30.04.2020

Benu: Wiener Startup bietet Kunden kostenlos Begräbnis-Livestream an

Das Wiener Startup Benu ist seit eineinhalb Jahren auf dem Markt und bietet ein Online-Komplettangebot für Bestattungen an. Im Zuge der Coronakrise ermöglicht Benu seinen Kunden ein kostenloses Live-Streaming des Begräbnis.
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Benu
Der Livestream kann kostenlos dazu gebucht werden | (c) Adobe / Benu

Die Coronakrise führte zu gravierenden Einschränkungen in der österreichischen Bestattungsbranche. Zwischenzeitlich waren keine Trauerfeiern in Kirchen oder Aufbahrungshallen möglich und Begräbnisse einer strengen Auflage bezüglich der Teilnehmerzahl unterworfen. Anfangs waren maximal fünf Personen zugelassen, dann zehn und aktuell maximal 30 Personen.

+++ Wiener Friedhöfe: „Digitales Grab“ soll Besuch von zu Hause ermöglichen +++

Benu: Kostenloses Live-Streaming

Das Wiener Startup Benu, das ein Online-Komplettangebot für Bestattungen anbietet, möchte mit Hilfe von digitaler Technologie seinen Kunden nun Abhilfe schaffen und einem größeren Kreis an Trauernden die Teilnahme ermöglichen. Benu bietet daher seit der Coronakrise das Live-Streaming von Trauerfeiern kostenfrei an.

Der Service funktioniert wie folgt: Am Grab wird eine Kamera aufgebaut, welche die Trauerfeier aufzeichnet und live ins Internet überträgt. Die Übertragung kann von zuhause über einen sicheren Link auf jedes internetfähige Gerät gestreamt werden. Damit können auch unabhängig von der Coronakrise neben Menschen aus Risikogruppen auch Trauergäste, die ansonsten eine weite Anreise hätten, oder Personen mit eingeschränkter Mobilität die Trauerfeier verfolgen. 

Das kostenlose Angebot kann im Online-Bestattungsplaner einfach ausgewählt und zur Bestattung dazugebucht werden.

Benu
(c) Benu Screenshot

Krise als Anlass für Innovation

Das Angebot sollte damit auch generell ein steigendes Kundenbedürfnis bedienen, hofft Benu-Geschäftsführer Alexander Burtscher. “Auch im Bestattungsbereich ist eine Krise manchmal ein Anlass für Innovationen“, sagt Burtscher. Das Live-Streaming von Trauerfeiern ist dabei beispielsweise in den USA, wo Familien oft über mehrere Bundesstaaten verstreut leben, bereits seit einigen Jahren gut etabliert. 

Online-Buchung von Bestattung

Benu ist als bisher einziger Anbieter für die Online-Buchung von Bestattungen in ganz Österreich seit etwa eineinhalb Jahren auf dem Markt. Kunden können eine Bestattung vollständig online planen und beauftragen – d.h. wenn gewünscht von zuhause aus und v.a. völlig transparent.

Erfahrene Bestattungsfachkräfte stehen den Online-Kunden dabei rund um die Uhr per Telefonservice zur Verfügung und führen bei Bedarf durch den Prozess. Burtscher hofft übrigens, dass dieser Service gerade auch während der aktuellen Krise verstärkt genutzt wird, da so die Organisation einer Bestattung vollständig kontaktlos möglich ist.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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