11.05.2023

Bike Citizens: So gelang der Neustart nach dem Konkurs im Herbst

Elisabeth Felberbauer war seit 2020 Bike Citizens-Geschäftsführerin. Nach dem Konkurs im Herbst gründete sie das Unternehmen gemeinsam mit dem Unternehmer Herbert Steinbauer neu.
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Elisabeth Felberbauer | (c) Bike Citizens
Elisabeth Felberbauer | (c) Bike Citizens

2011 in Graz gestartet, konnte das Startup Bike Citizens mit seiner Kombination aus Fahrrad-Navigationsapp und Smartphone-Halterung für das Fahrrad schnell eine Fangemeinde aufbauen. Zu dieser zählte auch Elisabeth Felberbauer, die 2015 als Mitarbeiterin beim Unternehmen startete. „Ich habe damals in Berlin gelebt und aus voller Überzeugung vom Produkt dort begonnen. Es war eines der ersten Navigationssysteme extra fürs Fahrrad und hat viele Stressfaktoren abgebaut“, erzählt sie.

Von der Mitarbeiterin zur Chefin

Zunächst übernahm Felberbauer bei Bike Citizens die Bereiche Marketing und Governance. Ab 2020 war sie Geschäftsführerin. Die Gründer zogen sich mit der Zeit aus dem operativen Geschäft zurück. Die Mehrheit am Unternehmen war schon 2017 von einem Investor übernommen worden. „Wir haben in den Jahren seit meinem Start viel weiterentwickelt und unser Produktportfolio ausgebaut. Ein Teil davon ist auch die Aufzeichnung von Daten, um Kommunen und Städten wertvolle Insights für die Radverkehrsplanung liefern zu können“, erzählt die Chefin. 2021 erfolgte der Launch der neuen, überarbeiteten Plattform.

Finanzielle Schwierigkeiten bei Bike Citizens

Doch vergangenes Jahr geriet Bike Citizens finanziell immer mehr unter Druck. „Es gab viele Altlasten – einen Rucksack, den wir die ganze Zeit mitgeschleppt haben“, sagt Felberbauer. Schließlich stand eine Insolvenz im Raum. „Wir sind nochmal auf Partnersuche gegangen, mit dem Ziel, ein neues Investment aufzustellen – das war auch im Sinne des Mehrheitseigentümers“, so die Geschäftsführerin.

„Hatte als Geschäftsführerin keinen Einfluss auf essenzielle Entscheidungen“

Doch die Insolvenz war nicht mehr abzuwenden. Auch für eine angestrebte Sanierung wurden keine Partner gefunden. „Als nicht-teilhabende Geschäftsführerin war ich in dieser Frage den Anteilseignern untergeordnet und konnte keine Verhandlungen führen, was die Sache extrem erschwert hat“, erklärt Felberbauer. Im September 2022 verließ sie das Unternehmen. „So konnte es für mich nicht weitergehen. Ich hatte als Geschäftsführerin keinen Einfluss auf essenzielle Entscheidungen“.

Endstation Konkurs

Im November 2022 war das Schicksal der Bike Citizens Mobile Solutions GmbH schließlich mit einem Konkursantrag besiegelt. Doch Felberbauer gab nicht auf. „Ich habe nach wie vor viel Wert in Bike Citizens gesehen und hätte es sehr schade gefunden, wenn es nicht fortgeführt wird“, erzählt sie.

Neues Ziel: Bieterverfahren

Das Ziel lag damit auf der Hand: im Bieterverfahren die für eine Fortführung relevante Konkursmasse erwerben. Zu diesem Zweck holte Elisabeth Felberbauer Herbert Steinbauer an Bord, der mit seinem Unternehmen NexOpt ein Fuhrpark-Management-System anbietet und dadurch besonders an der Mobility-Lösung interessiert war. Im Februar ging dann das Bieterverfahren über die Bühne. „Es war bis zum Schluss spannend. Bei so einem Verfahren weiß man nicht, wer noch dabei ist und wie es ausgeht“, sagt Felberbauer und stellt klar: „Ich hätte auch mögliche andere Käufer nachher unterstützt, damit das Unternehmen erfolgreich fortgeführt werden kann“.

Herbert Steinbauer | (c) Bike Citizens
Herbert Steinbauer | (c) Bike Citizens

Wiedergeburt von Bike Citizens in der Smettly GmbH

Die beiden erhielten schließlich den Zuschlag und holten sich alle Patente, Markenrechte und Software-Lösungen. Gleich danach leiteten sie die Gründung einer neuen GmbH ein. Deren Name „Smettly“ sei als Kunstwort an das Wort Schmetterling angelehnt, erklärt die Gründerin – eine Andeutung, dass man den Mobility-Bereich über das Fahrrad hinaus denke.

„Viele hatten inzwischen neue Jobs“

Sie und Herbert Steinbauer lenken Bike Citizens nun gemeinsam als Co-CEOs. Auch einige frühere Mitarbeiter:innen sind wieder dabei. „Im Dezember war endgültig zugesperrt und alle Mitarbeitenden freigestellt worden. Es lagen also mehre Monate dazwischen. Viele hatten inzwischen neue Jobs. Aber die meisten davon sind nach wie vor erreichbar, wenn Fragen auftreten“, erzählt Felberbauer. Auch in der Zwischenzeit bis zur Neugründung war es gelungen, die App am Laufen zu halten.

Neue alte Bike Citizens-Chefin Felberbauer: „Wir haben aus früheren Fehlern gelernt“

Jetzt wolle man zunächst klein starten und solide wachsen, sagt Felberbauer. „Wir wollen vieles optimieren und strukturieren. Wir haben aus früheren Fehlern gelernt. Jetzt habe ich als Inhaberin und Geschäftsführerin den gesamten Überblick und wir haben bereits einige Prozesse, wie etwa Verträge mit Partnern und die finanzielle Absicherung neu aufgesetzt“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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