14.05.2018

„Startup“ oder nicht „Startup“?

Mit wachsender Unternehmensgröße und immer mehr Kunden aus der Old Economy stellt sich vor allem für B2B-Startups früher oder später die Frage: Soll man sich noch "Startup" nennen?
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(c) fotolia.com - nd3000

„Kannst du uns bitte als ‚Unternehmen‘ und nicht als ‚Startup‘ bezeichnen?“ – diese Bitte trägt ein Gründer am Ende des Telefoninterviews mit ihm an mich heran. Sein Unternehmen ist weniger als fünf Jahre alt. Es hat ein hoch innovatives Produkt. Es skaliert. Nach gängiger Definition ist es also das perfekte Startup. „Warum?“, frage ich also. Was stimmt mit der Bezeichnung nicht? Und ich bekomme als Antwort: „Wir haben inzwischen sehr große Kunden und wollen denen gegenüber auch öffentlich als ernstzunehmender Supplier auftreten“. Ein Schlag ins Gesicht für Startup-Enthusiasten? Es ist jedenfalls nicht die erste Konversation dieser Art, die ich führe.

+++ Archiv: Was ist eigentlich ein Startup? +++

Jung, cool, immer im T-Shirt

Gerade B2B-Startups kommen wohl nach einiger Zeit unweigerlich zur Frage: „Startup“ oder nicht „Startup“. Denn das Startup-Image bringt nicht nur positive Konnotationen mit sich. Jung, cool, immer im T-Shirt, „work hard, play hard“ – das ist natürlich nur ein Klischee, das in vielen Fällen überhaupt nicht zutrifft. Aber es ist ein Klischee, das im B2C-Bereich gegenüber Endkunden oft gut ankommt, im B2B-Bereich gegenüber etablierten Konzernen aber nicht unbedingt. Dort sucht man verlässliche Partner, die man auch herzeigen kann. Der im Stereotyp unabdingbare Tischfußball-Tisch im Startup-Office passt da vielleicht nicht dazu.

„Partnerschaft auf Augenhöhe“

Vielleicht, denn die Corporate Accelerator-Programme schießen nur so aus dem Boden. Da und dort wollen Großunternehmen mit ihren Startup-Programmen nicht nur innovative Technologien und spannende Teams finden. Sie wollen auch – auch wenn man das von offizieller Seite meist nicht so sagen will – ein wenig am coolen, jungen Image teilhaben. Die „Partnerschaft auf Augenhöhe“ gehört dabei zum rhetorischen Standard-Repertoire. Genau so aber die Formel: „Großunternehmen bietet Startup unglaubliche Möglichkeiten“. Subtext: „Geht bei uns in die Lehre, damit etwas aus euch wird“. Und bitte nicht falsch verstehen. Diese Message ist eigentlich absolut legitim, wenn ein 100 Jahre altes Unternehmen mit zehnstelligem Jahresumsatz mit einem drei Jahre alten mit sechsstelligem Jahresumsatz zusammenarbeitet.

Paradoxe Situation

Wer voll und ganz von seinen Business-Kunden ernst genommen werden will, muss sich also die Bezeichnungsfrage stellen. Das führt zu einer seltsamen, geradezu paradoxen Situation. Unternehmen, wie das eingangs beschriebene, die durchaus als Aushängeschilder der Startup-Szene herhalten können, wollen nicht so bezeichnet werden. Im B2C-Bereich tummeln sich dagegen Anbieter mäßig innovativer Produkte mit mäßig innovativen Geschäftsmodellen, die sich mit Startup-Federn schmücken wollen. Besonders beliebt ist die Bezeichnung im Food & Beverage- und im Retail-Bereich. Produktinnovation: „Einzigartiger neuer Geschmack“. Businessmodell-Innovation: „Online-Shop“. T-Shirts und Tischfußballtisch müssen hier wohl reichen. (Anm.: Natürlich gibt es auch in diesen Bereichen eine Reihe tatsächlich innovativer Unternehmen).

Von Eigendefinition der Bezeichnung und Begriffsverwässerung

Rein prinzipiell kann man nun natürlich argumentieren, dass es ja sehr konkrete Startup-Definitionen gibt (⇒ Bsp. hier). Die betreffen üblicherweise, wie bereits oben angedeutet, Alter, Innovationsgrad und Skalierbarkeit des Unternehmens. Ist die Eigendefinition also egal? Fällt man entweder in die „objektiv definierte“ Kategorie „Startup“, oder eben nicht? Oder hat ein (Jung-)Unternehmen am Ende doch das Recht, selbst zu bestimmen, ob es ein „Startup“ sein will? Und verwässert der Begriff dann dadurch zu sehr? Vielleicht, mögen böse Zungen nun resümieren, stellt sich die ganze Frage ja nur deshalb, weil der Begriff längst verwässert ist.

+++ B2B-Startups: Verstecken könnt ihr euch später! +++

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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