19.01.2023

Billa fordert steuerliche Gleichstellung von tierischer und veganer Milch

Mit der Rewe Group greift nun ein großer Player am Markt erneut die Forderung auf, die Mehrwertsteuer von tierischer Milch und pflanzenbasierter Alternativen, wie Soja oder Hafer-Milch, gleichzusetzen.
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Billa
Klaudia Atzmüller, Ja! Natürlich Geschäftsführerin, und Verena Wiederkehr, Billa Head of Plant-Based Business Development | (c) Rewe

Bereits am Dienstag sorgte der Online-Lebensmittelhändler Gurkerl mit einer Marketing-Aktion für Aufsehen. Unter dem Titel „steuerrunter“ reduzierte der Online-Supermarkt kurzerhand die Preise für pflanzliche Milchalternativen um die Mehrwertsteuerdifferenz. So wird Kuhmilch in Österreich als Grundnahrungsmittel mit zehn Prozent Mehrwertsteuer besteuert, bei veganen Milch-Alternativen sind es dagegen 20 Prozent. Mit Aktion wolle man der systematischen Benachteiligung von Kund:innen des pflanzlichen Sortiments „aktiv entgegenwirken“, so der Online-Händler in einer Aussendung am Dienstag.

Billa fordert steuerliche Gleichstellung

Mit der Rewe Group folgt nun ein großer Player am Markt, der die Forderung nach einer steuerlichen Gleichstellung von „tierischer Milch und pflanzlichen Pendants“ erneuert aufgreift. In einer Aussendung heißt es dazu: „Milch aus heimischem Soja oder Hafer gilt in Österreich als Getränk und unterliegt, anders als das tierische Produkt, einem Steuersatz von 20 Prozent. Das ist eine doppelt so hohe Besteuerung und birgt daher einen klaren Nachteil für Kund:innen, die auf pflanzliche Milch setzen.“ Zudem argumentiert Rewe mit den gestiegenen Lebensmittelpreisen, die eine „entscheidende Rolle“ beim Einkauf spielen.

Bereits im September 2022 forderte Rewe gemeinsam mit der veganen Gesellschaft eine steuerliche Gleichstellung. Damals hieß es von Elke Wilgmann, Billa Vorständin Consumer: „Selbstverständlich sind wir bereit, eine etwaige Steuerreduktion 1:1 an unsere Kund:innen weiterzugeben“. Die Differenz von zehn Prozent würden zirka 20 bis 25 Cent pro Packung ergeben, wie Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft, im September erläuterte. In zahlreichen europäischen Ländern wie Dänemark, Frankreich oder Irland ist pflanzliche Milch dem tierischen Produkt übrigens steuerlich bereits gleichgestellt.

Eine erste Bilanz zu Pflanzilla

Im Zuge des Veganuary – eine Initiative sich im Jänner einen Monat lang vegan zu ernähren – zog die Rewe Group erstmalig auch eine Bilanz zur im September 2022 eröffneten Billa Pflanzilla Filiale im Wiener Kaufhaus Gerngross. Auf einer Fläche von über 200 Quadratmeter sind mehr als 2.500 rein pflanzliche Produkte und Services zu finden. Darunter befinden sich auch Produkte von heimischen Startups wie Revo Foods, Die Pflanzerei & Co. „Die Nachfrage im Pflanzilla ist ungebrochen. Seit Eröffnung haben mehr als 50.000 Kund:innen den Store besucht“, so Verena Wiederkehr, Billa Head of Plant-Based Business Development.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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