26.03.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 1: Was die USA und Nigeria gemeinsam haben

Hedgefonds-Legende Ray Dalio warnt vor einem Bitcoin-Verbot. Das ist verständlich. Aber ist es auch realistisch?
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Harry Murphy/Web Summit via Sportsfile (CC BY 2.0)

Was Ray Dalio zu einem möglich Bitcoin-Verbot sagt, sollte man sich anhören. Der Mann hat mit Bridgewater den größten Hedgefonds der Welt aufgebaut. Er hat mehrere Bücher und unzählige Aufsätze über die Geschichte von Märkten, Blasen, Währungen und Geldpolitik geschrieben. Kurz: Er weiß, wovon er spricht.

Oder?

Dalio hat schon mehrfach durchscheinen lassen, dass er sich mit Bitcoin zumindest grundsätzlich beschäftigt hat. Er sieht die Innovation, die die Technologie bringt. Ein nichtstaatlicher, dezentraler Wertspeicher. „Digitales Gold“ wenn man so will. Daher kommt auch Dalios ultimativer Schluss: Die Staaten werden Bitcoin verbieten, sagt er. Weil sie Konkurrenz nicht schätzen. Er vergleicht die Situation mit dem Goldverbot der 1930er-Jahre in den USA.

Geschicktes Manöver oder aufrichtige Prognose?

Nun gibt es zwei Möglichkeiten.

A) Dalio tut, was Hedgefondsmanager gerne tun: Er nutzt seinen medialen Einfluss, um den Preis von Bitcoin zu drücken, während er einkauft. Diese Möglichkeit darf man nicht ausschließen. Immerhin hat er erst vor wenigen Wochen gesagt, dass Bridgewater sich Bitcoin sehr genau ansieht – und auch einen Fonds mit Bitcoin-Beteiligung auflegen könnte. Dalios grundlegendes Szenario für die nächsten Dekaden liest sich in großen Teilen wie ein Bitcoin-Buch. Er erwartet eine fortgesetzte Abwertung der staatlichen Währungen durch extrem lockere Geldpolitik und eine steigende Nachfrage nach „goldähnlichen Assets“ von Investoren, die sich vor dieser der Politik der Notenbanken schützen wollen.

B) Dalio glaubt wirklich an massiven Widerstand seitens des Staats – bis hin zu einem kompletten Bitcoin-Verbot in den USA. Das ist fraglos ein äußerst problematisches Szenario für Bitcoin. Amerika hat die größten und wichtigsten Finanzmärkte, es ist schon heute Heimat für einige der wichtigsten Bitcoin-Unternehmen (Coinbase, Gemini, Kraken, Tesla). Ein Verbot hätte massive Auswirkungen.

Aber wie realistisch ist so ein Bitcoin-Verbot?

Dalio vergleicht die Situation mit Gold in den 1930er-Jahren. Dieser Vergleich hinkt aus mehreren Gründen. Die USA operierten damals unter einem Goldstandard. Die Landeswährung war an Gold gebunden. Der private Goldbesitz wurde verboten, damit der Staat das Gold einsammeln konnte, um sich im internationalen Spiel der Kräfte besser zu stellen. Nun ist Gold – wie Bitcoin – in der Menge begrenzt und ein Geld, das keine Nation kennt. So gesehen sind beide vergleichbar. Aber die USA operieren heute nicht auf einem Bitcoin-Standard. Es gibt keinen Grund, Bitcoin „einzusammeln“.

Sollte es ein Verbot geben, dann um den Dollar vor direkter Konkurrenz durch die Kryptowährung zu schützen. Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke. Aber ein Bitcoin-Verbot aus diesem Grund wäre auch ein Eingeständnis des Versagens. Und der „Erfolg“ eines solchen Verbots ist keineswegs garantiert. Alle bisherigen Versuche, die Bitcoin-Nutzung per Gesetz zu verbieten, sind gescheitert.

Bitcoin-Verbot in Nigeria gescheitert

Jüngstes Beispiel: Nigeria. Das afrikanische Land ist der zweitgrößte Bitcoin-Markt weltweit – nach den USA. Die digitale Wirtschaft und Bitcoin bieten gewaltige Chancen, das Wachstum ist in diesen Bereichen enorm. Kein Wunder: Die Landeswährung wertet seit Jahren ab, Bitcoin wertet auf. Auch für Zahlungen der afrikanischen Diaspora zurück in die Heimat bieten Kryptowährungen eine sehr attraktive Alternative. In Relation zur Bevölkerung hat Nigeria heute die höchste Bitcoin-Nutzungsrate weltweit. Ein Drittel aller Nigerianer nutzt heute Bitcoin und das Verbot hat die Beliebtheit von Bitcoin in der Bevölkerung nur angeheizt – nicht gedämpft.

Das Bitcoin-Verbot in Nigeria ist gescheitert. Nach wenigen Wochen rudert die Notenbank zurück und stellt klar: Banken dürfen weiterhin keine Bitcoin-Services anbieten – der breiten Bevölkerung ist die Nutzung aber sehr wohl erlaubt. „Die Zentralbank Nigerias hat keine Einschränkungen für die Nutzung und den Handel mit Kryptowährungen erlassen und wir wollen die Menschen nicht davon abhalten, damit zu handeln“, hieß es aus der Notenbank: „Was wir getan haben, ist den Banken zu verbieten, Transaktionen mit Kryptowährungen durchzuführen.“

Heißt: Es gibt kein Verbot für Kryoptowährungen oder Bitcoin in Nigeria, denn wenn Bitcoin etwas nicht braucht, dann sind es Banken. Die Kontroverse, hinter der auch innenpolitische Gründe zu vermuten sind, wird aber weitergehen. Im Grunde befindet sich Nigeria in einer ähnlichen Zwickmühle wie die USA: Verbietet man Bitcoin, würgt man die Innovation im Fintechsektor ab – und der wird für beide Staaten immer wichtiger. Verbietet man es nicht, muss man sich auf die neue Realität einstellen, die Bitcoin bringt. Namentlich: Eine Art „Schweizer Bankkonto“ für jedermann, weltweit. Das hat für die Nutzer, die sich vor staatlicher Ausbeutung, Abwertung und Kontrolle schützen wollen, große Vorteile. Aus staatlicher Sicht ist es aber, gelinde gesagt, eine gewaltige Herausforderung.

Mehr dazu in Teil 2.


Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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