30.08.2021

Das sagt Blockpit-CEO Wimmer zu den Krypto-Steuerplänen des Finanzministers

Das Finanzministerium will die Besteuerung von Aktien und Krypto-Assets harmonisieren. Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen - dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Linzer Startups Blockpit.
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Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel
Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel

Finanzminister Gernot Blümel hat sich vergangene Woche bei einem Treffen mit Amtskollegen aus den deutschsprachigen Staaten für eine stärkere Regulierung von Krypto-Assets ausgesprochen. Außerdem will das Ministerium die Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen harmonisieren. Wie das genau aussehen soll, ist nocht offen.

Im Regierungsprogramm steht allerdings die Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der mit Aktien erzielte Kursgewinne steuerfrei sein sollen. Diese Haltefrist würde „im Idealfall“ auch für Kryptowährungen gelten, teilte das Ministerium auf Anfrage des brutkasten mit. Allerdings hat Finanzminister Blümel in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass die neue Frist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Bei Kryptowährungen sind Kursgewinne derzeit nach einem Jahr steuerfrei.

Wäre der Vorschlag also eine Verschlechterung für Krypto-Anleger – oder gibt es auch Vorteile? Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen – dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Startups Blockpit, das im Mai eine 10 Mio. schwere Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen hat.

Das Finanzministerium möchte Aktien und Kryptowährungen steuerlich harmonisieren. Ist dieser Vorstoß deiner Meinung nach eher eine Chance oder ein Rückschlag für Krypto-Anleger?

Ich finde es sehr spannend, dass wir hier vorstoßen. Es ist natürlich zweiseitig zu sehen. Viele sehen einen Rückschlag, andere sehen eine Chance. Ich finde, es ist auf jeden Fall eine Chance, wenn wir als Standort Österreich vorzupreschen – dass wir nicht darauf warten, was der Nachbar macht, sondern klare Ansagen liefern. Rechtssicherheit ist etwas, das im Krypto-Space immer noch fehlt und je mehr Rechtssicherheit wir bekommen, desto besser.

Bei der Besteuerung selbst wird eine Harmonisierung mit Aktien dazu führen, dass der Steuersatz mit 27,5 Prozent in den meisten Fällen im Vergleich zur Einkommenssteuer geringer sein wird. Aber Sachen, die dann wegfallen, stehen auf der anderen Seite. Grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, ob der Vorschlag gut oder schlecht ist. Es kommt darauf an, wie ich als Krypto-Investor oder Krypto-Trader mich verhalte. Je nachdem kann es Vor- oder Nachteile haben.

Für alle, die sich mit dem Thema noch nicht so stark auseinandergesetzt haben – wo liegt denn der Unterschied in der Besteuerung? Und was würde eine Verlängerung der Haltefrist bei Krypto-Assets bedeuten?

Wir sind da generell auch beim Thema der Aktien. Dort wurde die Haltefrist vor einigen Jahren gestrichen. Es gab damals eine Haltefrist für Steuerfreiheit bei Aktien. Da wird überlegt, die wieder einzuführen. Bei Kryptowährungen gibt es eine solche Haltefrist. Wenn ich einen Bitcoin ein Jahr lang halte und nicht angreife, ist er nach einem Jahr steuerfrei. Dann sind alle Gewinne, aber auch Verluste, bei der Steuer nicht mehr anzugeben.

Das soll dann bei der Harmonisierung gleichgestellt werden mit Aktien. Auf was diese Haltefrist angehoben werden soll, weiß man jetzt noch nicht ganz genau, aber definitiv länger als ein Jahr. Das ist natürlich für Leute, die einmal investieren, halten und erst viel später verkaufen wollen, ein Schlag ins Gesicht. Aber für jemanden, der aktiv tradet, ist der Steuersatz attraktiv: Denn dort sind wir aktuell beim Einkommensteuersatz im Bereich von 0 bis 55 Prozent – und bei den meisten Leuten, die investieren, definitiv über 27,5 Prozent.

