21.09.2018

Tiroler FinTech Bluecode kooperiert mit 700 Mio. Kunden-Plattform Alipay

Gemeinsam mit der Six Payment Services GmbH und Alipay will Bluecode-Gründer Christian Pirkner ein Gegengewicht zu amerikanischen Mobile Payment-Systemen etablieren.
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Bluecode kooperiert mit Alipay
(c) Bluecode/Tanzer: CEO Christian Pirkner präsentierte die Kooperation von Bluecode mit den neuen Partnern Xiaqiong Hu von Alipay und Christian Renk von Six.

Wenn US-Präsident Donald Trump so richtig Druck auf Europa ausüben wollte, dann würde er sich nicht mit dem Anzetteln eines „Handelskriegs“ und Strafzöllen auf europäische Produkte aufhalten. Dessen ist sich Christian Pirkner, Gründer und CEO des FinTechs Bluecode International AG, sicher. Stattdessen würde er einfach eine Steuer oder Gebühr einführen, die europäische Banken zu zahlen hätten, sobald Transaktionen unter Beteiligung amerikanischer Zahlungsdienstleister stattfinden. Ob davon Kreditkarten wie VISA oder Mastercard, Zahlungen via Paypal oder auch – künftig verstärkt – Transaktionen über Google Pay, Apple Pay oder Amazon Pay betroffen wären: Der nordamerikanische Staatenverbund würde selbst bei einer scheinbar kleinen Gebühr von vielleicht 0,01 Prozent enorm profitieren – und die europäische Wirtschaft würde ordentlich draufzahlen.

+++ FinTech-Startup will “europäische Regeln” für Mobile Payment +++

„Leak von Kundendaten unmöglich“

Soweit dürfe man es nicht kommen lassen, stellte Pirkner schon vor längerer Zeit für sich fest, und gebar die Idee für ein mobiles Zahlungsnetzwerk aus Europa: „Bluecode“. Endprodukt ist eine App, die beim Bezahlvorgang im Geschäft je nach Bedarf einen eindeutigen Strichcode oder QR-Code am Smartphone anzeigt oder eine Transaktionsbestätigung via Bluetooth- bzw. NFC-Verbindung ermöglicht. Wer mit Bluecode bezahlt, erfährt das Unternehmen selbst gar nicht. Denn der Code, der wie ein beliebiger Handelsartikel mittels Handscanner eingelesen wird, diene rein zur Legitimierung des Kunden gegenüber dem Händler: Als Bestätigung, dass eine Kontodeckung gegeben ist und die Überweisung der gebuchten Summe in Gang gesetzt wird. Im System kann der Code nur einer Bankverbindung zugeordnet werden, und diese wiederum erst bei der jeweiligen Bank auch einem Endkunden. Damit sei z.B. ein künftiger Leak von Kundendaten bei Bluecode unmöglich.

Bluecode am Oktoberfest

Die eigene App sei dabei aber nur eine Zwischenlösung. Pirkner strebt gemeinsam mit seinen Bank- und Handelspartnern an, dass diese den Strich- oder QR-Code in ihre eigenen Apps implementieren. Akzeptiert wird Bluecode als Mobile Payment-Lösung in Österreich bereits seit längerer Zeit, unter anderem bei Spar, den Rewe-Geschäften, Hartlauer, Hervis sowie diversen Tankstellen, Trafiken, Bäckereien und Kinos. In Deutschland sind es deutlich mehr Partner, wobei hier auch das bald startende Oktoberfest in München mit an Bord ist: Bluecode sei dieses Jahr exklusiver Mobile Payment-Partner auf der „Wies’n“, wie Pirkner stolz erzählt. Hunderttausende Menschen pro Tag würden so zu Testkunden – und in der Folge, so die Hoffnung, zu dauerhaften NutzerInnen und WerbeträgerInnen des Unternehmens. Weiters sei ab sofort auch der Münchner Viktualienmarkt eine „Bluecode-Zone“.

Six Payment Services als Partner

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Deutsche Sparkasse die Entwicklung unterstützt hat und zahlreiche weitere Banken als Kooperationspartner brachte, gibt es hierzulande erst zwei Partnerbanken für das neue grenzübergreifende Zahlungsnetzwerk: die Hypo Tirol Bank und die Raiffeisenbank Oberösterreich. Wobei die Bluecode-App jedoch wie bisher schon mit jedem österreichischen und deutschen Girokonto funktioniert. Deshalb präsentierte Pirkner am Donnerstagvormittag zwei neue Kooperationen, mit denen er die Masse der KonsumentInnen nicht nur in Österreich sondern europaweit erobern will. Zum einen ist dies der Zahlungsdienstleister Six Payment Services, der bei Händlern in Österreich hinter den meisten Bezahlterminals für Kartenzahlungen mit Maestro, VISA und Mastercard steht. Das Unternehmen soll gegenüber den Handelspartnern dafür sorgen, dass sie das Bluecode-System rasch in ihre Registrierkassen integrieren, um ihren Kunden die Zahlung per Smartphone bieten zu können. Nach dem Scan des Barcodes wird die gebuchte Summe vom Konto des Kunden bei einer beliebigen Bank in Österreich und Deutschland abgebucht.

Alipay: 700 Millionen potenzielle Handels-Kunden für Europa

Als „weiteren Meilenstein für die Akzeptanz des Bluecode-Systems“ bezeichnet Pirker die „Integration der Technologie von Alipay“. Dabei handelt es sich um den Bezahldienst des chinesischen Ebay- und Amazon-Konkurrenten Alibaba. Dessen gut 700 Millionen User in Asien können ab sofort so, wie sie es gewohnt sind, bei allen Handelspartnern in Europa bezahlen. Die Transaktion läuft aus Sicht des Händlers über Bluecode, aus Sicht des Kunden wie gewohnt über Alibaba. Erstere kommen so mit nur einem Mobile Payment-System aus und erhalten die Garantie, dass alle Zahlungsflüsse samt Transaktionsdaten DSGVO-konform in Europa bleiben. Zudem erhalten sie Zugang zum wachsenden Netzwerk von bald einer Milliarde KundInnen bei Alipay. Dabei seien, so Pirkner, die Nutzungsgebühren für Bluecode niedriger als bei anderen bargeldlosen Transaktionen. Und für den Endkunden verspricht der CEO, dass weder jetzt noch in Zukunft Kosten für die Bluecode-Nutzung anfallen würden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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