14.05.2018

„Startup“ oder nicht „Startup“?

Mit wachsender Unternehmensgröße und immer mehr Kunden aus der Old Economy stellt sich vor allem für B2B-Startups früher oder später die Frage: Soll man sich noch "Startup" nennen?
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„Kannst du uns bitte als ‚Unternehmen‘ und nicht als ‚Startup‘ bezeichnen?“ – diese Bitte trägt ein Gründer am Ende des Telefoninterviews mit ihm an mich heran. Sein Unternehmen ist weniger als fünf Jahre alt. Es hat ein hoch innovatives Produkt. Es skaliert. Nach gängiger Definition ist es also das perfekte Startup. „Warum?“, frage ich also. Was stimmt mit der Bezeichnung nicht? Und ich bekomme als Antwort: „Wir haben inzwischen sehr große Kunden und wollen denen gegenüber auch öffentlich als ernstzunehmender Supplier auftreten“. Ein Schlag ins Gesicht für Startup-Enthusiasten? Es ist jedenfalls nicht die erste Konversation dieser Art, die ich führe.

+++ Archiv: Was ist eigentlich ein Startup? +++

Jung, cool, immer im T-Shirt

Gerade B2B-Startups kommen wohl nach einiger Zeit unweigerlich zur Frage: „Startup“ oder nicht „Startup“. Denn das Startup-Image bringt nicht nur positive Konnotationen mit sich. Jung, cool, immer im T-Shirt, „work hard, play hard“ – das ist natürlich nur ein Klischee, das in vielen Fällen überhaupt nicht zutrifft. Aber es ist ein Klischee, das im B2C-Bereich gegenüber Endkunden oft gut ankommt, im B2B-Bereich gegenüber etablierten Konzernen aber nicht unbedingt. Dort sucht man verlässliche Partner, die man auch herzeigen kann. Der im Stereotyp unabdingbare Tischfußball-Tisch im Startup-Office passt da vielleicht nicht dazu.

„Partnerschaft auf Augenhöhe“

Vielleicht, denn die Corporate Accelerator-Programme schießen nur so aus dem Boden. Da und dort wollen Großunternehmen mit ihren Startup-Programmen nicht nur innovative Technologien und spannende Teams finden. Sie wollen auch – auch wenn man das von offizieller Seite meist nicht so sagen will – ein wenig am coolen, jungen Image teilhaben. Die „Partnerschaft auf Augenhöhe“ gehört dabei zum rhetorischen Standard-Repertoire. Genau so aber die Formel: „Großunternehmen bietet Startup unglaubliche Möglichkeiten“. Subtext: „Geht bei uns in die Lehre, damit etwas aus euch wird“. Und bitte nicht falsch verstehen. Diese Message ist eigentlich absolut legitim, wenn ein 100 Jahre altes Unternehmen mit zehnstelligem Jahresumsatz mit einem drei Jahre alten mit sechsstelligem Jahresumsatz zusammenarbeitet.

Paradoxe Situation

Wer voll und ganz von seinen Business-Kunden ernst genommen werden will, muss sich also die Bezeichnungsfrage stellen. Das führt zu einer seltsamen, geradezu paradoxen Situation. Unternehmen, wie das eingangs beschriebene, die durchaus als Aushängeschilder der Startup-Szene herhalten können, wollen nicht so bezeichnet werden. Im B2C-Bereich tummeln sich dagegen Anbieter mäßig innovativer Produkte mit mäßig innovativen Geschäftsmodellen, die sich mit Startup-Federn schmücken wollen. Besonders beliebt ist die Bezeichnung im Food & Beverage- und im Retail-Bereich. Produktinnovation: „Einzigartiger neuer Geschmack“. Businessmodell-Innovation: „Online-Shop“. T-Shirts und Tischfußballtisch müssen hier wohl reichen. (Anm.: Natürlich gibt es auch in diesen Bereichen eine Reihe tatsächlich innovativer Unternehmen).

Von Eigendefinition der Bezeichnung und Begriffsverwässerung

Rein prinzipiell kann man nun natürlich argumentieren, dass es ja sehr konkrete Startup-Definitionen gibt (⇒ Bsp. hier). Die betreffen üblicherweise, wie bereits oben angedeutet, Alter, Innovationsgrad und Skalierbarkeit des Unternehmens. Ist die Eigendefinition also egal? Fällt man entweder in die „objektiv definierte“ Kategorie „Startup“, oder eben nicht? Oder hat ein (Jung-)Unternehmen am Ende doch das Recht, selbst zu bestimmen, ob es ein „Startup“ sein will? Und verwässert der Begriff dann dadurch zu sehr? Vielleicht, mögen böse Zungen nun resümieren, stellt sich die ganze Frage ja nur deshalb, weil der Begriff längst verwässert ist.

+++ B2B-Startups: Verstecken könnt ihr euch später! +++

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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