näher analysiert und volkswirtschaftliche Lösungsvorschläge dazu bewertet. „Im internationalen Vergleich ist der Fremdkapitalanteil österreichischer Unternehmen hoch und liegt im oberen Drittel. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital ist in Österreich rund doppelt so hoch wie etwa in Schweden oder der Schweiz“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin von Eco Austria.

Eco Austria-Studie: Großes Potenzial in Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen

In der Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen sieht sie großes Potenzial: „Das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen würde um bis zu 25 Milliarden Euro steigen“. Kosten würde diese Maßnahme je nach Modell zwischen einer halben und einer Milliarde Euro. Allerdings würde durch diesen positiven Anreiz auch das BIP um bis zu 0,4 Prozent steigen, schätzt Eco Austria. So entstünden langfristig bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem finanziere sich die Maßnahme durch das zusätzliche Wachstum und höhere Steuereinnahmen zur Hälfte selbst. Das hieße, die tatsächlichen budgetären Kosten wären dadurch stark gedämpft.

Eine erste Reaktion auf den Vorstoß kam von der Wirtschaftskammer, die diesen als „langjährige Forderung“ begrüßt. In ihrer Aussendung dazu fordert die Kammer unter anderem auch die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages von mindestens 100.000 Euro, die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 21 Prozent, Verbesserungen beim Gewinnfreibetrag und die „Etablierung von Wagniskapitalfonds nach internationalem Vorbild“. Zudem wünscht sich die WKÖ eine KESt-Freistellung – abhängig von der Behaltefrist – bei langfristigen Investitionen in Unternehmen.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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