08.03.2022

Bitpanda wird erstes E-Geld-Institut in Österreich – was ist das?

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der Tochtergesellschaft des heimischen Scaleups Bitpanda die Genehmigung erteilt, Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut anzubieten.
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die Bitpanda-Cofounder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth
Die Bitpanda-Co-Founder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth | © Bitpanda

Nachdem sie bereits 2019 die Konzession als Zahlungsdienstleister erhalten haben, wird die Tochtergesellschaft der Wiener Bitpanda Group, Bitpanda Payments, zukünftig auch Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut (EMI) entsprechend des europäischen Rechts (EMD2) anbieten. Die Genehmigung erhielt Bitpanda Payments von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Mit diesem Schritt wolle man die regulatorische Aufstellung von Bitpanda stärken und die Zahlungsdienstleistungen erweitern, heißt es vom Unternehmen.

Was ist ein E-Geld-Institut?

Wie der Name bereits sagt, ist ein E-Geld-Institut ein Finanzinstitut mit der Berechtigung, E-Geld auszugeben und Kundengelder unbegrenzt aufzubewahren. Zusätzlich zu den bisherigen Dienstleistungen traditioneller PSPs (Payment-Service-Provider) bzw. Zahlungsdienstleister kann Bitpanda Payments nun also auch E-Geld ausgeben.

Vereinfacht gesagt, darf ein Zahlungsinstitut Zahlungsverkehr abwickeln, welcher ausschließlich von Absender:in und Empfänger:in genutzt werden darf. Bei einem E-Geld-Institut werden wiederum Forderungen und Verbindlichkeiten gespeichert, die auch von Dritten verwendet werden dürfen. Hierbei werden Vorgänge wie die Ausgabe von Zahlungskarten und anderer Zahlungsinstrumente, oder auch die Bereitstellung von E-Wallet-Diensten ermöglicht.

Der Zugang zu den Finanzmärkten soll weiter erleichtert werden

Bitpanda Payments hält bereits seit drei Jahren eine PSD2 Lizenz um als Payment Service Provider (PSP) zu agieren. Mit der jüngst erteilten Genehmigung der FMA ist es nun zusätzlich dazu das erste Unternehmen in Österreich, das E-Geld emittieren kann. Das erklärte Ziel sei es, bald weitere innovative Zahlungsdienstleistungen anzubieten. Das Wiener Krypto-Scaleup betont, dass es mit seinen lizenzierten und mit bedeutenden Finanzzentren kooperierenden Tochtergesellschaften gut positioniert sei. Mit diesen könne es seinen europaweit mehr als drei Millionen Nutzer:innen vielfältige Fintech-Dienstleistungen bieten.

„Jede neue Lizenz ist ein wichtiger Meilenstein für Bitpanda, denn sie bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde unsere Mission – nämlich allen Menschen Zugang zu den Finanzmärkten zu ermöglichen – anerkennt. Es ist aber nicht nur ein großer Erfolg für uns als Unternehmen, sondern auch ein Schritt für Österreich als aufstrebenden Fintech-Standort“, meint Bitpanda Chief Product Officer und Geschäftsführer von Bitpanda Payments, Lukas Enzersdorfer-Konrad. Zudem erklärt Managing Director von Bitpanda Payments, Philipp Bohrn, dass Bitpanda Payments mit diesem Meilenstein einen weiteren Schritt hin zur Öffnung der Welt der Geldanlage geschafft habe.

Das 2014 von Eric Demuth, Paul Klanschek und Christian Trummer gegründete Fintech-Scaleup ist sowohl bei der französischen Autorité Des Marchés Financiers (AMF) als auch bei der österreichischen FMA registriert. Es hält dementsprechend die MiFID II-Lizenz und die PSD2-Lizenz und verfügt über einen vollständig AML5-konformen KYC-Prozess (Know Your Customer).

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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