21.08.2019

Zehn Jahre myAbility: Es gibt noch immer viel zu tun

Im vergangenen Jahr ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung zwar gesunken, dennoch liegt sie über dem restlichen Österreich-Durchschnitt. Manche Unternehmen preschen aber vor - und profitieren von den motivierten Mitarbeitern.
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myAbility
Gregor Demblin hat 2009 mit der Arbeit an myAbility begonnen. (c) Lukas Ilgner

Helen hat eine Sehbehinderung und ist auf Jobsuche. Vor zehn Jahren wäre sie auf herkömmliche Jobbörsen angewiesen gewesen. Sie hätte, um ein Jobinterview zu bekommen, ihre Behinderung verschwiegen – denn viele Menschen glauben noch, dass sie durch ihre Behinderung nicht arbeitsfähig ist.

+++myAbility: “Menschen mit Behinderung sind Leistungsträger”+++

Heute hat sich die Situation im Vergleich zu früher zumindest in manchen Punkten verbessert. Menschen wie Helen finden auf Plattformen wie myAbility.jobs mehrere passende Stellenausschreibungen von Unternehmen, die keine Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderung haben. Die entsprechenden HR-Verantwortlichen sind durch diverse Awareness-Schulungen für das Thema sensibilisiert worden. Helen erhält die Unterlagen in digitaler Form, so dass ihr Screenreader sie vorlesen kann. Und wenn sie den Job bekommt, dann wird der Arbeitsplatz an ihre Bedürfnisse angepasst – etwa durch einen besonders großen PC-Bildschirm mit ausreichend viel Kontrast.

Die Quadratur des Kreises

Gregor Demblin skizziert Beispiele wie jenes von Helen, um zu zeigen, wie der Arbeitsmarkt heute auf Menschen mit Behinderung reagieren kann. Er hat vor zehn Jahren gemeinsam mit Wolfgang Kowatsch die inklusive Jobplattform Career Moves (jetzt myAbility.jobs) für Menschen mit Behinderung geschaffen, 2014 gründete das Duo myAbility: Eine Unternehmensberatung mit der sozialen Mission, aus der Wirtschaft heraus eine chancengerechte und barrierefreie Gesellschaft zu schaffen.

+++ Behinderung als Chance und wirtschaftliches Potenzial +++

„Unser Projekt war die Quadratur des Kreises“, sagt Demblin zum zehnjährigen Jubiläum: „Wir versuchten, Geld von den Unternehmen dafür zu bekommen, dass wir ihnen die vermeintlich schlechtesten Mitarbeiter bringen.“ Doch der Erfolg gibt ihm Recht: Inzwischen hat myAbility mit 200 Großunternehmen strategisch zusammen gearbeitet, 30.000 Jobangebote für Menschen mit Behinderung veröffentlicht und über 6000 Führungskräfte mit Sensbilisierungsmaßnahmen und Schulungen erreicht.

Schwierige Lage am Arbeitsmarkt

Trotz all dem ist die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung nach wie vor schwierig. Die Arbeitslosenquote sogenannter begünstigt behinderter Menschen – also laut Definition mit einem Grad an Behinderung von mehr als 50 Prozent –  ist zwar von 9 Prozent im Jahr 2017 auf 8,1 Prozent  im Vorjahr gesunken. Damit lag sie jedoch immer noch über der gesamten Arbeitslosenquote (2017: 8,5 Prozent, 2018: 7,7 Prozent).

+++Exoskelett: MyAbility-Founder holt bionischen Anzug nach Österreich+++

Parallel dazu ist die Beschäftigung begünstigt behinderter Menschen 2018 um 2,4 Prozent gestiegen und lag damit über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum. Allerdings waren 2018 nur 56,3 Prozent der begünstigt Behinderten erwerbstätig, was deutlich unter der Erwerbstätigkeitsquote in der Gesamtbevölkerung liegt.

Insgesamt leben in Österreich rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung. Nur ein Bruchteil von ihnen hat den Begünstigtenstatus, nämlich 110.741. Der überwiegende Teil hat keinen – sei es, weil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder weil Betroffene ihn nicht beantragt haben. Im Jahr 2018 machte die Gruppe der Menschen mit Begünstigtenstatus oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 24 Prozent aller Arbeitslosen aus.

Behinderteneinstellungsgesetz und Ausgleichstaxe

Theoretisch sind Unternehmen, die mehr als 25 Mitarbeiter haben, laut dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter mindestens einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so müssen sie eine sogenannte Ausgleichstaxe zahlen. Je nach Betriebsgröße sind dies im Jahr 2019 zwischen 262 und 391 pro Monat und offener Pflichtstelle.

+++Mehr Tipps und News zu Human Resources im HR-Channel des brutkasten+++

„Aktuell sind in Österreich 16.095 Betriebe ausgleichstaxenpflichtig“, sagt Johannes Kopf, Vorstandsmitglied des AMS Österreich: Davon haben 11.366 Betriebe keine einzige Person mit Behinderung beschäftigt. Zugleich verweist Kopf darauf, dass das AMS von myAbility die Idee „geklaut“ habe, dass Unternehmen bewusst nach Mitarbeitern mit Behinderung suchen können: „Wir haben aktuell fast 3.300 freie Stellen, bei denen extra darauf hingewiesen wird, dass Menschen mit Behinderung gerne aufgenommen werden.“

Das sei erstens auf die Bewusstseinsbildung durch Unternehmen wie myAbility zurück zu führen, zweitens aber auch auf den Fachkräftemangel: In dem folgenden Informationsvideo weist das AMS Arbeitgeber darauf hin, dass sie sehr wohl die richtigen Experten am Arbeitsmarkt finden können, wenn sie bereit sind, diverse Vorurteile abzubauen – sei es bezüglich Geschlecht, Alter, Nationalität oder eben einer Behinderung.

Umdenken bei den Unternehmen

Zugleich findet bei diversen Unternehmen ein Umdenken statt – zum Beispiel bei der REWE Group. Caroline Wallner-Mikl, Disability Managerin bei der österreichischen REWE Group, betont dabei auch, dass diese Strategie nicht nur Selbstzweck ist, sondern auch einen unternehmerischen Mehrwert bietet: Mitarbeiter mit Behinderung haben im Durchschnitt eine längere Betriebszugehörigkeit als andere Mitarbeiter und gehen generell sehr motiviert an ihren Job heran. Mehr dazu erläutert sie gemeinsam mit Gregor Demblin im nachfolgenden Video-Interview mit dem brutkasten.

Live-Talk mit myAbility und REWE Group

Interview mit Gregor Demblin von myAbility und Caroline Wallner-Mikl von der REWE Group über die Job-Situation für Menschen mit Behinderungen.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. August 2019


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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