Auf EU-Ebene wird auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert, die vorsieht, dass Kryptobörsen steuerrelevante Daten ihrer Kundinnen und Kunden direkt an die Finanzämter weitergeben müssen. Wird das noch einmal einen Push bringen für Blockpit und wann rechnest du damit, dass es in die Realität umgesetzt werden kann?

Für uns als Unternehmen sind es super News, dass diese Richtline kommt. Aktuell ist es noch so, dass erstens einmal die Aufklärung fehlt: Viele Leute wissen gar nicht, wie Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Aber dann fehlt auch die Steuer-Ehrlichkeit. Er wird nicht wirklich verfolgt und auch die Ressourcen sind aktuell nicht vorhanden, Steuerhinterziehung ordentlich nachzuverfolgen.

Mit dieser Richtline soll das jetzt automatisiert werden. Es lässt sich dann auf Basis dieser Daten sehr schnell erheben, welche Gewinne eine Person auf einer Börse realisiert hat und dann lässt sich mit der Einkommenssteuererklärung abgleichen, ob diese Gewinne auch erklärt wurden oder nicht.

Das ist wichtig für die Rechtssicherheit – es geht darum, Steuerhinterzieheung hier schwerer zu machen. Steuern sind ja durchaus etwas, was wichtig ist für unsere Gesellschaft. Und das hält jetzt auch bei Kryptowährungen Einzug. Die Richtlinie kommt aus dem Bankenwesen, mit der achten Extension werden jetzt auch Krypto-Asset-Provider miteinbezogen. Es ist also nichts Neues. Es ist so wie es auch bei der Anti-Geldwäsche-Richtlinien schon war – dass wir diese ganzen Kryptoprovider miteinbeziehen in die klassischen Finanzdienstleister.

Die EU-Kommission will außerdem die Geldwäsche-Richtlinie so ändern, dass anonyme Wallets in der EU illegal werden. Aber hältst du ein solches Verbot in der Praxis überhaupt für umsetzbar?

Sehr schwierig. Diese Deanonymisierung von Wallets betrifft großteils auch wieder großteils die Finanzdienstleister, die dann verpflichtet sind, wenn ich auf eine Wallet ein- oder auszahle, dies mit meinen Daten zu versehen. Das Ganze zu machen, ist rein strafrechtlich extrem schwer nachzuvollziehen. Da hätten wir sehr viele Leute, die illegal unterwegs wären und es nicht einmal wissen.

Außerdem kann jeder Wallets ziemlich schnell erzeugen. Es gibt auch sehr viele Services, die hundertausende von Wallets anlegen für mich, wo ich das selbst gar nicht mitbekomme. Das in der Praxis umzusetzen – vor allem auch, da wir uns in einem internationalen globalen System bewegen – halte ich für sehr, sehr schwierig. Die Finanzdienstleister in die Pflicht zu nehmen, ist ein Ansatz. Der ermöglicht es, hier stärker vorzugehen, auch zum Thema Anti-Geldwäsche, aber in der Praxis das zu 100 Prozent umzusetzen, wird wahrscheinlich nicht möglich sein.

Bei Steuer- und Regulierungsvorhaben kommt es immer stark auf die konkrete Umsetzung an. Was sollte von Finanzministerium dabei tunlichst vermeiden?

Grundsätzlich eine Entscheidung zu treffen ohne das ganze Hintergrundwissen zu haben. Wir sind technologisch bei einer ganz neuen, disruptiven Schiene angelangt. Zu verstehen, was in der Praxis überhaupt möglich ist und was passieren kann im Kryptomarkt, ist ganz, ganz wichtig – bevor man halbherzig eine Regulierung ins Leben ruft, die dann eventuell gar nicht anwendbar ist vonseiten des Steuerpflichtigen, aber vielleicht sogar auch nicht vonseiten der Strafverfolgung. Hier sollte man sich damit beschäftigen, vielleicht sogar Leute aus der Praxis miteinbeziehen und dann eben auf Basis dessen, was möglich ist, eine ordentliche Richtlinie schaffen.

Das Video-Interview von Blockpit-CEO Florian Wimmer mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel:

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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