08.04.2021

Nur Zocker sollen zahlen: Das bedeuten die Aktien-Steuerpläne der Regierung für Anleger

Wer Aktien längerfristig hält, soll Gewinne daraus künftig nicht mehr versteuern müssen. Welche Auswirkungen hätte dies auf Anleger?
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Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden.
Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden. | Foto: Adobe Stock

Es war einer der Punkte im Regierungsprogramm, der Anleger am meisten gefreut haben dürfte: Kursgewinne aus Aktien und Fonds sollen in Österreich wieder steuerfrei werden – zumindest, wenn man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Eine ähnliche Regelung existierte bereits bis 2012 – bis damals galt: Besitzt man eine Aktie mindestens ein Jahr und verkauft dann mit Gewinn, wird keine Steuer fällig.

Das ist aber längst Vergangenheit. Ab April 2012 waren zunächst 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche erzielten Kursgewinne zu bezahlen. Schon 2016 erhöhte die Bundesregierung den Steuersatz auf 27,5 Prozent. Das Sparbuch wurde davon übrigens ausgenommen: Dort zahlt man weiterhin 25 Prozent – allerdings 25 Prozent auf nichts, in den meisten Fällen zumindest. Für Aktienanleger blieb nur mehr die Möglichkeit, Kursverluste mit Gewinnen gegenzurechnen – ein schwacher Trost.

Die Idee hinter einer Haltefrist: Langfristig orientierte Anleger sollen belohnt werden. Wer zockt und zehn Mal am Tag Aktien kauft oder verkauft, soll dies tun – aber muss dafür einen Teil seiner Gewinne abdrücken. Wer andererseits langfristig anlegt und damit auch zur eigenen finanziellen Vorsorge beiträgt, soll profitieren. Anders formuliert: Investieren, nicht spekulieren, soll gefördert werden. Klingt logisch? Nicht für alle Bundesregierungen in der Vergangenheit.

Regelung soll bis spätestens 2024 kommen

Im aktuellen Regierungsprogramm steht nun aber wieder eine entsprechende Absichtserklärung. Wie lang die Haltefrist betragen soll, ist nicht ausgeführt. Auch nicht, wann in der Legislaturperiode sie kommen soll. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer sagte Finanzminister Gernot Blümel nun, das Ziel sei, die Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 umzusetzen. Wann genau, hänge von der “Dynamik in der Koalition” ab. Außerdem deutete Blümel an, dass die Haltefrist wahrscheinlich eher länger als ein Jahr betragen würde. Jedenfalls aber wolle man Vorsorge und nicht Spekulation begünstigen.

Wirklich festlegen wollte sich der Finanzminister insgesamt also nicht. 2024 ist noch einigermaßen fern. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Regierungskoalitionen in Österreich nicht immer bis zum Ende des Legislaturperiode bestehen. Gleichzeitig dürfte es einige Anleger jedoch beruhigt haben, dass das Plan weiterverfolgt wird und nicht mit der Coronakrise zu den Akten gelegt wurde.

Auch für ETFs relevant

Für einen Anlagetrend der vergangenen Jahre ist das Thema ebenfalls sehr relevant: Börsennotierte Indexfonds (ETFs), die einen breiten Aktienindex wie den S&P-500 oder den DAX 1:1 nachbilden, sind auch in Österreich zunehmend populärer geworden: Sie sind kostengünstig, weil teure Gebühren für Fondsmanager wegfallen – aber performen meist trotzdem besser. Man investiert automatisch breit gestreut, was das Risiko gegenüber Einzelaktien deutlich senkt, und muss sich keine Gedanken über Diversifikation machen.

Selbst wenn ein Unternehmen pleite ginge, würde es im Index einfach durch ein anderes ersetzt. Investiert man über einen Sparplan, braucht man auch nicht überlegen, ob gerade der richtige Zeitpunkt für ein Investment gekommen ist – was selbst für die meisten Profis schwer zu beurteilen ist, ganz zu schweigen von Privatanlegern.

