03.10.2019

Bluecode: 2 Mio. Euro Horizon 2020-Förderung für Wiener FinTech

Im Rahmen des "KMU-Instruments" des Horizon 2020-Programms der Europäischen Kommission bekommt das Wiener FinTech Bluecode "knapp" zwei Millionen Euro Fördergelder für die europäische Expansion.
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Bluecode CEO Christian Pirkner
(c) Tanzer: Bluecode CEO Christian Pirkner

Europa steht für Bluecode in mehrerlei Hinsicht im Mittelpunkt. Das Wiener Startup will mit seiner Mobile-Payment-Lösung nicht nur den europäischen Markt erobern. CEO Christian Pirkner positioniert das FinTech bei jeder Gelegenheit als europäische Alternative zu den großen Payment-Anbietern der Welt, allen voran Visa und Mastercard sowie neuerdings Apple und Google. Bluecodes Agenda hat so gesehen stets eine politische Dimension. Insofern ist es als besonderer Erfolg für das Startup zu werten, dass es nun auch durch das Horizon 2020-Programm der Europäischen Kommission gefördert wird.

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Bluecode: “Verzicht auf Datensammeln” überzeugte EU-Kommission

Konkret erhält das Unternehmen “knapp” zwei Millionen Euro über das “KMU-Instrument” des Förderprogramms. Entscheidend für die Zuteilung der Förderung sei laut EU-Kommission die Sicherheit der Zahlungslösung, der daraus resultierende Schutz der Konsumenten sowie der Verzicht auf jegliches Datensammeln gewesen, heißt es in einer Aussendung. Bluecode reklamiert insbesondere den letztgenannten Punkt als “Alleinstellungsmerkmal” für sich.

Christian Pirkner (Bluecode) und Georg Hauer (N26) im aktuellen Video-Talk

Gründen und Expandieren im DACH-Raum | Live mit Christian Pirkner und Georg Hauer

Gründen und Expandieren im DACH-Raum – wie geht man diese Herausforderung richtig an? Wir sprechen live mit Christian Pirkner von Bluecode und Georg Hauer von N26.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 1. Oktober 2019

Horizon 2020-Geld für Europa-politische Agenda

Das Kapital soll in die weitere europäische Expansion fließen. CEO Pirkner gibt sich in seiner Reaktion gewohnt politisch: “Mit der Förderzusage setzen wir die Vision unserer Bezahl- und Mehrwerttechnologie im Sinne der europäischen Kunden fort. Wir unterstützen mit unserer Lösung die strategische Zielsetzung der EU, volkswirtschaftlich relevante Systeme innereuropäisch zu betreiben und die Abhängigkeit von nicht-europäischen Anbietern zu verringern”.

Allianz mit weiteren europäischen Anbietern

Er bezieht sich dabei auch auf ein “von der Europäischen Zentralbank vehement gefordertes Ziel”: die Schaffung eines einheitlichen, auf europäischen Standards basierenden und europaweit gültigen Systems für mobiles Bezahlen. Dazu schmiedete Bluecode auch vor Kurzem eine Allianz mit den weiteren europäischen Anbietern Twint (Schweiz), Swish (Schweden), Vipps (Norwegen), MobilePay (Finnland und Dänemark), Bancontact Payconiq (Belgien) und Sibs/MB Way (Portugal). Gemeinsam schuf man die European Mobile Payment Systems Association (EMPSA) mit Sitz in Zürich. Der Zusammenschluss soll in den kommenden Monaten um weitere Unternehmen wachsen. “Durch EMPSA werden wir die Interoperabilität der europäischen Zahlungssysteme herstellen und die Akzeptanz für mobiles Bezahlen in Europa deutlich erhöhen können. Die EU-Förderung hilft uns sehr, dieses Ziel möglichst rasch zu erreichen”, kommentiert Pirkner.

Christian Pirkner erklärt Bluecode

Live-Talk mit Christian Pirkner von Bluecode

Video-Talk mit Christian Pirkner, CEO der Blue Code International AG, über sein Produkt, das Europas Alternative zu Visa, Apple Pay und Co. werden soll.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 23. November 2018

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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