15.04.2020

Wiener Friedhöfe: “Digitales Grab” soll Besuch von zu Hause ermöglichen

Die Wiener Friedhöfe bieten seit heute mit dem "digitalen Grab" einen kostenlosen Service für die Online-Verwaltung von Gräbern an. Zudem kann in virtuellen Gedenkräumen gemeinsam den Verstorbenen gedacht werden.
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Digitales Grab
(c) Adobe Stock / der brutkasten

Die Coronakrise bringt große Herausforderungen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit sich. Auch Bestattungen und Friedhofsbesuche sind davon betroffen.

“Wir erleben im Kundenservice einen erhöhten Informationsbedarf”, so Renate Niklas, Geschäftsführerin der Friedhöfe Wien. “Deutlich mehr Menschen rufen uns zu Fragen rund um ihr Grab an. Auch das Abschiednehmen ist derzeit bei Begräbnissen ohne gemeinsame Trauerfeier für viele Menschen schmerzhaft.“

Die Wiener Friedhöfe möchten nun Abhilfe schaffen und haben das “digitale Grab” ins Leben gerufen.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

Virtueller Gedenkraum und wichtige Informationen

Das “digitalen Grab” umfasst zwei Bereiche: Zum einen sind über einen Online-Zugang sämtliche Informationen über das Grab wie beispielsweise die Belegung oder Laufzeit einsehbar, auch die Grab-Verlängerung kann einfach online vorgenommen werden.

Zum anderen kann in einem virtuellen Gedenkraum gemeinsam der Verstorbenen gedacht werden, sofern ein gemeinsamer Friedhofsbesuch aktuell nicht machbar ist.

Beim virtuellen Gedenkraum handelt es sich laut den Wiener Friedhöfen um einen geschützten Bereich, den nur persönlich eingeladene Gäste besuchen können. Zudem ist es möglich Bilder und Erinnerungen zu posten und zu teilen.

Digitales Grab: Umsetzung früher als geplant

Das digitale Grab wird laut den Wiener Friedhöfen zu jedem Grab kostenlos zur Verfügung gestellt. Benutzungsberechtigte der Grabstellen erhalten nach Anmeldung einen personalisierten Zugangscode. Der Online-Zugang mit den meisten Funktionen startet schon heute, am 15. April.

Der Service „Digitales Grab“ wäre laut den Friedhöfen Wien ursprünglich erst im Frühsommer vorgestellt worden. Um den Angehörigen insbesondere in dieser schweren Zeit zu helfen, wurde die Umsetzung beschleunigt und vorgezogen.


=> mehr über das Digitale Grab

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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AI Summaries

Wiener Friedhöfe: “Digitales Grab” soll Besuch von zu Hause ermöglichen

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  • Darüber hinaus kann in virtuellen Gedenkräumen gemeinsam den Verstorbenen gedacht werden.

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