09.07.2021

Demuth über Rot-Weiß-Rot-Karte: „Wir haben es aufgegeben“

Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth übt im brutkasten-Talk heftige Kritik an der Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth im Video-Talk über die Rot-Weiß-Rot-Karte
Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth | (c) brutkasten

Seit Jahren steht sie in diversen Forderungkatalogen heimischer Organisationen aus dem Startup-Bereich ganz oben: Die Rot-Weiß-Rot-Karte. Denn ihren eigentlichen Zweck, den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus dem nicht-EU-Ausland zu fördern, erfülle sie nicht, meinen Kritiker. Im Gegenteil schaffe sie große Hürden für diesen. Bekrittelt werden vor allem lange Wartezeiten von mehreren Monaten. Eine noch unter der türkis-blauen Regierung angekündigte Reform wurde letztlich im Herbst 2020 abgeändert beschlossen und brachte nur geringe Erleichterungen. Ein von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bereits 2019 und 2020 versprochener Digitalisierungsprozess zur Beschleunigung der Abläufe, brachte dem Vernehmen nach bislang keine nennenswerte Verbesserung. Entsprechend hart ging nun Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth im brutkasten-Talk mit dem Instrument ins Gericht.

„Als das Gesetz gemacht wurde, gab es wahrscheinlich das Internet noch nicht“

„Wir können niemanden von außerhalb der EU in Wien einstellen“, meint der Unicorn-Gründer. Österreich sei mit der Rot-Weiß-Rot-Karte „am letzten Platz innerhalb der EU“ in Sachen Zuwanderung von Fachkräften. „Nachdem wir es Jahre lang versucht haben, haben wir aufgegeben“, so Demuth. So sei es etwa auch aussichtslos, Spitzenkräfte aus den USA in Österreich anzustellen. Man greife in diesem Fall bei Bitpanda auf Standorte wie London, Berlin oder Amsterdam zurück.

Kompletter Video-Talk:

„Solange sich das Gesetz nicht ändert, werden wir es in Österreich auch nicht mehr versuchen“, meint der CEO. Denn: „Man bekommt Leute, die jeden Job der Welt haben könnten und muss ihnen dann sagen, dass es jetzt drei Monate dauert, bis die Behörden entscheiden, ob es geht oder nicht. Das brauche ich nicht einmal versuchen“. Im Kontext von Hyper-Growth und angesichts des „War for Talents“ sei das ein No-Go, bestätigt auch Bitpandas neue HR-Chefin Lindsay Ross im Talk.

Am Standort Berlin bekomme man hingegen innerhalb von fünf Tagen eine behördliche Entscheidung. Auch in den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Frankreich sei der Prozess erheblich leichter. Für Demuth ist klar: „Wir verschwenden viel zu viele Ressourcen und Zeit. Das Gesetz ist für Baufirmen gemacht, um illegale Einwanderung wie in den 1980ern und 1990ern zu bekämpfen. Als das Gesetz gemacht wurde, gab es uns noch nicht. Es gab wahrscheinlich das Internet noch nicht“.

Rot-Weiß-Rot-Karte: Minister Kocher will „im zweiten Halbjahr darüber diskutieren“

Der Reformbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Karte wird freilich auch auf Regierungsseite gesehen. So sagte Arbeitsminister Martin Kocher erst diese Woche im brutkasten-Doppel-Interview mit „Think Austria“-Leiterin Antonella Mei-Pochtler: „Wir werden im zweiten Halbjahr darüber diskutieren, wie wir die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver machen können. Ein Punkt der Attraktivität war, dass wir die Zeitdauer verkürzen. Mit zu langen Wartezeiten handeln wir uns einen Wettbewerbsnachteil ein, der nicht notwendig ist“. Für Mei-Pochtler ist das Thema „ganz oben auf der Wunschliste“ ihres Think Tanks.

Es dürfte also abermals zumindest einige Monate dauern, bis weitere Verbesserungen beschlossen werden. Eine höhere Chance auf Verbesserung könnte die angekündigte weitere Digitalisierung der Teils immer noch interkontinental per Post funktionierenden bürokratischen Abläufe bringen – sofern die Umsetzung besser als etwa bei Kaufhaus Österreich funktioniert. Bis dahin gilt, was Morpher-Gründer Martin Fröhler kürzlich im brutkasten-Finance-Talk zur Rot-Weiß-Rot-Karte sagte: „Es ist ein sehr mühsamer Prozess“.


Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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