26.03.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 1: Was die USA und Nigeria gemeinsam haben

Hedgefonds-Legende Ray Dalio warnt vor einem Bitcoin-Verbot. Das ist verständlich. Aber ist es auch realistisch?
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Harry Murphy/Web Summit via Sportsfile (CC BY 2.0)

Was Ray Dalio zu einem möglich Bitcoin-Verbot sagt, sollte man sich anhören. Der Mann hat mit Bridgewater den größten Hedgefonds der Welt aufgebaut. Er hat mehrere Bücher und unzählige Aufsätze über die Geschichte von Märkten, Blasen, Währungen und Geldpolitik geschrieben. Kurz: Er weiß, wovon er spricht.

Oder?

Dalio hat schon mehrfach durchscheinen lassen, dass er sich mit Bitcoin zumindest grundsätzlich beschäftigt hat. Er sieht die Innovation, die die Technologie bringt. Ein nichtstaatlicher, dezentraler Wertspeicher. „Digitales Gold“ wenn man so will. Daher kommt auch Dalios ultimativer Schluss: Die Staaten werden Bitcoin verbieten, sagt er. Weil sie Konkurrenz nicht schätzen. Er vergleicht die Situation mit dem Goldverbot der 1930er-Jahre in den USA.

Geschicktes Manöver oder aufrichtige Prognose?

Nun gibt es zwei Möglichkeiten.

A) Dalio tut, was Hedgefondsmanager gerne tun: Er nutzt seinen medialen Einfluss, um den Preis von Bitcoin zu drücken, während er einkauft. Diese Möglichkeit darf man nicht ausschließen. Immerhin hat er erst vor wenigen Wochen gesagt, dass Bridgewater sich Bitcoin sehr genau ansieht – und auch einen Fonds mit Bitcoin-Beteiligung auflegen könnte. Dalios grundlegendes Szenario für die nächsten Dekaden liest sich in großen Teilen wie ein Bitcoin-Buch. Er erwartet eine fortgesetzte Abwertung der staatlichen Währungen durch extrem lockere Geldpolitik und eine steigende Nachfrage nach „goldähnlichen Assets“ von Investoren, die sich vor dieser der Politik der Notenbanken schützen wollen.

B) Dalio glaubt wirklich an massiven Widerstand seitens des Staats – bis hin zu einem kompletten Bitcoin-Verbot in den USA. Das ist fraglos ein äußerst problematisches Szenario für Bitcoin. Amerika hat die größten und wichtigsten Finanzmärkte, es ist schon heute Heimat für einige der wichtigsten Bitcoin-Unternehmen (Coinbase, Gemini, Kraken, Tesla). Ein Verbot hätte massive Auswirkungen.

Aber wie realistisch ist so ein Bitcoin-Verbot?

Dalio vergleicht die Situation mit Gold in den 1930er-Jahren. Dieser Vergleich hinkt aus mehreren Gründen. Die USA operierten damals unter einem Goldstandard. Die Landeswährung war an Gold gebunden. Der private Goldbesitz wurde verboten, damit der Staat das Gold einsammeln konnte, um sich im internationalen Spiel der Kräfte besser zu stellen. Nun ist Gold – wie Bitcoin – in der Menge begrenzt und ein Geld, das keine Nation kennt. So gesehen sind beide vergleichbar. Aber die USA operieren heute nicht auf einem Bitcoin-Standard. Es gibt keinen Grund, Bitcoin „einzusammeln“.

Sollte es ein Verbot geben, dann um den Dollar vor direkter Konkurrenz durch die Kryptowährung zu schützen. Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke. Aber ein Bitcoin-Verbot aus diesem Grund wäre auch ein Eingeständnis des Versagens. Und der „Erfolg“ eines solchen Verbots ist keineswegs garantiert. Alle bisherigen Versuche, die Bitcoin-Nutzung per Gesetz zu verbieten, sind gescheitert.

Bitcoin-Verbot in Nigeria gescheitert

Jüngstes Beispiel: Nigeria. Das afrikanische Land ist der zweitgrößte Bitcoin-Markt weltweit – nach den USA. Die digitale Wirtschaft und Bitcoin bieten gewaltige Chancen, das Wachstum ist in diesen Bereichen enorm. Kein Wunder: Die Landeswährung wertet seit Jahren ab, Bitcoin wertet auf. Auch für Zahlungen der afrikanischen Diaspora zurück in die Heimat bieten Kryptowährungen eine sehr attraktive Alternative. In Relation zur Bevölkerung hat Nigeria heute die höchste Bitcoin-Nutzungsrate weltweit. Ein Drittel aller Nigerianer nutzt heute Bitcoin und das Verbot hat die Beliebtheit von Bitcoin in der Bevölkerung nur angeheizt – nicht gedämpft.

Das Bitcoin-Verbot in Nigeria ist gescheitert. Nach wenigen Wochen rudert die Notenbank zurück und stellt klar: Banken dürfen weiterhin keine Bitcoin-Services anbieten – der breiten Bevölkerung ist die Nutzung aber sehr wohl erlaubt. „Die Zentralbank Nigerias hat keine Einschränkungen für die Nutzung und den Handel mit Kryptowährungen erlassen und wir wollen die Menschen nicht davon abhalten, damit zu handeln“, hieß es aus der Notenbank: „Was wir getan haben, ist den Banken zu verbieten, Transaktionen mit Kryptowährungen durchzuführen.“

Heißt: Es gibt kein Verbot für Kryoptowährungen oder Bitcoin in Nigeria, denn wenn Bitcoin etwas nicht braucht, dann sind es Banken. Die Kontroverse, hinter der auch innenpolitische Gründe zu vermuten sind, wird aber weitergehen. Im Grunde befindet sich Nigeria in einer ähnlichen Zwickmühle wie die USA: Verbietet man Bitcoin, würgt man die Innovation im Fintechsektor ab – und der wird für beide Staaten immer wichtiger. Verbietet man es nicht, muss man sich auf die neue Realität einstellen, die Bitcoin bringt. Namentlich: Eine Art „Schweizer Bankkonto“ für jedermann, weltweit. Das hat für die Nutzer, die sich vor staatlicher Ausbeutung, Abwertung und Kontrolle schützen wollen, große Vorteile. Aus staatlicher Sicht ist es aber, gelinde gesagt, eine gewaltige Herausforderung.

Mehr dazu in Teil 2.


Zum Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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