08.04.2021

Nur Zocker sollen zahlen: Das bedeuten die Aktien-Steuerpläne der Regierung für Anleger

Wer Aktien längerfristig hält, soll Gewinne daraus künftig nicht mehr versteuern müssen. Welche Auswirkungen hätte dies auf Anleger?
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Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden.
Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden. | Foto: Adobe Stock

Es war einer der Punkte im Regierungsprogramm, der Anleger am meisten gefreut haben dürfte: Kursgewinne aus Aktien und Fonds sollen in Österreich wieder steuerfrei werden – zumindest, wenn man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Eine ähnliche Regelung existierte bereits bis 2012 – bis damals galt: Besitzt man eine Aktie mindestens ein Jahr und verkauft dann mit Gewinn, wird keine Steuer fällig.

Das ist aber längst Vergangenheit. Ab April 2012 waren zunächst 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche erzielten Kursgewinne zu bezahlen. Schon 2016 erhöhte die Bundesregierung den Steuersatz auf 27,5 Prozent. Das Sparbuch wurde davon übrigens ausgenommen: Dort zahlt man weiterhin 25 Prozent – allerdings 25 Prozent auf nichts, in den meisten Fällen zumindest. Für Aktienanleger blieb nur mehr die Möglichkeit, Kursverluste mit Gewinnen gegenzurechnen – ein schwacher Trost.

Die Idee hinter einer Haltefrist: Langfristig orientierte Anleger sollen belohnt werden. Wer zockt und zehn Mal am Tag Aktien kauft oder verkauft, soll dies tun – aber muss dafür einen Teil seiner Gewinne abdrücken. Wer andererseits langfristig anlegt und damit auch zur eigenen finanziellen Vorsorge beiträgt, soll profitieren. Anders formuliert: Investieren, nicht spekulieren, soll gefördert werden. Klingt logisch? Nicht für alle Bundesregierungen in der Vergangenheit.

Regelung soll bis spätestens 2024 kommen

Im aktuellen Regierungsprogramm steht nun aber wieder eine entsprechende Absichtserklärung. Wie lang die Haltefrist betragen soll, ist nicht ausgeführt. Auch nicht, wann in der Legislaturperiode sie kommen soll. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer sagte Finanzminister Gernot Blümel nun, das Ziel sei, die Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 umzusetzen. Wann genau, hänge von der “Dynamik in der Koalition” ab. Außerdem deutete Blümel an, dass die Haltefrist wahrscheinlich eher länger als ein Jahr betragen würde. Jedenfalls aber wolle man Vorsorge und nicht Spekulation begünstigen.

Wirklich festlegen wollte sich der Finanzminister insgesamt also nicht. 2024 ist noch einigermaßen fern. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Regierungskoalitionen in Österreich nicht immer bis zum Ende des Legislaturperiode bestehen. Gleichzeitig dürfte es einige Anleger jedoch beruhigt haben, dass das Plan weiterverfolgt wird und nicht mit der Coronakrise zu den Akten gelegt wurde.

Auch für ETFs relevant

Für einen Anlagetrend der vergangenen Jahre ist das Thema ebenfalls sehr relevant: Börsennotierte Indexfonds (ETFs), die einen breiten Aktienindex wie den S&P-500 oder den DAX 1:1 nachbilden, sind auch in Österreich zunehmend populärer geworden: Sie sind kostengünstig, weil teure Gebühren für Fondsmanager wegfallen – aber performen meist trotzdem besser. Man investiert automatisch breit gestreut, was das Risiko gegenüber Einzelaktien deutlich senkt, und muss sich keine Gedanken über Diversifikation machen.

Selbst wenn ein Unternehmen pleite ginge, würde es im Index einfach durch ein anderes ersetzt. Investiert man über einen Sparplan, braucht man auch nicht überlegen, ob gerade der richtige Zeitpunkt für ein Investment gekommen ist – was selbst für die meisten Profis schwer zu beurteilen ist, ganz zu schweigen von Privatanlegern.

