22.03.2021

Beat3: Wie aus einer Bierwette eine Klimaschutz-App für Kinder wurde

Mit der Smartphone-App Beat3 der beiden Wiener Gründer Alexander Ruzicka und Matthias Nell können Kinder und Jugendliche an "Klima-Challenges" teilnehmen und Punkte für Gewinnspiele sammeln. Die Klimaschutz-App zählt mittlerweile zahlreiche namhafte Unternehmen und Startups sowie Städte und Gemeinden als Kooperationspartner.
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Beat3
Aktuell läuft eine Spezial-Challenge mit dem Jane Goodall Institut - Austria | (c) Beat3

Die Idee zur Klima App Beat3 rund um die beiden Gründer Alexander Ruzicka und Matthias Nell ist vor rund zweieinhalb Jahren entstanden. „Angetrieben von Fridays for Future haben wir uns gedacht, dass wir unsere Lebensstile umkrempeln müssen. Wir haben sehr schnell erkannt, dass dies gar nicht so einfach ist, da es viel mit Verboten und Verzicht zu tun hat“, so Ruzicka.

Um mehr Spaß in die „ernste Sache“ zu bringen, hat Ruzicka gemeinsam mit seinem damaligen Arbeitskollegen Matthias Nell angefangen, sich kleine „Challenges“ auszudenken. Diese umfassten zu Beginn unter anderem den Verzicht auf Fleisch oder das eigene Auto. Wie Nell und Ruzicka erläutern, durfte natürlich eine Belohnung nicht fehlen: Der Sieger musste dem Verlierer nämlich eine Runde Bier ausgeben.

Die Entstehungsgeschichte von Beat3

Was anfangs zu zweit und mit ein paar Runden Bier begann, sollte weiter wachsen. Schnell folgten weitere Freunde und Bekannte, die sich an den Challenges beteiligten. Ruzicka und Nell erstellten für die Challenges einen eigenen E-mail-Verteiler.

Zunächst beteiligten sich rund 30 Personen an den Challenges. Im Zuge des ersten Lockdowns wuchs die Zahl der Teilnehmer auf rund 90 Erwachsene an. Aufgrund des gestiegenen Interesses wurde Ruzicka und Nell bald klar, dass ein einfacher E-Mail-Verteiler bald nicht mehr ausreichen würde. Eine eigene App musste programmiert werden.

Matthias Nell und Alexander Ruzicka | (c) Beat3

Gamefication & Kinder als Hauptzielgruppe

Neben den gestiegenen technischen Anforderungen sollte ein weiteres Learning die Entstehungsgeschichte von Beat3 maßgeblich prägen. „Was wir herausfanden: Es waren nicht so sehr die Erwachsenen, die an Beat3 Interesse hatten und die Challenges wirklich durchzogen, sondern auch immer mehr ihrer Kinder.“

Im Sommer 2020 wurde die App weiterentwickelt und Gamefication-Elemente und weitere Challenges integriert. So konnten die Nutzer im Rahmen von Challenges Punkte sammeln und diese wiederum bei Gewinnspielen einsetzen. Zu gewinnen gab es unter anderem ein Bio-Kisterl vom bekannten Biohof Adamah aus dem Marchfeld. Zudem sprangen weitere Partner, wie everdrop, heldengrün oder energy hero, mit auf.

„Der Klimawandel ist sehr schwer greifbar, Erfolge wird man so schnell nicht spüren. Über unsere App wollen wir, ähnlich wie bei Sport-Apps, die Erfolge greifbar machen und setzen daher auf Gamefication und Preise“, so Nell über die Zielsetzung von Beat3.

Spezial-Challenges und Nutzerwachstum

Im Oktober 2020 erfolgte schlussendlich gemeinsam mit weiteren großen Sponsoren der Launch der App. Als Kooperationspartner konnten beispielsweise die Uniqa, Wien Energie oder die Wiener Linien gewonnen werden. Die App umfasste zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl an Challenges und wurde zudem an Wiener Schulen getestet.

Im Rahmen der Pilotphase mit ausgewählten Schulen stieg die Anzahl der Downloads auf über 500, von denen rund 100 bis 150 aktive Nutzer geblieben sind. Wie Ruzicka erläutert, steigt die Zahl der Nutzer je nach Spezial-Challenge aktuell auf 200 bis 300 aktive Nutzer.

Derzeit läuft unter anderem eine Spezial-Challenge zum internationalen Tag des Waldes, der am 21. März stattfand. Dafür sind die beiden Beat3-Gründer eine Kooperation mit dem Jane Goodall Institut eingegangen, das beim Erreichen des Gemeinschaftsziels von einer Million Punkte 1000 Bäume in Uganda pflanzt. Die Challenge läuft übrigens noch bis 28. März.

Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden und Startups

Neben größeren Unternehmen, die als Kooperationspartner auftreten und die App mit ihren Spezial-Challenges und Featured-Content mitfinanzieren, beteiligen sich auch Städte und Gemeinden als Partner.

Zudem arbeiten Nell und Ruzicka auch mit österreichischen Startups zusammen. Rund um den Tag der Bienen, der am 20. Mai stattfindet, plant das Startup aktuell eine eigene Challenge mit dem Wiener Startup Hektar Nektar, das mit dem sogenannten Projekt 2028 eine eigene Bienenschutz-Initiative ins Leben gerufen hat.

Beat3 erlaubt kein Greenwashing

Und die beiden Gründer, die sich mittlerweile Vollzeit dem weiteren Wachstum von Beat3 widmen, haben noch viel vor: „Es gibt so viele Themen, die wir mit unserer App abdecken können“, so Nell. Dem fügt Ruzicka abschließend hinzu: „Unternehmen, die lediglich ein Greenwashing betreiben wollen, werden bei uns niemals eine Bühne bekommen. Darauf achten wir sehr genau.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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