28.06.2021

Deshalb können britische Trader trotz Verbots weiter auf Binance handeln

Die weltgrößte Kryptobörse ist mangels Zulassung ins Visier der Behörden in Großbritannien geraten. Auswirkungen auf britische Trader hat dies jedoch vorerst nicht - sie können Binance weiter nutzen.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Auch wenn sie selber betont, gut mit sämtlichen Regulierern gut zusammenzuarbeiten – man kann durchaus sagen, dass die weltgrößte Kryptobörse Binance und die Finanz-Aufsichtsbehörden dieser Welt nicht immer das beste Verhältnis haben. In den USA gab es mehrfach Untersuchungen unterschiedlicher Behörden. In Deutschland hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im April ein Ermittlungsverfahren wegen Aktien-Token eingeleitet. In Japan wurde Binance erst vergangene Woche von den Behörden verwarnt – und in Großbritannien hat die Financial Conduct Authority (FCA) am Sonntag festgestellt, dass die britische Unternehmenstochter Binance Markets keine Aktivitäten betreiben dürfe, die der Marktregulierung unterliegen.

Dazu zählt auch der Handel mit Krypto-Derivaten sowie mit Kryptowährungen, „die wir als Wertpapiere betrachten“, wie die Behörde in der Stellungnahme schreibt. Ist Binance also in Großbritannien verboten? Nicht ganz – den britische Trader können die Handelsplattform durchaus weiter nutzen. Hintergrund: Die Klarstellung beziehe sich eben nur auf das britische Tochterunternehmen, das nicht bei der FCA registriert sei, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber Decrypt. Britische Konsumenten könnten jedoch weiterhin Dienste der internationalen Binance Group nutzen, führte der Sprecher weiter aus. Dazu zählt auch die Handelsplattform des Unternehmens. „Derzeit bietet die Binance Group Dienstleistungen an britische Kunden an, nicht Binance Markets Limited“, zitierte Decrypt auch einen Mitarbeiter des Kundendiensts von Binance.

Binance: UK-Tochter unabhängige Firma

Auch in einer Stellungnahme auf Twitter argumentierte Binance ähnlich: Binance Markets Limited sei eine unabhängige rechtliche Einheit und biete keine Produkte oder Dienstleistungen auf der Website Binance.com an. Die Binance Group habe Binance Markets Limited im Mai 2020 gekauft, aber noch keine geschäftliche Tätigkeit in Großbritannien aufgenommen.

Die FCA verlangt jedenfalls, dass Binance bis 30. Juni auf seiner Website und in den sozialen Medien einen Hinweis anbringt, dass das Unternehmen nicht zugelassen sei, „jegliche regulierte Aktivität im Vereinigten Königreich zu betreiben“. Sämtliche Werbung für regulierte Finanzprodukte müsse entfernt werden. Ob Binance dem nachkommen wird, ist offen. Es sind allerdings ohnehin weniger die unmittelbaren Auswirkungen des Schritts der Behörde, die viele Beobachter beunruhigen, als vielmehr der symbolische Charakter – der Schritt deutet darauf hin, dass die Behörden in westlichen Ländern Binance genau im Auge haben.

Der Kryptomarkt zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Der Kurs von Binance Coin (BNB) lag am Nachmittag knapp 2 Prozent im Plus bei 285 Dollar. Die übrigen großen Kryptowährungen legten ebenfalls zu.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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