08.01.2021

Bitcoin steigt in absurde Höhen – der große Hype bleibt (zum Glück) noch aus

Bei der Mutter aller Kryptowährungen jagt ein Rekord den nächsten. Medial kommt ein möglicher nächster Hype aber erst langsam in die Gänge.
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Die Zeugen Bitcoins im Krypto-Forum Bitcoins wittnesses religion god bitcoin
Collage (c) Adobe Stock

“Bitcoin erstmals über 41.000 Euro” titelt die Online-Ausgabe des Handelsblatts heute Mittag. Einige – auch renommierte – Medien machen es also schon wieder: Die tägliche Bitcoin-Berichterstattung. Die Kryptowährungs-Bubble ist groß (Vorsicht: Doppeldeutigkeit) und verspricht jede Menge Klicks von Amateur-Tradern, die auf brauchbare Weisheiten von Experten hoffen (sorry, in diesem Beitrag gibt es solche nicht).

Geistig beschränkte Faschisten schlagen Bitcoin

Interessiert also tatsächlich irgendjemanden die “41.000-Dollar-Marke”, wenn erst gestern die durchaus spannende 40.000-US-Dollar-Marke (mehr als doppelt so viel, wie beim vorigen Alltime-High 2017) erreicht wurde? Scheinbar ja. Doch es ist ein überschaubarer Kreis von Menschen. Während im Hype 2017/2018 auch Omas und Opas mitdiskutieren wollten, “was das jetzt schon wieder ist, worüber die Zeitung schreibt” und Größen aus Politik, Finanz und Wirtschaft nicht müde wurden zu betonen, wie gefährlich das alles ist, bleibt das Thema diesmal noch in der Nische.

In einer Zeit, in der ein Virus (mit mannigfaltigen gesellschaftlichen Begleiterscheinungen) unseren gesamten Alltag bestimmt und geistig beschränkte Faschisten das US-Kapitol stürmen, verwundert es auch nicht, dass die Omas und Opas noch nicht wieder auf den Bitcoin-Zug aufspringen. Ja selbst die Meldung, dass die zweite große Blase der letzten Monate – die Tesla-Aktie – Elon Musk inzwischen zum auf dem Papier reichsten Menschen der Welt gemacht hat, schlug keine allzu großen Wellen.

Bitcoin kann also – von der breiten Masse relativ unbeachtet – munter weiter steigen. Sollte in den kommenden Tagen die 50.000 US-Dollar-Marke erreicht werden, wird es wohl auch nicht zur Coverstory der Boulevard-Zeitungen reichen – aber wer weiß? Der Hype und der Absturz 2017/2018 scheinen jedenfalls bleibende Schäden hervorgerufen zu haben: Viele Menschen und auch Medien wollen das Thema nicht mehr angreifen.

Weniger Hype, weniger “Dumb Money”, weniger Schwachsinn

Das drückt sich auch in den Kursen der zahlreichen anderen Kryptowährungen aus. Während sich Ethereum zumindest zaghaft seinem Allzeit-Hoch aus dem Jänner 2018 nähert und dieses wohl in den kommenden Tagen übertreffen wird, bleiben viele andere Coins noch weit hinter ihren damaligen Höchstmarken zurück. Der Handel scheint deutlich durchdachter abzulaufen, als damals. Das liegt gewiss an einem Umstand, auf den Experten (hier z.B. Robert Schwertner im brutkasten) schon länger hinweisen: Diesmal kommt sehr viel von dem Geld, das in den Markt fließt, von institutionellen Anlegern, Familienstiftungen oder gar Pensionsfonds.

Eines der Hauptprobleme im Krypto-Markt im letzten Hype, die Dominanz von “Dumb Money” unüberlegter Kleininvestoren im Markt, fällt somit diesmal weg. Vielleicht – aber nur vielleicht – wird der Kurs dadurch ja langfristig stabiler. Vielleicht fällt die nächste starke Kurskorrektur aber auch noch schneller und noch stärker aus, weil eine kleinere Zahl an Playern den Markt bestimmt. Die Spekulation sei an dieser Stelle auch schon wieder beendet und den (richtigen) Experten überlassen.

Stattdessen gibt es einen Befund: Dass der große Hype (zumindest noch) ausbleibt, ist durchaus angenehm. Man muss sich ja derzeit ohnehin schon mit zu vielen unqualifizierten Meinunsgsäußerungen herumschlagen. Da können die mitunter seltsamen Theorien der Zeugen Bitcoins oder die begriffsverwirrten Berichte von Oldschool-Journalisten, die sich überhaupt nicht für das Thema interessieren, diesmal ruhig ausbleiben.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegen sich meist im niedrigen neunstelligen Bereich. Das wertvollste, IonQ, liegt bei 1,67 Milliarden US-Dollar (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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