30.08.2021

Das sagt Blockpit-CEO Wimmer zu den Krypto-Steuerplänen des Finanzministers

Das Finanzministerium will die Besteuerung von Aktien und Krypto-Assets harmonisieren. Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen - dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Linzer Startups Blockpit.
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Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel
Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel

Finanzminister Gernot Blümel hat sich vergangene Woche bei einem Treffen mit Amtskollegen aus den deutschsprachigen Staaten für eine stärkere Regulierung von Krypto-Assets ausgesprochen. Außerdem will das Ministerium die Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen harmonisieren. Wie das genau aussehen soll, ist nocht offen.

Im Regierungsprogramm steht allerdings die Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der mit Aktien erzielte Kursgewinne steuerfrei sein sollen. Diese Haltefrist würde „im Idealfall“ auch für Kryptowährungen gelten, teilte das Ministerium auf Anfrage des brutkasten mit. Allerdings hat Finanzminister Blümel in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass die neue Frist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Bei Kryptowährungen sind Kursgewinne derzeit nach einem Jahr steuerfrei.

Wäre der Vorschlag also eine Verschlechterung für Krypto-Anleger – oder gibt es auch Vorteile? Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen – dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Startups Blockpit, das im Mai eine 10 Mio. schwere Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen hat.

Das Finanzministerium möchte Aktien und Kryptowährungen steuerlich harmonisieren. Ist dieser Vorstoß deiner Meinung nach eher eine Chance oder ein Rückschlag für Krypto-Anleger?

Ich finde es sehr spannend, dass wir hier vorstoßen. Es ist natürlich zweiseitig zu sehen. Viele sehen einen Rückschlag, andere sehen eine Chance. Ich finde, es ist auf jeden Fall eine Chance, wenn wir als Standort Österreich vorzupreschen – dass wir nicht darauf warten, was der Nachbar macht, sondern klare Ansagen liefern. Rechtssicherheit ist etwas, das im Krypto-Space immer noch fehlt und je mehr Rechtssicherheit wir bekommen, desto besser.

Bei der Besteuerung selbst wird eine Harmonisierung mit Aktien dazu führen, dass der Steuersatz mit 27,5 Prozent in den meisten Fällen im Vergleich zur Einkommenssteuer geringer sein wird. Aber Sachen, die dann wegfallen, stehen auf der anderen Seite. Grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, ob der Vorschlag gut oder schlecht ist. Es kommt darauf an, wie ich als Krypto-Investor oder Krypto-Trader mich verhalte. Je nachdem kann es Vor- oder Nachteile haben.

Für alle, die sich mit dem Thema noch nicht so stark auseinandergesetzt haben – wo liegt denn der Unterschied in der Besteuerung? Und was würde eine Verlängerung der Haltefrist bei Krypto-Assets bedeuten?

Wir sind da generell auch beim Thema der Aktien. Dort wurde die Haltefrist vor einigen Jahren gestrichen. Es gab damals eine Haltefrist für Steuerfreiheit bei Aktien. Da wird überlegt, die wieder einzuführen. Bei Kryptowährungen gibt es eine solche Haltefrist. Wenn ich einen Bitcoin ein Jahr lang halte und nicht angreife, ist er nach einem Jahr steuerfrei. Dann sind alle Gewinne, aber auch Verluste, bei der Steuer nicht mehr anzugeben.

Das soll dann bei der Harmonisierung gleichgestellt werden mit Aktien. Auf was diese Haltefrist angehoben werden soll, weiß man jetzt noch nicht ganz genau, aber definitiv länger als ein Jahr. Das ist natürlich für Leute, die einmal investieren, halten und erst viel später verkaufen wollen, ein Schlag ins Gesicht. Aber für jemanden, der aktiv tradet, ist der Steuersatz attraktiv: Denn dort sind wir aktuell beim Einkommensteuersatz im Bereich von 0 bis 55 Prozent – und bei den meisten Leuten, die investieren, definitiv über 27,5 Prozent.

