09.07.2021

Demuth über Rot-Weiß-Rot-Karte: „Wir haben es aufgegeben“

Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth übt im brutkasten-Talk heftige Kritik an der Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth im Video-Talk über die Rot-Weiß-Rot-Karte
Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth | (c) brutkasten

Seit Jahren steht sie in diversen Forderungkatalogen heimischer Organisationen aus dem Startup-Bereich ganz oben: Die Rot-Weiß-Rot-Karte. Denn ihren eigentlichen Zweck, den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus dem nicht-EU-Ausland zu fördern, erfülle sie nicht, meinen Kritiker. Im Gegenteil schaffe sie große Hürden für diesen. Bekrittelt werden vor allem lange Wartezeiten von mehreren Monaten. Eine noch unter der türkis-blauen Regierung angekündigte Reform wurde letztlich im Herbst 2020 abgeändert beschlossen und brachte nur geringe Erleichterungen. Ein von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bereits 2019 und 2020 versprochener Digitalisierungsprozess zur Beschleunigung der Abläufe, brachte dem Vernehmen nach bislang keine nennenswerte Verbesserung. Entsprechend hart ging nun Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth im brutkasten-Talk mit dem Instrument ins Gericht.

„Als das Gesetz gemacht wurde, gab es wahrscheinlich das Internet noch nicht“

„Wir können niemanden von außerhalb der EU in Wien einstellen“, meint der Unicorn-Gründer. Österreich sei mit der Rot-Weiß-Rot-Karte „am letzten Platz innerhalb der EU“ in Sachen Zuwanderung von Fachkräften. „Nachdem wir es Jahre lang versucht haben, haben wir aufgegeben“, so Demuth. So sei es etwa auch aussichtslos, Spitzenkräfte aus den USA in Österreich anzustellen. Man greife in diesem Fall bei Bitpanda auf Standorte wie London, Berlin oder Amsterdam zurück.

Kompletter Video-Talk:

„Solange sich das Gesetz nicht ändert, werden wir es in Österreich auch nicht mehr versuchen“, meint der CEO. Denn: „Man bekommt Leute, die jeden Job der Welt haben könnten und muss ihnen dann sagen, dass es jetzt drei Monate dauert, bis die Behörden entscheiden, ob es geht oder nicht. Das brauche ich nicht einmal versuchen“. Im Kontext von Hyper-Growth und angesichts des „War for Talents“ sei das ein No-Go, bestätigt auch Bitpandas neue HR-Chefin Lindsay Ross im Talk.

Am Standort Berlin bekomme man hingegen innerhalb von fünf Tagen eine behördliche Entscheidung. Auch in den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Frankreich sei der Prozess erheblich leichter. Für Demuth ist klar: „Wir verschwenden viel zu viele Ressourcen und Zeit. Das Gesetz ist für Baufirmen gemacht, um illegale Einwanderung wie in den 1980ern und 1990ern zu bekämpfen. Als das Gesetz gemacht wurde, gab es uns noch nicht. Es gab wahrscheinlich das Internet noch nicht“.

Rot-Weiß-Rot-Karte: Minister Kocher will „im zweiten Halbjahr darüber diskutieren“

Der Reformbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Karte wird freilich auch auf Regierungsseite gesehen. So sagte Arbeitsminister Martin Kocher erst diese Woche im brutkasten-Doppel-Interview mit „Think Austria“-Leiterin Antonella Mei-Pochtler: „Wir werden im zweiten Halbjahr darüber diskutieren, wie wir die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver machen können. Ein Punkt der Attraktivität war, dass wir die Zeitdauer verkürzen. Mit zu langen Wartezeiten handeln wir uns einen Wettbewerbsnachteil ein, der nicht notwendig ist“. Für Mei-Pochtler ist das Thema „ganz oben auf der Wunschliste“ ihres Think Tanks.

Es dürfte also abermals zumindest einige Monate dauern, bis weitere Verbesserungen beschlossen werden. Eine höhere Chance auf Verbesserung könnte die angekündigte weitere Digitalisierung der Teils immer noch interkontinental per Post funktionierenden bürokratischen Abläufe bringen – sofern die Umsetzung besser als etwa bei Kaufhaus Österreich funktioniert. Bis dahin gilt, was Morpher-Gründer Martin Fröhler kürzlich im brutkasten-Finance-Talk zur Rot-Weiß-Rot-Karte sagte: „Es ist ein sehr mühsamer Prozess“.


Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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