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Ob nun das MiCAR-Murmeltier bei Bitpanda täglich grüßt? Beim Wiener Krypto-Riesen wollte man offenbar auf Nummer sicher gehen und beantragte bei mehreren europäischen Aufsichtsbehörden eine MiCAR-Lizenz (“Markets in Crypto Assets Regulation” der EU, die Anfang 2025 inkrafttrat). Nach einer Übergangsfrist brauchen Krypto-Unternehmen diese, um in der EU tätig sein zu dürfen.
MFSA aus Malta folgt auf BaFin aus Deutschland
Erst gestern hatte das Unternehmen den Erhalt einer MiCAR-Lizenz durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, verkündet, wie brutkasten berichtete. Nun verlautbarte Bitpanda den Erhalt einer weiteren Lizenz durch die Malta Financial Services Authority (MFSA).
Eine MiCAR-Lizenz würde Bitpanda reichen
Notwendig wäre die zweite Lizenz freilich nicht. Schließlich ging es der EU bei MiCAR ja um die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Krypto-Unternehmen in der Union. Entsprechend berechtigt die Lizenz Unternehmen auch, EU-weit tätig zu sein. Unter der Annahme, das Bitpanda zumindest auch noch bei der heimischen Finanzmarktaufsicht FMA um eine Lizenz angesucht hat, vielleicht auch bei Behörden in weiteren EU-Ländern, könnten nun dennoch bald weitere Lizenzen folgen.
Demuth sieht Vertrauen durch Regulatoren bewiesen
Für Co-Founder und CEO Eric Demuth ist die zweite Lizenz in einem LinkedIn-Posting ein weiterer Beweis für das Vertrauen, das Bitpanda bei europäischen Regulatoren genießt. “Dieser Erfolg spiegelt das unglaubliche Engagement unseres Teams wider und unterstreicht das Vertrauen, das die Regulierungsbehörden in ganz Europa in uns setzen. Es stärkt auch unsere Position als Marktführer bei der Navigation durch die vielfältige und fragmentierte Regulierungslandschaft in Europa”, kommentiert er.
Bitpanda-Konkurrenz vielfach noch ohne Lizenz
Anlässlich der gestern kommunizierten Erteilung der MiCAR-Lizenz durch die BaFin hatte es von Demuth auch einen Seitenhieb auf die Konkurrenz gegeben: “Ein wichtiges Detail, das hervorgehoben werden muss: Diese Lizenz hat sofortige Gültigkeit – im Gegensatz zu den von anderen Krypto-Plattformen angekündigten In-Principle Approvals, die weder gültig sind noch überhaupt existieren.”