20.01.2021

Bitpanda: Wiener Fintech führt Visa Debit Card in Österreich ein

Wie nun offiziell bekannt wurde, baut Visa seine Kooperationen mit dem Wiener Fintech Bitpanda weiter aus und führt die "Bitpanda Visa Debit Card" in Österreich ein.
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Die CEOs Eric Demuth und Paul Klanschek dürfen sich über eine ordentliche Performance des Bitpanda-Tokens freuen
Die CEOs Eric Demuth und Paul Klanschek dürfen sich über eine ordentliche Performance des Bitpanda-Tokens freuen | © Bitpanda

Lange Zeit gab es Gerüchte, nun ist es soweit: Visa kooperiert mit dem in Wien ansässigen Fintech Bitpanda bei der Einführung der Bitpanda Visa Debit Card. Diese ist direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft. Mit ihr können Bitpanda-Kunden weltweit, überall wo Visa akzeptiert wird, online oder vor Ort bezahlen. Sie kann in der Eurozone mit Start am 24. Februar 2021 ab sofort beantragt werden.

Über 25 Anbieter von digitalen Walltes mit Visa verknüpft

“Visa ist Vorreiter bei der Zusammenarbeit mit Fintechs, global und auch in Europa. Die Kooperation mit Bitpanda ist ein großer Meilenstein. Gemeinsam launchen wir Visa Debit als zukunftstreibendes Produkt, das für Konsumenten in Österreich und allen anderen Ländern des Euroraums verfügbar sein wird”, erklärt Stefanie Ahammer, Country Managerin Visa Österreich. “Der Launch der Bitpanda Visa Debit Card unterstreicht, dass Visa der Partner der Wahl bei Wallets für Krypto- und weitere Digitalwährungen ist. Weltweit haben bereits mehr als 25 Anbieter von digitalen Wallets ihre Dienste mit Visa verknüpft.”

Bitpanda und der Demokratisierungsprozess

Bitpanda hat als großes Ziel vor Augen, die komplexe Welt des Investierens zu demokratisieren. Da war die Einführung der Bitpanda Visa Debit Card ein nächster logischer Schritt zur unkomplizierten Verwaltung digitaler Vermögenswerte. Die Karte lässt sich mit jedem Asset im Portfolio des Nutzers verknüpfen und ermöglicht es, digitale Währungen wie Bitcoin oder andere Kryptowährungsbestände nach erfolgter Konvertierung in Fiat-Währung zu nutzen. Auch um online und in Geschäften weltweit einzukaufen.

Mittels der Bitpanda-App können User zudem zwischen ihren Zahlungs-Assets wechseln und bei jedem Bezahlvorgang auswählen, mit welchem digitalen Asset die Rechnung beglichen werden soll.

“Finanzwelt für jeden Zugänglich machen”

“Unser Anspruch ist es, Produkte zu entwickeln, die es so noch nicht auf dem Markt gibt und die zu unserer Mission passen, finanzielle Barrieren abzubauen und die Finanzwelt für wirklich jeden zugänglich zu machen. Insofern sollte es doch möglich sein, mit den Assets der persönlichen Wahl bezahlen zu können”, sagt Eric Demuth, Mitgründer und Bitpanda CEO: “Aufgrund dieser fehlenden Flexibilität entstand die Bitpanda Visa Debit Card, die es Nutzern nun endlich ermöglicht, jederzeit in der Währung oder dem Asset ihrer Wahl bezahlen können, egal ob sie sich nun für Krypto, Edelmetalle oder Fiat entscheiden. Alles was Wert besitzt, sollte gleichermaßen behandelt werden und eben auch nach Wunsch ausgegeben werden können. Die Bitpanda Card kommt zu einem Zeitpunkt, wo Kryptowährungen immer klarer in den Fokus der breiten Öffentlichkeit rücken. Es ist das fehlende Puzzleteil im Bereich der digitalen Finanzwelt.”

Visa Debit gilt eigenen Angaben nach mit 2,3 Milliarden ausgegebenen Karten als das “etablierteste Debitprodukt”. Es ist direkt mit einem Bankkonto oder wie in diesem Fall mit der Bitpanda Wallet verbunden. Zahlungen mit Visa Debit werden direkt abgebucht und funktionieren auf allen Bezahlkanälen – egal ob online, mobil, im Geschäft, in der App oder im Ausland.

