30.08.2021

Das sagt Blockpit-CEO Wimmer zu den Krypto-Steuerplänen des Finanzministers

Das Finanzministerium will die Besteuerung von Aktien und Krypto-Assets harmonisieren. Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen - dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Linzer Startups Blockpit.
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Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel
Blockpit-CEO Florian Wimmer am Forum Alpbach im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel

Finanzminister Gernot Blümel hat sich vergangene Woche bei einem Treffen mit Amtskollegen aus den deutschsprachigen Staaten für eine stärkere Regulierung von Krypto-Assets ausgesprochen. Außerdem will das Ministerium die Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen harmonisieren. Wie das genau aussehen soll, ist nocht offen.

Im Regierungsprogramm steht allerdings die Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der mit Aktien erzielte Kursgewinne steuerfrei sein sollen. Diese Haltefrist würde „im Idealfall“ auch für Kryptowährungen gelten, teilte das Ministerium auf Anfrage des brutkasten mit. Allerdings hat Finanzminister Blümel in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass die neue Frist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Bei Kryptowährungen sind Kursgewinne derzeit nach einem Jahr steuerfrei.

Wäre der Vorschlag also eine Verschlechterung für Krypto-Anleger – oder gibt es auch Vorteile? Wir haben am Forum Alpbach mit Florian Wimmer gesprochen – dem CEO des auf Krypto-Steuersoftware spezialisierten Startups Blockpit, das im Mai eine 10 Mio. schwere Series-A-Finanzierungsrunde abgeschlossen hat.

Das Finanzministerium möchte Aktien und Kryptowährungen steuerlich harmonisieren. Ist dieser Vorstoß deiner Meinung nach eher eine Chance oder ein Rückschlag für Krypto-Anleger?

Ich finde es sehr spannend, dass wir hier vorstoßen. Es ist natürlich zweiseitig zu sehen. Viele sehen einen Rückschlag, andere sehen eine Chance. Ich finde, es ist auf jeden Fall eine Chance, wenn wir als Standort Österreich vorzupreschen – dass wir nicht darauf warten, was der Nachbar macht, sondern klare Ansagen liefern. Rechtssicherheit ist etwas, das im Krypto-Space immer noch fehlt und je mehr Rechtssicherheit wir bekommen, desto besser.

Bei der Besteuerung selbst wird eine Harmonisierung mit Aktien dazu führen, dass der Steuersatz mit 27,5 Prozent in den meisten Fällen im Vergleich zur Einkommenssteuer geringer sein wird. Aber Sachen, die dann wegfallen, stehen auf der anderen Seite. Grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, ob der Vorschlag gut oder schlecht ist. Es kommt darauf an, wie ich als Krypto-Investor oder Krypto-Trader mich verhalte. Je nachdem kann es Vor- oder Nachteile haben.

Für alle, die sich mit dem Thema noch nicht so stark auseinandergesetzt haben – wo liegt denn der Unterschied in der Besteuerung? Und was würde eine Verlängerung der Haltefrist bei Krypto-Assets bedeuten?

Wir sind da generell auch beim Thema der Aktien. Dort wurde die Haltefrist vor einigen Jahren gestrichen. Es gab damals eine Haltefrist für Steuerfreiheit bei Aktien. Da wird überlegt, die wieder einzuführen. Bei Kryptowährungen gibt es eine solche Haltefrist. Wenn ich einen Bitcoin ein Jahr lang halte und nicht angreife, ist er nach einem Jahr steuerfrei. Dann sind alle Gewinne, aber auch Verluste, bei der Steuer nicht mehr anzugeben.

Das soll dann bei der Harmonisierung gleichgestellt werden mit Aktien. Auf was diese Haltefrist angehoben werden soll, weiß man jetzt noch nicht ganz genau, aber definitiv länger als ein Jahr. Das ist natürlich für Leute, die einmal investieren, halten und erst viel später verkaufen wollen, ein Schlag ins Gesicht. Aber für jemanden, der aktiv tradet, ist der Steuersatz attraktiv: Denn dort sind wir aktuell beim Einkommensteuersatz im Bereich von 0 bis 55 Prozent – und bei den meisten Leuten, die investieren, definitiv über 27,5 Prozent.

