16.03.2021

Bitpanda wird zum Unicorn: 170 Mio.-Dollar-Investment zu 1,2 Mrd. Bewertung

Das Wiener Krypto-Fintech hat in einer Series-B-Runde 170 Mio. US-Dollar aufgenommen und wird damit Österreichs erstes Startup-Unicorn.
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Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth haben ein Unicorn geschaffen
Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth haben ein Unicorn geschaffen | © Bitpanda

Lange wurde es vermutet – nun es ist es soweit: Das Wiener Krypto-Fintech Bitpanda ist offiziell zum Unicorn geworden, hat also eine Bewertung von über 1 Mrd. US-Dollar erreicht. Bei einer von Peter Thiels Venture-Capital-Gesellschaft Valar Ventures angeführten Series-B-Runde nahm das Unternehmen 170 Mio. Dollar (umgerechnet rund 142 Mio. Euro) auf. Die Bewertung liegt laut TechCrunch bei 1,2 Mrd. Dollar. Damit wird erstmals ein Unternehmen aus der österreichischen Startup-Szene zum Unicorn.

Valar erneut Lead-Investor

Valar hatte bereits im vergangenen September die 52 Mio. Dollar schwere Series-A-Runde angeführt. Damals wurden keine Angaben zur Bewertung kommuniziert. Bei der nun verkündeten Runde beteiligten sich daneben auch Partner von DST Global.

Künftig auch Aktien-Investments möglich

„Wir sind seit vier Jahren profitabel, aber im September haben wir unsere Strategie verändert und wollen ‚die‘ Investment-Plattform für alle in Europa werden“, wird Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth von TechCrunch zitiert. In der Vorwoche hatte Bitpanda noch mit der Ankündigung für Aufsehen gesorgt, dass man auf der Plattform ab April auch in (Teil-)Aktien und ETFs investieren wird können.

Zuvor hatte das Unternehmen im Februar die Bitpanda Visa Debit Card auf den Markt gebracht, die direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft ist. Bereits seit Mai 2019 ist auf Bitpanda der Handel mit den Edelmetallen Gold und Silber möglich, nachdem das Unternehmen zuvor ein reiner Krypto-Broker war.

Noch Anfang Jänner hatte Bitpanda-Co-Founder Paul Klanschek im Interview mit dem brutkasten gesagt, dass es derzeit keine Gespräche bezüglich Finanzierungsrunden gebe. Nun bestätigte er gegenüber dem brutkasten, dass alles sehr schnell gegangen sei und die Runde ursprünglich nicht geplant war.

2 Millionen User

Bitpanda hat nach eigenen Angaben 2 Millionen User. In den vergangenen Monaten profitierte das Unternehmen dabei stark vom aktuellen Krypto-Hype. Klanschek hatte in unserem Interview vom Jänner dazu erklärt: „Wir sind jetzt bei 1,6 Millionen Usern und momentan kommen täglich zwischen 5.000 und 10.000 Registrierungen dazu“. Damals hatte der Bitcoin-Preis erstmals die Marke von 40.000 Dollar überschritten. Mitte Februar folgten die 50.000 Dollar, am vergangenen Wochenende die 60.000 Dollar.

Von Coinimal zum Unicorn

Bitpanda wurde im Oktober 2014 von Eric Demuth, Paul Klanschek und Christian Trummer gegründet und ging im folgenden Dezember online – damals noch unter dem Namen Coinimal. Der brutkasten berichtete bereits im Juni 2015 über das Unternehmen:

Betrieben wird der ATM von Coinimal. Das Startup aus Wien zielt auf den Verkauf und Ankauf von Bitcoin & Co. ab und wurde im Oktober 2014 gegründet. Eric Demuth, Paul Klanschek und Christian Trummer sind die Gründer von Coinimal. Die Idee kam aufgrund eigener Notwendigkeit: Als Bitcoin-Ethusiasten wissen die drei, wie mühsam es ist, in der EU Bitcoins zu erwerben. Ihre Plattform ist voll-automatisiert: Sobald eine Zahlung bestätigt wird, werden die Bitcoins & Co. automatisch versandt.

Im September 2019 hatte Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth im brutkasten-Interview auf die Frage, wie lange es noch dauere, bis das Unternehmen zum Unicorn werde, geantwortet: „Ca. ein Jahr. Man kann es aber nicht ganz genau sagen“. Weit lag er also nicht daneben.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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