Kurz gesagt: ETFs sind gut geeignet, um langfristig Geld anzulegen. Aber auch sie unterliegen der 27,5-prozentigen Kapitalertragssteuer. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob jemand über 10 Jahre in einen ETF investiert, der den breiten Welt-Aktienindex MSCI World nachbildet, oder ob man kurz vor der Quartalzahlenveröffenlichung Tesla-Aktien kauft und zehn Minuten später wieder verkauft.

Ein weiteres, durchaus kurioses Detail am Rande: Für Kryptowährungen gilt die einjährige Behaltefrist nach wie vor. Wer also Bitcoin, Ether oder theoretisch sogar irgendwelche kleinen Zocker-Coins über ein Jahr hält und mit Gewinn verkaufen kann, zahlt darauf keine Steuern.

Anderer Ansatz in Deutschland

Einen anderen Ansatz verfolgt man übrigens in Deutschland: Dort wurde die Haltefrist von einem Jahr zwar ebenfalls abgeschafft – bereits 2009. Weiterhin gibt es allerdings einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte, der Kursgewinne, aber vor allem auch Dividenden betrifft. Bis zu 801 Euro pro Person sind damit steuerfrei.

Klingt wenig, spielt aber gerade für Kleinanleger, die auf Dividenden setzen, eine Rolle: Nehmen wir an, jemand hat 3.000 Euro in Aktien investiert und hält diese langfristig. Sie oder er bekommt im Schnitt eine jährliche Dividende von drei Prozent, was ein realistischer Wert ist. Das wären also 90 Euro. In Deutschland blieben davon die gesamten 90 Euro – in Österreich nach Abzug der Kapitalertragssteuer nur 65,25 Euro. Kein großer Unterschied? Gerade für langfristig orientierte Einsteiger, die etwa eine Dividendenstrategie verfolgen, macht es doch einen: Das Spiel wiederholt sich ja jedes Jahr, in dem man die Aktien weiter hält.

Mit dem Steuerfreibetrag in Deutschland kommt man auch vergleichsweise weit: Erst bei 26.700 Euro im Depot erreicht man bei 3 Prozent Dividendenrendite die 801 Euro, ab denen besteuert wird. Die Besteuerung beginnt natürlich auch erst ab dem ersten Euro über der Grenze und gilt nicht für den Gesamtbetrag. In Österreich bleiben einem bei der selben Summe dagegen nur 580 Euro. Nimmt man hier wieder eine mehrjährige Haltedauer an, summiert sich der Unterschied.

Kleinanleger zahlt selben Steuersatz wie Mateschitz

Die österreichische Regel unterscheidet auch in keiner Weise nach der Größe der Kapitaleinkünfte: Red-Bull-Co-Eigentümer Dietrich Mateschitz hat Medienberichten zufolge beispielsweise für das Geschäftsjahr 2018 alleine von Red Bull Ausschüttungen in der Höhe von 329 Mio. Euro erhalten. Nehmen wir der Einfachkeit halber an, er hätte diese als Privatperson – und nicht über andere Firmen – erhalten: Dann zahlt Mateschitz auf die gesamten 329 Mio. Euro den exakt gleichen Steuersatz von 27, 5 Prozent wie ein Kleinanleger, der beispielsweise 1.000 Euro investiert hat und 30 Euro Dividende erhält.

Pläne hinsichtlich einer ähnlichen Regelung mit einem Freibetrag stehen nicht im Regierungsprogramm. Die meisten Anleger wären aber wohl schon einigermaßen zufrieden, wenn die Behaltefrist für Aktien und Fonds kommt.

Dauer der Behaltefrist noch offen

Bleibt noch die Frage nach der Dauer: Finanzminister Blümel hat angedeuet, dass die Frist eher mehr als ein Jahr betragen wird. Dies wird wohl auch etwas von der Zielsenkung abhängen. Sieht man die Maßnahme hauptsächlich als Anreiz für private Altersvorsorge, wären auch längere Zeiträume wie fünf oder zehn Jahre denkbar. Will die Regierung aber den Kapitalmarkt etwas genereller für Privatanleger attraktiver machen, könnte die Frist bei einem, zwei oder drei Jahre liegen.