Kurz gesagt: ETFs sind gut geeignet, um langfristig Geld anzulegen. Aber auch sie unterliegen der 27,5-prozentigen Kapitalertragssteuer. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob jemand über 10 Jahre in einen ETF investiert, der den breiten Welt-Aktienindex MSCI World nachbildet, oder ob man kurz vor der Quartalzahlenveröffenlichung Tesla-Aktien kauft und zehn Minuten später wieder verkauft.

Ein weiteres, durchaus kurioses Detail am Rande: Für Kryptowährungen gilt die einjährige Behaltefrist nach wie vor. Wer also Bitcoin, Ether oder theoretisch sogar irgendwelche kleinen Zocker-Coins über ein Jahr hält und mit Gewinn verkaufen kann, zahlt darauf keine Steuern.

Anderer Ansatz in Deutschland

Einen anderen Ansatz verfolgt man übrigens in Deutschland: Dort wurde die Haltefrist von einem Jahr zwar ebenfalls abgeschafft – bereits 2009. Weiterhin gibt es allerdings einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte, der Kursgewinne, aber vor allem auch Dividenden betrifft. Bis zu 801 Euro pro Person sind damit steuerfrei.

Klingt wenig, spielt aber gerade für Kleinanleger, die auf Dividenden setzen, eine Rolle: Nehmen wir an, jemand hat 3.000 Euro in Aktien investiert und hält diese langfristig. Sie oder er bekommt im Schnitt eine jährliche Dividende von drei Prozent, was ein realistischer Wert ist. Das wären also 90 Euro. In Deutschland blieben davon die gesamten 90 Euro – in Österreich nach Abzug der Kapitalertragssteuer nur 65,25 Euro. Kein großer Unterschied? Gerade für langfristig orientierte Einsteiger, die etwa eine Dividendenstrategie verfolgen, macht es doch einen: Das Spiel wiederholt sich ja jedes Jahr, in dem man die Aktien weiter hält.

Mit dem Steuerfreibetrag in Deutschland kommt man auch vergleichsweise weit: Erst bei 26.700 Euro im Depot erreicht man bei 3 Prozent Dividendenrendite die 801 Euro, ab denen besteuert wird. Die Besteuerung beginnt natürlich auch erst ab dem ersten Euro über der Grenze und gilt nicht für den Gesamtbetrag. In Österreich bleiben einem bei der selben Summe dagegen nur 580 Euro. Nimmt man hier wieder eine mehrjährige Haltedauer an, summiert sich der Unterschied.

Kleinanleger zahlt selben Steuersatz wie Mateschitz

Die österreichische Regel unterscheidet auch in keiner Weise nach der Größe der Kapitaleinkünfte: Red-Bull-Co-Eigentümer Dietrich Mateschitz hat Medienberichten zufolge beispielsweise für das Geschäftsjahr 2018 alleine von Red Bull Ausschüttungen in der Höhe von 329 Mio. Euro erhalten. Nehmen wir der Einfachkeit halber an, er hätte diese als Privatperson – und nicht über andere Firmen – erhalten: Dann zahlt Mateschitz auf die gesamten 329 Mio. Euro den exakt gleichen Steuersatz von 27, 5 Prozent wie ein Kleinanleger, der beispielsweise 1.000 Euro investiert hat und 30 Euro Dividende erhält.

Pläne hinsichtlich einer ähnlichen Regelung mit einem Freibetrag stehen nicht im Regierungsprogramm. Die meisten Anleger wären aber wohl schon einigermaßen zufrieden, wenn die Behaltefrist für Aktien und Fonds kommt.

Dauer der Behaltefrist noch offen

Bleibt noch die Frage nach der Dauer: Finanzminister Blümel hat angedeuet, dass die Frist eher mehr als ein Jahr betragen wird. Dies wird wohl auch etwas von der Zielsenkung abhängen. Sieht man die Maßnahme hauptsächlich als Anreiz für private Altersvorsorge, wären auch längere Zeiträume wie fünf oder zehn Jahre denkbar. Will die Regierung aber den Kapitalmarkt etwas genereller für Privatanleger attraktiver machen, könnte die Frist bei einem, zwei oder drei Jahre liegen.