Lösungen für digitalen Handel

“In den letzten zehn Jahren hat Europa zahlreiche wichtige Bezahlinnovationen hervorgebracht. Aber die Bezahllandschaft wird weiterhin immer komplexer. Die Entwicklung weiterer Innovationen am Markt hängt immer stärker von der Kooperation verschiedener Akteure ab. Visa nutzt dabei seine Vermittler-Rolle, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Fintechs, Technologiepartnern und Händlern weltweit zu unterstützen. Wir haben uns das Ziel gesetzt, für zehntausende Partner in unserem Netzwerk einen Raum zu schaffen, in dem sie ihre Ressourcen zusammenbringen können, um Lösungen für den digitalen Handel zu entwickeln, die laufend einfacher, sicherer und bequemer werden”, erklärt Ute König-Stemmler, Head of Business Development Central Europe bei Visa.

70 Millionen Händler

Eine Kooperation wie diese mit Visa scheint sich vor allem für Fintechs zu lohnen. Der Zugang zum VisaNet etwa hat für Partner als Folge, dass man mit 3,5 Milliarden Visa-Karten und mit rund 70 Millionen Händlern, sowie 15.400 Finanzinstituten weltweit verbunden wird.

Archiv: Die Hintergründe über die 52 Millionen US-Dollar Series A von Bitpanda


Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist zu 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.


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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung

Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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AI Summaries

Bitpanda: Wiener Fintech führt Visa Debit Card in Österreich ein

  • Visa kooperiert mit dem in Wien ansässigen Fintech Bitpanda bei der Einführung der Bitpanda Visa Debit Card.
  • Diese ist direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft.
  • Visa Debit gilt eigenen Angaben nach mit 2,3 Milliarden ausgegebenen Karten als das “etablierteste Debitprodukt”.
  • Zahlungen mit Visa Debit werden direkt abgebucht und funktionieren auf allen Bezahlkanälen – egal ob online, mobil, im Geschäft, in der App oder im Ausland.

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  • Visa kooperiert mit dem in Wien ansässigen Fintech Bitpanda bei der Einführung der Bitpanda Visa Debit Card.
  • Diese ist direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft.
  • Visa Debit gilt eigenen Angaben nach mit 2,3 Milliarden ausgegebenen Karten als das “etablierteste Debitprodukt”.
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Bitpanda: Wiener Fintech führt Visa Debit Card in Österreich ein

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  • Visa Debit gilt eigenen Angaben nach mit 2,3 Milliarden ausgegebenen Karten als das “etablierteste Debitprodukt”.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Bitpanda: Wiener Fintech führt Visa Debit Card in Österreich ein

  • Visa kooperiert mit dem in Wien ansässigen Fintech Bitpanda bei der Einführung der Bitpanda Visa Debit Card.
  • Diese ist direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft.
  • Visa Debit gilt eigenen Angaben nach mit 2,3 Milliarden ausgegebenen Karten als das “etablierteste Debitprodukt”.
  • Zahlungen mit Visa Debit werden direkt abgebucht und funktionieren auf allen Bezahlkanälen – egal ob online, mobil, im Geschäft, in der App oder im Ausland.

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Bitpanda: Wiener Fintech führt Visa Debit Card in Österreich ein

  • Visa kooperiert mit dem in Wien ansässigen Fintech Bitpanda bei der Einführung der Bitpanda Visa Debit Card.
  • Diese ist direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft.
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  • Zahlungen mit Visa Debit werden direkt abgebucht und funktionieren auf allen Bezahlkanälen – egal ob online, mobil, im Geschäft, in der App oder im Ausland.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Bitpanda: Wiener Fintech führt Visa Debit Card in Österreich ein

  • Visa kooperiert mit dem in Wien ansässigen Fintech Bitpanda bei der Einführung der Bitpanda Visa Debit Card.
  • Diese ist direkt mit den Bitpanda-Wallets der User verknüpft.
  • Visa Debit gilt eigenen Angaben nach mit 2,3 Milliarden ausgegebenen Karten als das “etablierteste Debitprodukt”.
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