Und zum Abschluss noch eine Klarstellung: Natürlich ist nicht jeder, der eine Aktie oder einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkauft, ein Zocker. Es kann viele Gründe geben, warum man sich bereits früher von einem Wertpapier wieder trennt. Und wirkliche Zocker verwenden meist keine Aktien, sondern unterschiedliche Derivate.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Gründerin Lilly Messner und Markenbotschafter & Profifußballer Kevin Danso (c) Green Lilly

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Startups vegane Ersatzprodukte auf den Markt gebracht, die meist konventionelle Fleischprodukte wie Burger-Patties, Würstel oder Leberkäse nachahmen. Das oberösterreichische Startup Green Lilly hingegen möchte mit einem anderen Ansatz überzeugen: Es konzentriert sich auf die Herstellung pflanzlicher Brotaufstriche in Tuben. Die Produkte sollen nicht nur ausschließlich für Veganer:innen attraktiv sein, sondern auch die breite Zielgruppe der Fleischesser:innen ansprechen.

Die Geschäftsführerin und Gründerin des Unternehmens ist Lilly Messner. Die 22-jährige stammt aus der Familie Reiter/Messner, die seit drei Generationen Wurstwaren in Oberösterreich produziert. Mit Green Lilly bringt Lilly Messner nun ihre eigenen Produkte auf den Food-Markt. Im Gespräch mit brutkasten verraten Lilly Messner und Elisabeth Drzaic-Lang – sie kam als Beraterin und Co-Founderin ins Unternehmen – was die Green Lilly-Produkte so einzigartig macht.

Green Lilly führt mit pflanzlichen Aufstrichen die Familientradition fort

Am Familienstandort in Eberschwang in Oberösterreich stellt das Startup Green Lilly pflanzliche Brotaufstriche her, die mit ihren natürlichen Zutaten, hohem Proteinanteil und praktischen Tubenverpackungen überzeugen wollen. Die veganen Aufstriche bieten eine „unkomplizierte, ausgewogene und nachhaltige Alternative“ für alle, die sich bewusster ernähren möchten. Ganz nach dem Unternehmensmotto: “Bei uns kommt nur das Beste in und aus der Tube“. 

Der Familienbetrieb blickt auf über 75 Jahre Erfahrung in der Wurstwarenproduktion zurück. Tochter Lilly führt diese Familientradition mit einem modernen Ansatz fort, möchte jedoch klarstellen, dass Green Lilly als eigenständiges Unternehmen auftritt.

CEO Lilly Messner: Vom Familienunternehmen zur eigenen Vision

Die Idee des Startups stammt von der Namensgeberin Lilly. Obwohl die 22-jährige Studentin im Familienunternehmen, das Fleischprodukte herstellt, aufgewachsen ist, bevorzugt sie pflanzliche Alternativen. Bei der Entwicklung ihrer Idee war es ihr wichtig, „dieses Handwerk und die Tradition der Qualität“, die sie aus ihrer Familie kennt, in ihr neues Unternehmen zu integrieren. 

Durch das Familienunternehmen hatte Lilly schon früh die Gelegenheit, die Produktionsabläufe hautnah zu erleben. Bei Green Lilly sei sie der „kreative Kopf“, die neuen Ideen einbringt und die Verantwortung trägt, „das Produkt zu den Menschen zu bringen und möglichst authentisch zu sein“. CEO Lilly Messner verfolgt die Vision einer „ausgewogenen, nachhaltigen Welt“ und ist überzeugt, dass „gutes Essen das Wohlbefinden fördert“.

Green Lilly soll kein Fleischersatz sein

Gemeinsam mit Elisabeth Drzaic-Lang und ihrer Mutter Simone Messner entwickelte Lilly ihre Produktidee weiter. Im März 2024 gründeten sie schließlich das Unternehmen Green Lilly in Form einer flexiblen Kapitalgesellschaft. Momentan halten Lilly Messner und Elisabeth Drzaic-Lang jeweils 25 Prozent der Anteile am Startup, während Simone Messner die restlichen 50 Prozent besitzt.

