03.09.2018

Crowdfunding in Österreich: 82,6 Mio Euro Volumen seit 2012

Das Crowdfunding in Österreich nimmt weiter Fahrt auf. Seit der erfolgreichen Finanzierung des ersten Crowdinvesting-Projekts 2012 beträgt das Gesamtvolumen für Crowdfunding in Österreich 82,6 Millionen Euro. Derzeit profitieren jedoch vor allem Immobilienprojekte von diesem Trend.
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Crowdfunding Österreich
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Anlässlich des dreijährigen Bestehens des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) zieht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine positive Zwischenbilanz: “Crowdfunding ist endgültig in der Wirtschaft angekommen und hat sich als dynamische Finanzierungsoption für innovative Unternehmen etabliert. Allein im ersten Halbjahr 2018 konnten mit diesem Instrument 16,8 Millionen Euro eingesammelt werden.” Zum Vergleich: Im Jahr 2017 sammelten österreichische Crowdfunding-Plattformen im Bereich Crowdinvesting 26,5 Millionen Euro ein. “Gerade junge, innovative Unternehmen benötigen eine vielfältige Finanzierungslandschaft, um ihre Geschäftsideen umsetzen zu können. Angesichts der restriktiven Auflagen im klassischen Kreditbereich ist Crowdfunding auch für Klein- und Mittelbetriebe und Startups eine gute Alternative”, so die Ministerin, die auf die im August in Kraft getretene Novelle des Alternativfinanzierungsgesetzes verweist.

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Crowdfunding: zunehmendes Interesse an Immobilienprojekten

Die Novelle beendet die bisherige Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren operative Tätigkeit. Somit haben erstmals alle Unternehmen Zugang zu Crowdfunding. Zudem trägt man dem derzeit großen Interesse an Crowdinvesting im Immobilienbereich Rechnung. Im 1. Halbjahr 2018 nahmen Immobilienprojekte nämlich 72,3 Prozent Marktanteil ein. Neben der Öffnung des Zugangs wurden auch die Schwellenwerte erhöht und die Informationspflichten erleichtert. Außerdem entfallen bis 250.000 Euro die Informationspflichten zur Gänze und auch Emissionen bis zu zwei Millionen Euro sind leichter realisierbar. Der Entfall der Meldepflichten an den Emissionskalender sowie die Erleichterungen im Rahmen der Prüfpflichten für Emittenten und Plattformbetreiber machen alternative Finanzierung noch attraktiver.

Drei Jahre Alternativfinanzierung in Österreich

Seit der Einführung des Alternativfinanzierungsgesetzes im Jahr 2015 verzeichnet das Crowdfunding einen starken Anstieg. Wurden 2014 noch 3,9 Millionen Euro über Crowdfunding eingesammelt, waren es 2015 schon 11,8 Millionen Euro. 2016 waren es bereits 18,2 Millionen Euro. Seit Durchführung des ersten Crowdfunding-Projekts im Jahr 2012 kann die heimische Branche per Stichtag 31.12.2017 auf ein kumuliertes Projektvolumen von 65,8 Millionen Euro zurückblicken. Inklusive der Summe für das erste Halbjahr 2018 ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 82,6 Millionen Euro. Bisher wurden in Summe 342 Projekte im Bereich Crowdinvesting in Österreich realisiert.

Neben Startups bietet Crowdinvesting auch etablierten Unternehmen die Möglichkeit mittels Mezzaninkapitals das Eigenkapital zu erhöhen, um so mehrere Projekte parallel zu realisieren. Neben den finanziellen Vorteilen einer Crowdfunding-Kampagne ist der damit verbundene Marketing-Effekt besonders interessant für die Unternehmen. Die Kleininvestoren identifizieren sich mit der Idee und werben durch eigene Motivation schließlich weitere zukünftige Kunden an.

(PA/red)


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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Bereits seit einigen Jahren können in Österreich fast alle notariellen Dienstleistungen auch online abgewickelt werden, seit einiger Zeit auch hybrid. Diese Option für Klient:innen führte 2022 zur Gründung des Wiener Startups notarity, das die Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten mit seinem Service optimieren will. Laut Angaben des Unternehmens nutzt mittlerweile jede vierte heimische Notariatskanzlei das Service. Die Nutzung wachse monatlich durchschnittlich um 20 Prozent. Zudem verkündete das Startup kürzlich die Expansion nach Deutschland.

Klage der ÖNK: “Geschäftsmodell von notarity entspricht nicht den geltenden rechtlichen Regelungen”

Doch nun klagte die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) das Startup. Diese bietet über eine Tochtergesellschaft eine eigene Lösung für die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen an. “Die ÖNK geht davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können”, heißt es in einer Aussendung.

“Müssen die Frage stellen, ob das rechtens ist”

Konkret stößt die Kammer sich daran, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. “Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen”, so ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. “Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können”.

notarity über Klage “verwundert”

Beim Startup sieht man die Sache freilich anders. “Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden”, kommentiert Gründer und CEO Jakobus Schuster in einer Aussendung des Unternehmens. Man sei über die Klage “verwundert” und bedaure, dass die Kammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote nicht gegenüber einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen sei.

Seitens der ÖNK heißt es allerdings: “Die Österreichische Notariatskammer hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Geschäftsführung der notarity GmbH geführt und auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen. Leider waren diese Gespräche nicht erfolgreich, daher soll die Klärung nun auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.”

“Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Online-Beglaubigungen”

Die Klage selbst lasse jedenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von notarity angebotenen Online-Beglaubigungen, so Jakobus Schuster. “Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden. “Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich”.

Gründer hofft weiter auf Einigung mit Kammer

Schon in einem ersten Gespräch vor drei Jahren sei seitens der Notariatskammer klargestellt worden, dass man nicht für eine Kooperation zur Verfügung stünde. Er hoffe daher weiterhin, “sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt”, schreibt der Gründer. Man sei weiterhin gesprächsbereit.

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