14.05.2021

Binance: Deshalb untersucht das US-Justizministerium die Krypto-Börse

Das Justizministerium und die Bundessteuerbehörde der USA untersuchen die größte Kryptobörse der Welt. Der Kurs der Binance Coin gab nach.
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Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt.
Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt. | Foto: prima91/Adobe Stock

Schon wieder wollen sich US-Behörden die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt, Binance, etwas genauer ansehen. Wie Bloomberg unter Berufung auf Insider berichtete, haben das US-Justizministerium und die Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) eine Untersuchung eingeleitet. Demnach hätten Ermittler, die Geldwäsche und Steuervergehen untersuchen, Informationen von Binance angefordert. Die Fragen des IRS würde darauf hindeuten, dass sowohl Binance-Kunden als auch Angestellte der Börse untersucht werden, hieß es in dem Bericht weiter.

Kurs von Binance Coin fällt

Binance selbst wird, soweit bekannt, allerdings kein Fehlverhalten vorgeworfen. Der Kurs der Binance Coin (BNB) rutschte nach Veröffentlichung des Berichts ab. Am Vormittag dämmte er seine Verluste ein und lag zuletzt noch 4 Prozent im Minus. Unter den größten Coins nach Marktkapitalisierung war die Binance-Kryptowährung damit aber weiter die größte Verliererin.

Das Ministerium und die Behörden wollten sich gegenüber Bloomberg nicht äußern. Binance wiederum betonte die Kooperationsbereitschaft der Krypto-Blrse: „Wir nehmen unsere rechtlichen Verpflichtungen sehr ernst und arbeiten mit Regulatoren und Exekutivbehörden zusammen“, hieß es in einer Stellungnahme, die unter anderem auf Twitter veröffentlicht wurde. Man habe hart daran gearbeitet, ein robustes Compliance-Programm umzusetzen, das sowohl Maßnahmen gegen Geldwäsche beinhalte als auch Werkzeuge für Finanzinstitutionen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu behandeln, hieß es weiter.

Binance-CEO CZ selbst schrieb auf Twitter, dass der Bloomberg-Artikel eigentlich nur beschreibe, „wie Binance mit Exekutivbehörden zusammengearbeitet hat, um böse Akteure zu bekämpfen, aber irgendwie lässt er es so aussehen, als sei das eine schlechte Sache“.

Zweite Untersuchung in wenigen Monaten

Mitte März hatte eine US-Behörde, die Commodity Futures Trading Commission, eine Untersuchung zu Binance eingeleitet hat. Damals ging es um den Verdacht, dass die Börse US-Kunden mit Finanzprodukten handeln hatte lassen, die für den US-Markt nicht zugelassen waren. Ob die Untersuchung noch läuft oder zu welchem Ergebnis sie gekommen ist, ist nicht bekannt.

US-Kunden dürfen offiziell seit Sommer 2019 nicht mehr auf der eigentlichen Handelsplattform von Binance aktiv sein. Erst im November 2020 begann man aber, Kunden anhand ihrer IP-Adressen zu identifizieren und zu sperren. Binance hatte im September 2019 eine eigene Plattform für US-Kunden gestartet, diese bietet jedoch deutlich eingeschränkte Möglichkeiten und ist auch nicht in allen Bundesstaaten verfügbar.

Untersuchungen wegen Aktien-Token in Deutschland und Großbritannien

Auch in Europa ist Binance ins Visier einiger Behörden geraten – etwa in Deutschland. Dort hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der seit einigen Wochen angebotenen Aktien-Token ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Meinung der Behörde hat das deutsche Tochterunternehmen von Binance dafür jedoch nicht die erforderlichen Prospekte zur Verfügung gestellt.

In Großbritannien will sich die zuständige Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority die Aktien-Token ebenfalls genauer ansehen. Sie hat eine Untersuchung begonnen, in der festgestellt werden soll, ob die Token und ihre Vermarktung den Vorschriften entsprechen.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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