21.08.2019

Zehn Jahre myAbility: Es gibt noch immer viel zu tun

Im vergangenen Jahr ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung zwar gesunken, dennoch liegt sie über dem restlichen Österreich-Durchschnitt. Manche Unternehmen preschen aber vor - und profitieren von den motivierten Mitarbeitern.
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myAbility
Gregor Demblin hat 2009 mit der Arbeit an myAbility begonnen. (c) Lukas Ilgner

Helen hat eine Sehbehinderung und ist auf Jobsuche. Vor zehn Jahren wäre sie auf herkömmliche Jobbörsen angewiesen gewesen. Sie hätte, um ein Jobinterview zu bekommen, ihre Behinderung verschwiegen – denn viele Menschen glauben noch, dass sie durch ihre Behinderung nicht arbeitsfähig ist.

+++myAbility: “Menschen mit Behinderung sind Leistungsträger”+++

Heute hat sich die Situation im Vergleich zu früher zumindest in manchen Punkten verbessert. Menschen wie Helen finden auf Plattformen wie myAbility.jobs mehrere passende Stellenausschreibungen von Unternehmen, die keine Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderung haben. Die entsprechenden HR-Verantwortlichen sind durch diverse Awareness-Schulungen für das Thema sensibilisiert worden. Helen erhält die Unterlagen in digitaler Form, so dass ihr Screenreader sie vorlesen kann. Und wenn sie den Job bekommt, dann wird der Arbeitsplatz an ihre Bedürfnisse angepasst – etwa durch einen besonders großen PC-Bildschirm mit ausreichend viel Kontrast.

Die Quadratur des Kreises

Gregor Demblin skizziert Beispiele wie jenes von Helen, um zu zeigen, wie der Arbeitsmarkt heute auf Menschen mit Behinderung reagieren kann. Er hat vor zehn Jahren gemeinsam mit Wolfgang Kowatsch die inklusive Jobplattform Career Moves (jetzt myAbility.jobs) für Menschen mit Behinderung geschaffen, 2014 gründete das Duo myAbility: Eine Unternehmensberatung mit der sozialen Mission, aus der Wirtschaft heraus eine chancengerechte und barrierefreie Gesellschaft zu schaffen.

+++ Behinderung als Chance und wirtschaftliches Potenzial +++

“Unser Projekt war die Quadratur des Kreises”, sagt Demblin zum zehnjährigen Jubiläum: “Wir versuchten, Geld von den Unternehmen dafür zu bekommen, dass wir ihnen die vermeintlich schlechtesten Mitarbeiter bringen.” Doch der Erfolg gibt ihm Recht: Inzwischen hat myAbility mit 200 Großunternehmen strategisch zusammen gearbeitet, 30.000 Jobangebote für Menschen mit Behinderung veröffentlicht und über 6000 Führungskräfte mit Sensbilisierungsmaßnahmen und Schulungen erreicht.

Schwierige Lage am Arbeitsmarkt

Trotz all dem ist die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung nach wie vor schwierig. Die Arbeitslosenquote sogenannter begünstigt behinderter Menschen – also laut Definition mit einem Grad an Behinderung von mehr als 50 Prozent –  ist zwar von 9 Prozent im Jahr 2017 auf 8,1 Prozent  im Vorjahr gesunken. Damit lag sie jedoch immer noch über der gesamten Arbeitslosenquote (2017: 8,5 Prozent, 2018: 7,7 Prozent).

+++Exoskelett: MyAbility-Founder holt bionischen Anzug nach Österreich+++

Parallel dazu ist die Beschäftigung begünstigt behinderter Menschen 2018 um 2,4 Prozent gestiegen und lag damit über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum. Allerdings waren 2018 nur 56,3 Prozent der begünstigt Behinderten erwerbstätig, was deutlich unter der Erwerbstätigkeitsquote in der Gesamtbevölkerung liegt.

Insgesamt leben in Österreich rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung. Nur ein Bruchteil von ihnen hat den Begünstigtenstatus, nämlich 110.741. Der überwiegende Teil hat keinen – sei es, weil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder weil Betroffene ihn nicht beantragt haben. Im Jahr 2018 machte die Gruppe der Menschen mit Begünstigtenstatus oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 24 Prozent aller Arbeitslosen aus.

Behinderteneinstellungsgesetz und Ausgleichstaxe

Theoretisch sind Unternehmen, die mehr als 25 Mitarbeiter haben, laut dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter mindestens einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so müssen sie eine sogenannte Ausgleichstaxe zahlen. Je nach Betriebsgröße sind dies im Jahr 2019 zwischen 262 und 391 pro Monat und offener Pflichtstelle.

+++Mehr Tipps und News zu Human Resources im HR-Channel des brutkasten+++

“Aktuell sind in Österreich 16.095 Betriebe ausgleichstaxenpflichtig”, sagt Johannes Kopf, Vorstandsmitglied des AMS Österreich: Davon haben 11.366 Betriebe keine einzige Person mit Behinderung beschäftigt. Zugleich verweist Kopf darauf, dass das AMS von myAbility die Idee “geklaut” habe, dass Unternehmen bewusst nach Mitarbeitern mit Behinderung suchen können: “Wir haben aktuell fast 3.300 freie Stellen, bei denen extra darauf hingewiesen wird, dass Menschen mit Behinderung gerne aufgenommen werden.”

Das sei erstens auf die Bewusstseinsbildung durch Unternehmen wie myAbility zurück zu führen, zweitens aber auch auf den Fachkräftemangel: In dem folgenden Informationsvideo weist das AMS Arbeitgeber darauf hin, dass sie sehr wohl die richtigen Experten am Arbeitsmarkt finden können, wenn sie bereit sind, diverse Vorurteile abzubauen – sei es bezüglich Geschlecht, Alter, Nationalität oder eben einer Behinderung.

Umdenken bei den Unternehmen

Zugleich findet bei diversen Unternehmen ein Umdenken statt – zum Beispiel bei der REWE Group. Caroline Wallner-Mikl, Disability Managerin bei der österreichischen REWE Group, betont dabei auch, dass diese Strategie nicht nur Selbstzweck ist, sondern auch einen unternehmerischen Mehrwert bietet: Mitarbeiter mit Behinderung haben im Durchschnitt eine längere Betriebszugehörigkeit als andere Mitarbeiter und gehen generell sehr motiviert an ihren Job heran. Mehr dazu erläutert sie gemeinsam mit Gregor Demblin im nachfolgenden Video-Interview mit dem brutkasten.

Live-Talk mit myAbility und REWE Group

Interview mit Gregor Demblin von myAbility und Caroline Wallner-Mikl von der REWE Group über die Job-Situation für Menschen mit Behinderungen.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. August 2019


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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