Green Lilly sieht sich nicht als Marke für Fleischersatzprodukte, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die pflanzlichen Erzeugnisse. Die Gründerinnen möchten Fleischprodukte „nicht ersetzen, […] auch keinen Fleischgeschmack nachbauen, sondern […] Produkte erschaffen aus dem, was die Natur uns bietet“. Die Gemüseaufstriche sollen eine breite Zielgruppe ansprechen, einschließlich Fleischliebhaber:innen. „Wir wollen Genuss verkaufen und nicht fleischlos oder Fleischersatz verkaufen“, betont Drzaic-Lang gegenüber brutkasten.

Haltbarkeit und cremige Konsistenz macht Green Lilly besonders

Der Weg zu den heutigen Green Lilly-Produkten war für die Gründerinnen ein „extrem schwieriger und steiniger Prozess“. Es stellte sich als eine Herausforderung heraus, geeignete Rezepturen zu entwickeln, die sowohl gut schmecken als auch ihren Vorstellungen entsprechen. Nach zahlreichen Versuchen zeigen die Gemüseaufstriche nun ihre Besonderheit: Die cremige Konsistenz aus der Tube soll eine natürliche Haltbarkeit bieten. Diese erreiche man durch einen Erhitzungsprozess, der ohne Konservierungsstoffe oder künstliche Zusätze auskomme.

Aktuell produziert das Unternehmen fünf verschiedene Sorten von Gemüseaufstrichen: Sunny Tomate, Spicy Rote Rübe, Fine Basilikum Pesto, Sweet Karotte-Pastinake Cumin und Roasted Kürbis. Die Formulierung der Produkte kombiniert natürliche Erbsen- und Hefeproteine mit Gemüse. Die Aufstriche sind in 100g-Alu-Tuben erhältlich, die fast vollständig recycelbar seien. Green Lilly soll sich durch den hohen Proteingehalt, den natürlichen Geschmack und die lange Haltbarkeit hervorheben. Der Großteil der Zutaten stammt aus Europa.

Ziel: europaweiter Vertrieb der Green Lilly-Produkte

Das Startup Green Lilly finanzierte sich von Anfang an privat. Drzaic-Lang betont, dass das Unternehmen derzeit keine Finanzierungsrunden plant. Aktuell sei Green Lilly „sehr gut aufgestellt“, sodass sie hoffen, den weiteren Markenaufbau durch Partnerschaften und Umsätze finanzieren zu können.

Obwohl die Gemüseaufstriche in Österreich hergestellt werden, verfolgt das Unternehmen von Beginn an die Absicht, die Produkte auch international zu vertreiben. Mit einem internationalen Key-Account-Manager im Team startet das Startup breit gefächert in verschiedenen Kanälen in ganz Europa. Zudem befindet sich Green Lilly derzeit in der Abschlussphase von Verhandlungen mit europäischen Partnerunternehmen. Für das Startup sei Österreich allein zu klein, um das angestrebte Wachstum zu erreichen. 

Fokus auf internationale Expansion

Um den Markenaufbau und die Brand Awareness voranzutreiben, sucht das Startup künftig nach weiteren Partnerschaften in den Nachbarländern. Das Startup kann sich trotzdem vorstellen, zukünftig in den österreichischen Einzelhandel und den HoReCa-Bereich zukommen. Momentan liegt der Fokus jedoch ausschließlich auf dem Online-Markt und dem Export. Seit Oktober 2024 können österreichische Kund:innen die Green Lilly-Produkte im Onlineshop erwerben.

Gründerin Lilly Messner äußert gegenüber brutkasten ihren “Traum”, dass die Green Lilly-Produkte in fünf Jahren in ganz Europa erhältlich sind. Bis dahin sollen auch weitere Sorten von Gemüseaufstrichen verfügbar sein.


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