27.03.2023

Ganz ehrlich: Mein Bargeldexperiment läuft schlecht

Wille alleine reicht nicht - und die Alternativen sind leider sehr verlockend. Ich zahle öfter mit Bargeld, aber als Erfolg kann ich das Experiment bisher nicht bezeichnen.
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch vor Euro-Geldscheinen
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Foto: brutkasten/Adobe Stock

Vor einigen Monaten habe ich mir selbst öffentlich eine Challenge gestellt: Bargeld. Immer und überall. Warum? Weil ich es kann, weil es viele gute Gründe für Bargeld gibt. Privatsphäre, Geschwindigkeit und Kosten – um nur drei zu nennen. Und weil auch Freiheit etwas ist, das man nutzen muss. Sonst verliert man es.

Nun, es ist Zeit für einen Zwischenbericht.

Hand aufs Herz: Es läuft schlecht, mein Bargeldexperiment. Da gibt es nichts dran zu beschönigen. Ich kenne alle Argumente. Ich weiß, dass Geschäfte und Lokale draufzahlen, wenn ich „Karte bitte“ sage. Dass da Firmen mitverdienen und noch dazu meine Daten abschöpfen. Aber trotzdem schaffe ich kaum einen Tag ohne Karte bzw. Handy zu zücken.

Woran liegt das? Einerseits Gewohnheit. Es ist ein bisschen wie beim großen Neujahrsvorsatz, mehr Sport zu machen. Ein paar Wochen gehts gut, da Konzentration und Motivation stimmen. Dann kommt mal was dazwischen. Dann nochmal. Und bald ist der Vorsatz verschwunden. Es geht ja auch ohne. Oder?

Das zweite Problem: Kartenzahlung ist einfach so super praktisch – und da vor allem die Apple Pay Handyvariante. Machen wir uns nichts vor: Das Handy hat man wirklich immer und überall dabei. Und die Bezahlung per Apple Pay funktioniert wirklich gut – außer man erwischt einen dieser kleinen, weißen SumUp-Kästen, die manche Geschäfte nutzen. Dann braucht es einen Schamanen sowie einen rituellen Regentanz, um die Zahlung durchzubekommen. Aber das alleine reicht auch nicht für den Sieg des Bargelds.

Griff zum Bargeld nicht mehr so simpel

Ich habe nachgedacht und das Problem gefunden: Da man dank Handy auch die Geldbörse zuhause lassen kann, ist der Griff zum Bargeld nicht mehr so simpel wie früher. Scheine und Karten leben in der Börse gemeinsam, abgesehen vom Trip zum Bankomaten ist es eine reine Frage der Vorliebe, womit man bezahlt. Aber dank Handy kann ich auf die Geldbörse verzichten. Und das kommt an beim Mann, der nur begrenzt Zeug mit sich rumschleppen kann oder will. Klar, alles würde sich ändern, wenn die Männerhandtaschen aus der Zeit meines Opas ein Comeback feiern. Aber so bleibt mir: Bargeld in der Hosentasche.

Und das funktioniert auch. Bis man den Überblick verliert, wo wieviel Geld steckt. Oder eine Hose anzieht, wo plötzlich kein Bargeld drinnen ist.

Bargeld macht Teuerung stärker bewusst

Mir ist schon klar, dass alles nur eine Frage des Willens ist. Besonders brutal ist es, wenn man in einem Café landet, wo nur mit Bargeld gezahlt werden kann. Von denen gibt es in Wien noch viele. Da wird einem die eigene Unfähigkeit, sein Verhalten zu ändern, schonungslos aufgezeigt.

Und dann gibt es noch ein Problem. Die Teuerung. Diese verdammte Teuerung. Das Leben wird so rasant teurer, dass eine „normale“ Geldsumme kaum ausreicht. Man rennt ständig zum Bankomaten, um wieder abzuheben. Klar, ich gebe wahrscheinlich zu viel Geld aus. Und Bargeld zeigt hier seine Stärke – immerhin fällt mir die Inflation zumindest auf. Aber ist das alleine ein Argument?

Lösung: Bitcoin und Lightning

Es gibt natürlich eine Lösung: Bitcoin und Lightning-Network. Die beste Form von digitalem Bargeld, die man sich vorstellen kann. Und das nutze ich auch, wo ich kann. Aber im Alltag ist es sicher noch nicht angekommen.

Also bleibt, sich die Niederlage einzugestehen. Oder einen neuen Anlauf zu starten. Nun, während ich diese Zeilen schreibe, sitze ich in einem Kaffeehaus in Leipzig und habe die Gesamtsumme von null Euro in der Geldbörse. Aber hey, immerhin ist die Geldbörse im Gepäck. Noch ist nicht aller Tage Abend. Aber es wird schon dunkel.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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