10.04.2025
KRYPTO-REGULIERUNG

Bitpanda holt nun auch erste vollständige MiCAR-Lizenz der FMA

Mehr als zwei Monate nach den zuständigen Behörden in Deutschland und Malta erteilt auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) dem Wiener Krypto-Unicorn Bitpanda eine MiCAR-Lizenz.
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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

„Bitpanda holt sich zweite MiCAR-Lizenz (man braucht eigentlich nur eine)“ titelte brutkasten am 28. Jänner. Damals verkündete das Wiener Krypto-Unicorn den Erhalt der EU-„Markets in Crypto Assets Regulation“-Lizenz durch die zuständige Behörde in Malta (MFSA). Nur einen Tag zuvor hatte sich das Scaleup bereits eine solche von der deutschen BaFin gesichert.

Alle guten Dinge sind drei

Doch alle guten Dinge sind bekanntlich drei: Heute – mehr als zwei Monate später – erteilte auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Bitpanda eine MiCAR-Lizenz – laut Unternehmen die erste vollständige, die in der Alpenrepublik vergeben wurde. Womit das Scaleup logischerweise auch das erste Unternehmen ist, das Lizenzen in Deutschland, Malta und Österreich hält. Unbedingt notwendig wäre das freilich nicht gewesen – wie schon im Fall der maltesischen Lizenz. Schließlich ist es der Sinn der Sache, dass die Lizenz EU-weit gilt. Eine reicht also prinzipiell.

Drei MiCAR-Lizenzen mit drei verschiedenen Bitpanda-Gesellschaften

Ein reines „nice to have“ dürften die drei Lizenzen dann aber doch nicht sein. Denn das Scaleup hält diese nun mit drei verschiedenen Tochtergesellschaften der in der Schweiz sitzenden Bitpanda AG: der Bitpanda Asset Management GmbH in Deutschland, der Bitpanda GmbH in Österreich und der BP CA 23 Ltd. in Malta.

Demuth: „Zeigt klares und dauerhaftes Bekenntnis zu einem sicheren und konformen Umfeld“

Bitpanda sieht sich dadurch jedenfalls noch stärker bestätigt. „Schon vor MiCAR gehörten wir zu den am stärksten regulierten Krypto-Plattformen in Europa und hielten über zehn verschiedene Lizenzen. Heute setzen wir diesen Weg fort und wurden erfolgreich von drei Aufsichtsbehörden in drei Ländern geprüft. Das zeigt unser klares und dauerhaftes Bekenntnis zu einem sicheren und konformen Umfeld für unsere Kundinnen und Kunden sowie Partner“, wird Co-Founder und CEO Eric Demuth in einer Aussendung zitiert. Und Deputy-CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad meint: „Mit unseren Lizenzen in Österreich, Deutschland und Malta sind wir optimal aufgestellt, um europaweit zu skalieren.“

Bohrn: „So ziemlich jeder bei Bitpanda war daran beteiligt“

Das Prozedere bei der FMA dürfte auch alles andere als trivial gewesen sein, wie Bitpanda-GmbH-Geschäftsführer Philipp Bohrn in einem LinkedIn-Posting nahelegt. Dazu habe es eine Neubewertung aller zu lizensierenden Komponenten und eine EU-weite Koordination der Aufsichtsbehörden gebraucht. „So ziemlich jeder bei Bitpanda war daran beteiligt, die drei Lizenzen in der EU zu erhalten und sicherzustellen, dass alle unsere Prozesse und Verfahren überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden“, so Bohrn. Nun wolle er „sehr kurz durchatmen“ und genieße einen Drink mit dem Team, bevor es wieder an die Arbeit gehe, schreibt der Geschäftsführer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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