Auf EU-Ebene wird auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert, die vorsieht, dass Kryptobörsen steuerrelevante Daten ihrer Kundinnen und Kunden direkt an die Finanzämter weitergeben müssen. Wird das noch einmal einen Push bringen für Blockpit und wann rechnest du damit, dass es in die Realität umgesetzt werden kann?

Für uns als Unternehmen sind es super News, dass diese Richtline kommt. Aktuell ist es noch so, dass erstens einmal die Aufklärung fehlt: Viele Leute wissen gar nicht, wie Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Aber dann fehlt auch die Steuer-Ehrlichkeit. Er wird nicht wirklich verfolgt und auch die Ressourcen sind aktuell nicht vorhanden, Steuerhinterziehung ordentlich nachzuverfolgen.

Mit dieser Richtline soll das jetzt automatisiert werden. Es lässt sich dann auf Basis dieser Daten sehr schnell erheben, welche Gewinne eine Person auf einer Börse realisiert hat und dann lässt sich mit der Einkommenssteuererklärung abgleichen, ob diese Gewinne auch erklärt wurden oder nicht.

Das ist wichtig für die Rechtssicherheit – es geht darum, Steuerhinterzieheung hier schwerer zu machen. Steuern sind ja durchaus etwas, was wichtig ist für unsere Gesellschaft. Und das hält jetzt auch bei Kryptowährungen Einzug. Die Richtlinie kommt aus dem Bankenwesen, mit der achten Extension werden jetzt auch Krypto-Asset-Provider miteinbezogen. Es ist also nichts Neues. Es ist so wie es auch bei der Anti-Geldwäsche-Richtlinien schon war – dass wir diese ganzen Kryptoprovider miteinbeziehen in die klassischen Finanzdienstleister.

Die EU-Kommission will außerdem die Geldwäsche-Richtlinie so ändern, dass anonyme Wallets in der EU illegal werden. Aber hältst du ein solches Verbot in der Praxis überhaupt für umsetzbar?

Sehr schwierig. Diese Deanonymisierung von Wallets betrifft großteils auch wieder großteils die Finanzdienstleister, die dann verpflichtet sind, wenn ich auf eine Wallet ein- oder auszahle, dies mit meinen Daten zu versehen. Das Ganze zu machen, ist rein strafrechtlich extrem schwer nachzuvollziehen. Da hätten wir sehr viele Leute, die illegal unterwegs wären und es nicht einmal wissen.

Außerdem kann jeder Wallets ziemlich schnell erzeugen. Es gibt auch sehr viele Services, die hundertausende von Wallets anlegen für mich, wo ich das selbst gar nicht mitbekomme. Das in der Praxis umzusetzen – vor allem auch, da wir uns in einem internationalen globalen System bewegen – halte ich für sehr, sehr schwierig. Die Finanzdienstleister in die Pflicht zu nehmen, ist ein Ansatz. Der ermöglicht es, hier stärker vorzugehen, auch zum Thema Anti-Geldwäsche, aber in der Praxis das zu 100 Prozent umzusetzen, wird wahrscheinlich nicht möglich sein.

Bei Steuer- und Regulierungsvorhaben kommt es immer stark auf die konkrete Umsetzung an. Was sollte von Finanzministerium dabei tunlichst vermeiden?

Grundsätzlich eine Entscheidung zu treffen ohne das ganze Hintergrundwissen zu haben. Wir sind technologisch bei einer ganz neuen, disruptiven Schiene angelangt. Zu verstehen, was in der Praxis überhaupt möglich ist und was passieren kann im Kryptomarkt, ist ganz, ganz wichtig – bevor man halbherzig eine Regulierung ins Leben ruft, die dann eventuell gar nicht anwendbar ist vonseiten des Steuerpflichtigen, aber vielleicht sogar auch nicht vonseiten der Strafverfolgung. Hier sollte man sich damit beschäftigen, vielleicht sogar Leute aus der Praxis miteinbeziehen und dann eben auf Basis dessen, was möglich ist, eine ordentliche Richtlinie schaffen.

Das Video-Interview von Blockpit-CEO Florian Wimmer mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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