05.09.2018

Bergfürst: Berliner Immo-Crowdinvesting-Startup will Ö-Markt aufmischen

Das Berliner Startup Bergfürst macht sich daran, den ÖsterreicherInnen ein neues Sparprodukt schmackhaft zu machen: die Klein-Veranlagung in Immobilienprojekten. Im Interview klärt Guido Sandler, CEO und Gründer von Bergfürst, über Chancen und Risiko des Crowdinvesting für den "kleinen Sparer" auf.
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Crowdinvesting - Bergfürst-Gründer Guido Sandler im Interview
(c) Bergfürst: Guido Sandler über Chancen und Risiko von Crowdinvesting für den „kleinen Sparer".

In relativ kurzer Zeit konnte die Bergfürst AG über drei Millionen Euro an Bau-Finanzierungen via Crowdinvesting in Österreich realisieren. Das sind gute zehn Prozent des gesamten auf der Plattform eingenommenen Volumens, wie Guido Sandler darlegt, der das Startup zusammen mit Dennis Bemmann, dem Gründer von StudiVZ, aufgebaut hat. Bergfürst, das bis 2015 auch eine Banklizenz besaß, erleichtere die Mezzanine-Finanzierung – eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital – von Immobilienprojekten und ermögliche Investments bereits ab zehn Euro.

+++ Crowdfunding-Statistik: 2017 kein Startup unter Top 15 Projekten +++


Wen genau sprechen Sie mit der Veranlagungsform an?

Zum einen wenden wir uns mit der Bergfürst-Crowdinvesting-Plattform an Kleinanleger, für die Einlagen ab zehn Euro kostenfrei möglich sind. In der Vergangenheit waren Mezzanine-Finanzierungen als Veranlagungsformen nur vermögenden Menschen bzw. juristischen Personen zugänglich. Gleichzeitig wenden wir uns weiterhin auch an institutionelle Investoren.

Unseren Emittenten haben wir gezeigt, dass das Geschäftsmodell funktioniert. Sie kommen wieder, schließen bei uns nicht nur eines sondern mehrere Projekte ab. Damit haben sie einen standardisierte Lösung für die Finanzierung des Mezzanine-Kapitals in ihren Projekten.

Welche Immobilien sind als Anlageobjekt beim Crowdinvesting besonders beliebt?

Unsere derzeit gut 28.000 Investoren haben sehr unterschiedliche Interessen. Die einen wollen nur in großen, andere nur mittelgroßen Städten investieren. Die einen nur in gewerbliche Objekte, andere nur in Wohnimmobilien oder in die Grundstücksentwicklung. Das sehen wir wertfrei – jeder soll das finden, was ihn interessiert. Zuletzt wurde etwa auch eine touristische Immobilie im Salzburger Land finanziert – ein völlig anderes Projekt als z.B. eine Aufstockung in Wien. Das Geschäft hier entwickelt sich gut, aber wir sehen Österreich nicht als einzigen logischen Schritt unserer Reichweitenvergrößerung. Auch die Schweiz steht dabei im Fokus – ein eher schwieriger Markt – sowie z.B. Folgeprojekte in Spanien und weitere Projekte im Ausland.

„Wenn jemand vor Ablauf der Finanzierungslaufzeit aussteigen will, kann er seine Einlage zum Verkauf anbieten – oder auch weiteres Volumen mit nur noch kurzer Restlaufzeit zukaufen.“

Ihre Anleger sind zwei Jahre gebunden und erhalten dann ihr Geld mit 6,75 Prozent Verzinsung zurück. Das ist attraktiv, wenn man es mit klassischen Sparformen wie dem Sparbuch vergleicht, aber auch risikoreicher…

Das stimmt, allerdings können wir im Gegensatz zu anderen Crowdinvesting-Plattformen auch Sicherheiten stellen, da unser Finanzierungsinstrument kein „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ sondern ein klassischer Bankkredit ist. Wir treten als Treuhänder auf, dem gegenüber der Emittent wie bei einem Bankkredit verpflichtet ist. Er kann nach der vereinbarten Einlage-Laufzeit nicht sagen: „Oje, ich bin mit dem Projekt noch nicht fertig“. Wir als Treuhänder würden dann beispielsweise auch die Verwertung der Sicherheiten des Bankkredits für die Investoren in Gang setzen, damit die Rückzahlung vertragskonform erfolgt.

Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden auch einen Sekundärmarkt an, auf dem sie ihr Investment laufzeitunabhängig kaufen und verkaufen und so flexibel bei ihrer Anlagestrategie bleiben können. Das heißt, wenn jemand vor Ablauf der Finanzierungslaufzeit aussteigen will, kann er seine Einlage zum Verkauf anbieten – oder auch weiteres Volumen mit nur noch kurzer Restlaufzeit zukaufen. Es gibt dabei auch eine gewisse Marktentwicklung – bislang sind etwa 2.800 Transaktionen abgewickelt worden, bei denen zu 102 bis 103 Prozent vom Einlagewert verkauft wurde. Aber natürlich können wir in diesem Fall keine Gewinngarantie abgeben.

Wie wird dabei einer ungewollten Kumulierung vorgebeugt?

Nach deutschem Recht dürfen wir in einem Projekt ohnehin maximal 10.000 Euro pro Anleger zulassen, da sind keine ungewollten Gewichtungen möglich. Zudem sind ja die Investoren nicht im Grundbuch vermerkt. Dort ist die Bergfürst Service GmbH als Treuhänder vermerkt – eine Einflussnahme auf den Bau oder die Vermarktung wäre in keiner Hinsicht möglich. Außerdem sind sich diese Kunden auch darüber im Klaren, dass es beim Crowdinvesting in der Bauwirtschaft ein gewisses Ausfallrisiko gibt – das ist der Preis für die gut siebenprozentige Verzinsung. Insofern streben sie auch eine breite Streuung ihrer Anlage auf verschiedene Projekte an.

Aber sind sich diese Leute auch des Risikos bewusst, dass sie z.B. bei einem Totalausfall des Bauträgers an einer eventuellen Konkursmasse nicht beteiligt sind?

Unsere Kunden sind in dieser Hinsicht sogar hochsensibel – aber eine Immobilie ist für die „kleinen Sparer“ relativ unkompliziert zu verstehen. Man weiß einfach, wie so etwas funktioniert, im Gegensatz etwa zum Handel mit hochkomplexen Finanzprodukten. Aber in Zeiten der Nullzinsen macht man mit der Inflation praktisch einen Verlust, und wir bieten in dieser Hinsicht eine attraktive Chance. Zudem kann man bei uns bereits mit kleinsten Investments starten – das geht bei uns ab zehn Euro. Auf diese Weise ist eine breite Streuung auch mit kleinem Budget möglich. Und wenn jemand seine Ersparnisse von 15.000 Euro anlegen möchte, soll er natürlich auch nicht alles auf eine Karte setzen, sondern nur einen Teil in unsere Angebote und diesen am besten verteilt auf fünf bis sechs Projekte.

„Nachdem wir die gesamte Infrastruktur der Bank schon hatten, nutzen wir diese auch, stehen dabei allerdings juristisch anders da.“

Mit Bergfürst hatten Sie sogar einmal eine Banklizenz – die wurde aber 2015 wieder abgegeben. Warum eigentlich? Und war das die richtige Entscheidung?

Dazu muss man sehen, dass wir auf drei Säulen stehen: Wir haben das Emissionshaus, über das wir neue Projekte anbieten bzw. die Beteiligungen auflegen. Wir haben die Anlegerverwaltung, mit der wir z.B. die Kapitalertragsteuer abführen und Steuerbescheinigungen ausstellen – wie man es von den Banken kennt – und wir haben den Handelsplatz. Auf dieser Basis haben wir auch die Banklizenz bekommen.

Allerdings kam damals recht bald die Börsenaufsicht und meinte, dass wir auch noch eine Börsenerlaubnis benötigen. Und das ist nochmal etwas völlig anderes, gerade auch vom Aufwand her. Das wollten wir nicht – und gaben die Banklizenz wieder ab. Nachdem wir die gesamte Infrastruktur der Bank aber schon hatten, nutzen wir diese auch, stehen dabei allerdings juristisch anders da. Was im Hintergrund läuft, ist für die Kunden aber nicht so wichtig – solange es sich für sie wie eine Bank anfühlt. Und eben auch Vorteile bringt, wie etwa, dass wir eben die KESt. gleich einbehalten und an die Finanzbehörden abführen, womit wir den Einlegern Aufwand und Verantwortung abnehmen.

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Archiv: Conda-Founder Daniel Horak im Video-Interview zu Crowdinvesting u.a.

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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