Auf EU-Ebene wird auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert, die vorsieht, dass Kryptobörsen steuerrelevante Daten ihrer Kundinnen und Kunden direkt an die Finanzämter weitergeben müssen. Wird das noch einmal einen Push bringen für Blockpit und wann rechnest du damit, dass es in die Realität umgesetzt werden kann?

Für uns als Unternehmen sind es super News, dass diese Richtline kommt. Aktuell ist es noch so, dass erstens einmal die Aufklärung fehlt: Viele Leute wissen gar nicht, wie Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Aber dann fehlt auch die Steuer-Ehrlichkeit. Er wird nicht wirklich verfolgt und auch die Ressourcen sind aktuell nicht vorhanden, Steuerhinterziehung ordentlich nachzuverfolgen.

Mit dieser Richtline soll das jetzt automatisiert werden. Es lässt sich dann auf Basis dieser Daten sehr schnell erheben, welche Gewinne eine Person auf einer Börse realisiert hat und dann lässt sich mit der Einkommenssteuererklärung abgleichen, ob diese Gewinne auch erklärt wurden oder nicht.

Das ist wichtig für die Rechtssicherheit – es geht darum, Steuerhinterzieheung hier schwerer zu machen. Steuern sind ja durchaus etwas, was wichtig ist für unsere Gesellschaft. Und das hält jetzt auch bei Kryptowährungen Einzug. Die Richtlinie kommt aus dem Bankenwesen, mit der achten Extension werden jetzt auch Krypto-Asset-Provider miteinbezogen. Es ist also nichts Neues. Es ist so wie es auch bei der Anti-Geldwäsche-Richtlinien schon war – dass wir diese ganzen Kryptoprovider miteinbeziehen in die klassischen Finanzdienstleister.

Die EU-Kommission will außerdem die Geldwäsche-Richtlinie so ändern, dass anonyme Wallets in der EU illegal werden. Aber hältst du ein solches Verbot in der Praxis überhaupt für umsetzbar?

Sehr schwierig. Diese Deanonymisierung von Wallets betrifft großteils auch wieder großteils die Finanzdienstleister, die dann verpflichtet sind, wenn ich auf eine Wallet ein- oder auszahle, dies mit meinen Daten zu versehen. Das Ganze zu machen, ist rein strafrechtlich extrem schwer nachzuvollziehen. Da hätten wir sehr viele Leute, die illegal unterwegs wären und es nicht einmal wissen.

Außerdem kann jeder Wallets ziemlich schnell erzeugen. Es gibt auch sehr viele Services, die hundertausende von Wallets anlegen für mich, wo ich das selbst gar nicht mitbekomme. Das in der Praxis umzusetzen – vor allem auch, da wir uns in einem internationalen globalen System bewegen – halte ich für sehr, sehr schwierig. Die Finanzdienstleister in die Pflicht zu nehmen, ist ein Ansatz. Der ermöglicht es, hier stärker vorzugehen, auch zum Thema Anti-Geldwäsche, aber in der Praxis das zu 100 Prozent umzusetzen, wird wahrscheinlich nicht möglich sein.

Bei Steuer- und Regulierungsvorhaben kommt es immer stark auf die konkrete Umsetzung an. Was sollte von Finanzministerium dabei tunlichst vermeiden?

Grundsätzlich eine Entscheidung zu treffen ohne das ganze Hintergrundwissen zu haben. Wir sind technologisch bei einer ganz neuen, disruptiven Schiene angelangt. Zu verstehen, was in der Praxis überhaupt möglich ist und was passieren kann im Kryptomarkt, ist ganz, ganz wichtig – bevor man halbherzig eine Regulierung ins Leben ruft, die dann eventuell gar nicht anwendbar ist vonseiten des Steuerpflichtigen, aber vielleicht sogar auch nicht vonseiten der Strafverfolgung. Hier sollte man sich damit beschäftigen, vielleicht sogar Leute aus der Praxis miteinbeziehen und dann eben auf Basis dessen, was möglich ist, eine ordentliche Richtlinie schaffen.

Das Video-Interview von Blockpit-CEO Florian Wimmer mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel:

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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