Und zum Abschluss noch eine Klarstellung: Natürlich ist nicht jeder, der eine Aktie oder einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkauft, ein Zocker. Es kann viele Gründe geben, warum man sich bereits früher von einem Wertpapier wieder trennt. Und wirkliche Zocker verwenden meist keine Aktien, sondern unterschiedliche Derivate.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Die Arbeitswelt befindet sich mitten im Wandel. Spätestens während der Covid-Pandemie mussten viele Unternehmen ihre Arbeitsmodelle überdenken. Obwohl die Mehrheit der Beschäftigten mit ihren aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist, bleibt der Wunsch nach ortsunabhängigem Arbeiten nach wie vor stark ausgeprägt.

Beschäftigte verlangen flexiblere Arbeitsmodelle

Für die Arbeitnehmer:innen steht fest: Die Arbeitsmodelle in der österreichischen Unternehmenslandschaft müssen flexibler gestaltet werden. Die aktuelle Arbeitsmarktstudie von kununu zeigt: Derzeit dürfen nur 39 Prozent der Befragten im Home-Office und lediglich 11 Prozent remote arbeiten. Somit haben aktuell nur etwa die Hälfte der Beschäftigten die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten. Von diesen sind nur ein Bruchteil (6 Prozent) vollständig im Home-Office oder remote tätig. Trotz der begrenzten Verfügbarkeit von Home-Office und Remote Work scheint dies für die Befragten ein entscheidendes Anliegen im Berufsleben zu sein. 60 Prozent der Befragten halten Home-Office für sehr oder eher wichtig, während 40 Prozent Remote-Work als bedeutend erachten.

Flexibilität soll zu besserer Work-Life-Balance führen

Flexible Arbeitsmodelle sollen laut der Studie sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen zahlreiche Vorteile bieten. Die Befragten sind sich einig, dass eine erhöhte Flexibilität bei den Arbeitszeiten zu größerer Arbeitszufriedenheit führe. Diese Flexibilität soll zudem zu einer besseren Work-Life-Balance beitragen. Allgemein sind Arbeitnehmer:innen der festen Überzeugung, dass ihre Produktivität in flexiblen Arbeitsmodellen steigt.

Laut der Arbeitsmarktstudie stellen sich die Befragten eine ideale Arbeitsplatzgestaltung wie folgt vor: Der größte Wunsch der Arbeitnehmer:innen ist eine flexible Wahl des Arbeitsplatzes, je nach Bedarf. Eine durchgehende Tätigkeit im Büro oder ausschließlich im Home-Office oder remote wird von den Befragten am wenigsten als attraktiv empfunden.

Diese aktuellen Ergebnisse bringt die repräsentative kununu-Arbeitsmarktstudie 2024. Hierbei wurden 3.119 Beschäftigte in Österreich zu ihrer Jobzufriedenheit befragt. Die Studie verdeutlicht, dass der Großteil der Arbeitnehmer:innen (70 Prozent) insgesamt mit ihren aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist.

Die am häufigsten geschätzten Faktoren sind: Arbeitsplatzsicherheit (75 Prozent Zufriedenheit), Arbeitsklima (73 Prozent), Arbeitszeiten (72 Prozent), Arbeitsaufgaben (71 Prozent) sowie Arbeitsflexibilität (65 Prozent). Im Gegensatz dazu sind die Bereiche, in denen die Beschäftigten am unzufriedensten sind, die Bezahlung (nur 58 Prozent Zufriedenheit), Führungskultur (53 Prozent) und Karrierechancen (48 Prozent).

Wunsch nach mehr Gehalt, Steuererleichterung und Flexibilität

Die Ergebnisse der repräsentativen Studie zeigen auch, dass der größte Wunsch der Beschäftigten der nach einem höheren Gehalt (53 Prozent) bleibt. An zweiter Stelle stehen steuerliche Erleichterungen (49 Prozent), gefolgt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (32 Prozent). Nina Zimmermann, CEO von kununu, zieht aus der Studie den Schluss, dass „[…]Flexibilität längst einen zentralen Wunsch der Beschäftigten darstellt. Doch viele Unternehmen halten noch an alten Strukturen fest. Jetzt braucht es den Mut, diese aufzubrechen und echte Flexibilität zu ermöglichen – im Interesse der Beschäftigten und des langfristigen Unternehmenserfolgs“.

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